AZADI infodienst nr. 70
september 2008


 

gerichtsurteile

 

Erneut Gerichtsurteil gegen EU-Terrorliste

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg müssen „gezielte Sanktionen“ gegen Personen und Organisationen, die auf der EU-Terrorliste stehen, noch einmal überarbeitet werden. Auch Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates über das Einfrieren des Vermögens von Verdächtigen müssten gerichtlich nachprüfbar sein.  Geklagt hatten ein saudischer Staatsangehöriger und die in Schweden ansässige Stiftung Al-Barakaat. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass der EU-Ministerrat die Vermögen eingefroren hatte, weil ihre Namen auf der Liste von Terror-Unterstützern des UN-Sanktionsausschusses gelistet waren. Damit sei ihr Recht auf Eigentum und rechtliches Gehör verletzt worden.
Mit dieser Entscheidung revidierte der EuGH ein Urteil des EU-Gerichts erster Instanz vom September 2005, das sich als nicht zuständig erklärt hatte, weil EU-Staaten den Resolutionen des UN-Sicherheitsrats folgen müssten. Das jedoch sei rechtsfehlerhaft.  Nunmehr werde die EU an einer neuen rechtlichen Regelung arbeiten, erklärte eine Kommissionssprecherin.

(Azadî/FR, 4.9.2008)

 

 

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