ROJ TV-Verbot war politisch motiviert
Wortkarge Antwort des Bundesinnenministers auf Kleine Anfrage der Linksfraktion
So sind sie, die Bundesregierung und ihre Strafverfolgungsbehörden: Wenn es darum geht, Kurdinnen und Kurden zu kriminalisieren, sie als „Gefährder der inneren Sicherheit“ zu stigmatisieren, sie wegen ihrer politischen Betätigung vor die Gerichte zu ziehen und ihnen für Jahre der Freiheit zu berauben, werden der Worte nicht genug gesagt und geschrieben. Das gleiche gilt, wenn sie begründen, warum Wohnungen und Vereine durchsucht, Personen erkennungsdienstlich behandelt und gegen sie ermittelt wird wegen des Zeigens von Fähnchen oder Fotos von Abdullah Öcalan oder wenn es gilt, kurdische Medien zu verbieten – wie jüngst den Fernsehsender ROJ TV und die Produktionsfirma VIKO. Im Gegensatz hierzu fallen die Antworten der Bundesregierung an die Linksfraktion im Bundestag, die in über zwanzig Fragen eine Aufklärung über Hintergründe und Folgen des Verbots erfragt hatte, äußerst spärlich aus, wobei einige Auskünfte durchaus aufschlussreich sind. Auf die Frage nach Belegen, wodurch der Sender konkret „das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet“ gefährdet habe, heißt es: „Vereinsverbote sind Instrument einer präventiven Sicherheitspolitik; auf den Eintritt eines konkreten Schadensereignisses kommt es nicht an.“ Mit anderen Worten: Die Gründe für das Verbot waren nicht juristisch, sondern politisch motiviert. Gefragt, worin die Gefährdung der „erheblichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ durch den Sender gegeben war, bleibt die Regierung eine Antwort schuldig. Sie verweist lediglich auf die Verbotsverfügung und bemerkt, dass sie sich „nicht zu Gegenständen anhängiger Verwaltungsstreitverfahren“ äußere. Zum Hinweis der Linksabgeordneten auf die kulturelle und sprachliche Pluralität des Senders und der damit verbundenen herausragenden Bedeutung für kurdischstämmige Bürger/innen, zeigt die Bundesregierung ihre Gesinnung. Die „vorgeblich“ plurale Ausrichtung des Senders sei „besonders geeignet, über die PKK-Anhängerschaft hinaus das kurdischstämmige Publikum für die Interessen und Ziele der in Deutschland verbotenen und von der EU als terroristische Organisation gelisteten PKK einzunehmen.“ Einäugigkeit, Arroganz, Unterstellung und Respektlosigkeit kennzeichnet diese Haltung – und beantwortet natürlich nichts.
Das trifft auch auf die Frage der Abgeordneten zu, wie viele Mitarbeiter/innen durch das Verbot ihre Arbeitsplätze verloren haben. Das ist der Bundesregierung „derzeit nicht bekannt“, weshalb die Ermittlungen andauern. Größtmögliche Empörung hatte die Frage der Linksfraktions-Abgeordneten in der türkischen Presse – insbesondere der Tageszeitung „Sabah“ vom 10. Oktober – ausgelöst, ob deutsche Geheimdienstbehörden neben kurdischen auch türkische Medien in Deutschland überwachen würden. Und ob der Bundesregierung auch Erkenntnisse vorliegen über „Verstöße gegen den Gedanken der Völkerfreundschaft“ zum Beispiel gegenüber Kurden oder religiösen Minderheiten. Dazu will die Bundesregierung aber nicht Stellung nehmen, weil diese Frage „auf die Tätigkeit der Nachrichtendienste“ ziele und man sich hierzu nur „vor den dazu bestellten Gremien des Deutschen Bundestages“ äußere.
Die für eine Aufklärung über die politischen Hintergründe des Verbots wichtigsten Nachfragen nach einer Kooperation u. a. mit türkischen Behörden, wird schließlich mit einer offensichtlichen Lüge beantwortet. Allen Ernstes behauptet das Bundesinnenministerium, eine derartige Zusammenarbeit bei der Vorbereitung zum Verbot, habe es nicht gegeben. Das ist nur noch dreist zu nennen, hat doch Schäuble laut einem Bericht der Tageszeitung „Hürriyet“ vom 8. Oktober die „andauernde enge Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der türkischen Regierung im Kampf gegen die PKK“ gelobt. Er blieb hierbei nicht bei Allgemeinplätzen, sondern nannte gegenüber türkischen Journalisten explizit das Vorgehen gegen ROJ TV als „Beispiel dieser Zusammenarbeit“. Das hat die Abgeordneten dazu veranlasst, eine zweite Anfrage zu dieser Thematik nachzureichen, die sich insbesondere mit der Frage einer bilateralen Zusammenarbeit im Vorfeld der TV-Schließung beschäftigt. Außerdem wollen sie wissen, worin die Bundesregierung einen Zusammenhang sieht zwischen der Frage nach der Bedeutung von ROJ TV für die kurdische Bevölkerung und der Behauptung, die PKK wolle mithilfe der Sendungen nur ihre Anhängerschaft durch das Fernsehen vergrößern.
Die regierungsamtliche türkische Nachrichtenagentur „Anadolu Ajansi“ verbreitete am 28. Oktober eine Meldung über die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage und verwies besonders auf die Behauptung des Bundesinnenministeriums, in Vorbereitung auf das Verbot von ROJ TV habe es weder eine Kooperation mit türkischen noch mit US-amerikanischen Behörden gegeben.