AZADI infodienst nr. 71
oktober 2008


 

repression

 

Rolf Gössner: Neues BKA-Gesetz bedeutet Entfesselung staatlicher Macht

Seit 1. Januar werden alle Telekommunikations- und Standortdaten (Telefon-, Handy-, E-Mail-und Internet) zwangsweise sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert, um sie bei Bedarf zur Strafverfolgung verwenden zu können. Gegenüber der jungen welt erklärt Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte u .a., dass mithilfe dieser Daten über die gesamte Bevölkerung „Bewegungsprofile von Bürgern erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden“ können. Damit würden „Rückschlüsse auf Inhalte, persönliche Interessen- und Lebenssituationen der Kommunizierenden durchaus möglich“. Bei den neuen Gesetzesvorhaben wie dem Umbau des Bundeskriminalamtes (BKA) gehe es letztlich „um eine Entfesselung staatlicher Macht“. Bereits mit den „Antiterrorgesetzen“ nach dem 11. 9. 2001 habe sich die „Kontrolldichte in Staat und Gesellschaft dramatisch erhöht“. Wir befänden uns – so Gössner – „auf dem Weg in einen präventiven und autoritären Sicherheitsstaat“ und die moderne Informationsgesellschaft entpuppe sich „zunehmend als Überwachungs- und Kontrollgesellschaft.“

(Azadî/jw, 11./12.10.2008)

 

Großer Erfolg für Demo gegen den Überwachungswahn und für Bürger/innenrechte

Unter dem Motto „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn“ nahmen Zehntausende am 11. Oktober in Berlin an einer Demonstration teil. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Oppositionsparteien und außerparlamentarischen Gruppen forderten eineRücknahme von Sicherheitsgesetzen, den Verzicht auf Online-Überwachung und mehr Datenschutz in Staat und Wirtschaft. Organisiert hatte die Demonstration für Bürger/innenrechte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat). Auf einem Plakat war – mit einem Konterfrei von Innenminister Schäuble – zu lesen „Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich auf die Verfassung scheiss! Und beschäftige die Gerichte, während ich den Überwachungsstaat errichte!“ Oder ebenfalls mit Schäubles Bild „Keine Stasi 2.0“ Die Demo wurde von 117 Organisationen unterstützt und war zweifellos die größte für Datenschutz und Bürger/innenrechte seit den Protesten gegen die Volkszählung im Jahre 1987.
Für einen Austausch: kontakt@vorratsdatenspeicherung.de

(Azadî/FR/ND/jw, 13.10.2008)

 

EU-Generalanwalt bestätigt Vorratsdatenspeicherung AK hierüber „nicht glücklich“

Der Generalanwalt der EU, Yves Bot, hält die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für formal korrekt beschlossen, womit eine Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu scheitern droht. Irland hatte seine Klage nicht inhaltlich, sondern formal begründet. So diene die Datenspeicherung auf Vorrat in erster Linie der Strafverfolgung und nicht der Vereinheitlichung des europäischen Binnenmarktes, die im EU-Vertrag hätte geregelt werden müssen. Stattdessen wurde die Richtlinie 2006 im Ministerrat gegen die Stimmen von Irland und der Slowakei verabschiedet. „Gar nicht glücklich“ erklärt sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit der Stellungnahme des EU-Generalanwalts. Erst im kommenden Frühjahr ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen.

(Azadî/ND,16.10.2006)

 

Rote Karte für EU-Ministerrat und Bundestag Verleihung des „Big-Brother-Awards 2008“ in Bielefeld

Der diesjährige “Big-Brother-Award” wurde in Bielefeld von sieben Menschenrechtsorganisationen an den EU-Ministerrat – in Person von Frankreichs Außenminister Bernard Kouchner und Generalsekretär Javier Solana - verliehen: „die EU greift mit ihrer Terrorliste im ‚Kampf gegen den Terror’ gewissermaßen selbst zu einem Terrorinstrument aus dem Arsenal des so genannten Feindstrafenrechts – eines menschenrechtswidrigen Sonderrechts gegen angebliche Staatsfeinde, die praktisch rechtlos gestellt und gesellschaftlich ausgegrenzt werden,“ erklärte Laudator Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er zitierte hierbei auch den vom Europarat beauftragten Sonderermittler Dick Marty, der sagte, dass auf der Liste zu stehen die „zivile Todesstrafe“ bedeute. Die Datensammlung über Verdächtige sei „weder demokratisch legitimiert, noch unterliegt sie einer demokratischen Kontrolle“, kritisiert Gössner das Vorgehen der EU. Preisträger war auch der 16. Bundestag „für das Durchwinken mehrerer Gesetze, die eine Erhebung, langfristige Speicherung und Weitergabe von detaillierten Daten über Reisende erzwingen“. Ferner erhielt die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) den Preis für die Weitergabe von Patientendaten an eine Privatfirma, die Deutsche Telekom für die illegale Nutzung von Telefonverbindungsdaten, Yellow Strom für die Einführung der Digitalstromtechnik, mit der eine detaillierte Aktivitätsüberwachung in Privathaushalten möglich wird, das Bundeswirtschaftsministerium für die Verabschiedung des Gesetzes über das ELENA-Verfahren, der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute für die rechtswidrige Richtlinienempfehlung, Telefoninterviews auch ohne Kenntnis von Interviewern und Interviewten mitzuhören.

(Azadî/FR/ND/Erklärung Rolf Gössner “Rückschau”, 25.,31.10.2008)

 

Handy-Ortung nur mit schriftlicher Zustimmung

Die Ortung von Mobiltelefonen soll nur noch dann erlaubt sein, wenn der Betroffene „ausdrücklich, gesondert und schriftlich“ seine Zustimmung gegeben habe. Künftig soll auch über die Zahl der Ortungen spätestens bei der fünften Feststellung eines Standorts informiert werden. Damit will die Bundesregierung das heimliche Aufspüren von Handys eindämmen. Wer ein gestohlenes Handy orten oder wissen will, wo sich jemand befindet, kann im Internetzahlreiche Anbieter finden, die derartige Dienste anpreisen. Eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes hat das Kabinett in seiner Sitzung am 29. Oktober beschlossen.

(Azadî/FR, 30./31.10.2008)

 

 

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