verbotspraxis
Verfahren gegen kurdische Aktivisten vor Landgericht Koblenz: Verteidiger Carl W. Heydenreich:
Rechtswidrige Praktiken in Verfahrensführung
Seit dem 22. September wird vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz gegen die drei kurdischen Aktivisten Turabi K., Aziz K. und Cenep Y. geführt, letzterer wird der Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung (§129 StGB) beschuldigt und den beiden anderen wird vorgeworfen, die PKK u. a. durch das Sammeln von Spenden unterstützt zu haben. Seit dem 25. August steht zudem Mehmet C. vor den Richtern des Landgerichts Koblenz. Auch ihm wird Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung zum Vorwurf gemacht.
Neu in diesem Verfahren: Strafverfolgung nach § 129 StGB statt Vereinsgesetz
Die Besonderheit in dem Verfahren gegen Turabi K. und Aziz K. ist, dass den Beiden zur Last gelegt wird, Spendensammlungen der PKK koordiniert zu haben und dafür nach § 129 Strafgesetzbuch angeklagt zu werden. Hierbei handele es sich um Vorwürfe, die „nach ständiger, auch Staatsanwaltschaft, Kriminalinspektion und Amtsgericht Koblenz bekannter Rechtsprechung des Landgerichts und Oberlandesgerichts Koblenz den Tatverdacht des Verstoßes gegen § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz“ begründen. Doch eröffnet der § 129 den Strafverfolgungsbehörden weitaus mehr Möglichkeiten zur Ausforschung von Personen. Dafür wiederum muss von Anfang an der Verdacht einer Katalogtat im Sinne von § 100a Strafprozessordnung gegeben sein. Was nach Auffassung der Verteidigung in diesen Verfahren mitnichten der Fall ist.
Rechtswidrige Besuchsprotokolle müssen gelöscht werden
Aus diesem Grunde fordert einer der Verteidiger in dem Verfahren, Rechtsanwalt Carl W. Heydenreich, in einem Antrag die Vernichtung sämtlicher Gedächtnisprotokolle, die überwachende Beamte bzw. der beauftragte Dolmetscher über den Besuch von Familienangehörigen seines Mandanten rechtswidrig angefertigt und anschließend zu den Verfahrensakten gegeben haben. Künftig soll das Überwachungspersonal dazu verpflichtet werden, die Anfertigung von Gedächtnisprotokollen zu unterlassen, weil sie sowohl den „Kernbereich privater und familiärer Lebensgestaltung des Angeklagten“ als auch seiner Familienangehörigen verletzen. „Die Überwachung vonb Angehörigenbesuchen ist damit, abgesehen von Anstaltsordnung und –sicherheit, ausschließlich zum Zweck der Verhinderung von Verdunklungshandlungen und Fluchtbemühungen und inb den durch diese Zweckbestimmung gezogenen Grenzen, nicht jedoch mit dem Ziel weiterer Ermittlungen undErkenntnisgewinnung legitimiert.“ Eine „Ausnutzung“ der Überwachung engster Familienmitglieder zu Ermittlungszwecken widerspreche den „Grundlagen rechtsstaatlicher Verfahrensführung“ und sei deshalb „rechtswidrig“.
Amtsgerichtliche Anordnungen fast textidentisch mit Begründung des Staatsanwalts
In einem anderen Antrag wendet sich Rechtsanwalt Heydenreich gegen die in dem Verfahren durch „Telefonüberwachungsmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse“, weil sie „ohne rechtfertigende rechtliche Grundlage erfolgt“ sei. Insgesamt haben die Behörden 32 Anschlüsse „über unterschiedliche Zeiträume überwacht und aufgezeichnet“, wobei es „an einer richterlichen Anordnung“ gefehlt habe.
Vielmehr würden die Anordnung „den sich aufdrängenden Eindruck (erwecken), tatsächlich lediglich von einem Richter unterzeichnete staatsanwaltliche Verfügungen zu sein.“ Für eine richterliche Anordnung sei „nicht bereits jede Anordnung, die die körperliche Unterzeichnung durch den zuständigen Richter“ erfahre, sondern es sei erforderlich, dass diese auch „geistig“ von diesem herrührt. In dem Verfahren hat das Amtsgericht Koblenz hingegen nahezu wortidentisch die Begründung der Staatsanwaltschaft sowohl für alle angeordneten Telefonüberwachungen, für Observierungsmaßnahmen, Durchsuchungsbefehle und Haftbefehle übernommen. In dem Widerspruch wendet sich Carl W. Heydenreich auch gegen die „Verwertung und Einführung von Erkenntnissen“ sog. S-Records, die sich „insbesondere auf die angefallenen Geodaten“ erstrecken. (§ 100 g S t P O) Nach Auffassung des Verteidigers fehle es im Hinblick auf die Überwachungen „von Beginn an an dem Verdacht einer Katalogtat im Sinne von § 100 a S t P O.“ Die Annahme eines „Anfangsverdachts des § 129 StGB“ sei „willkürlich im Rechtssinn“.
(Ab dem 1. Januar 2008 ist § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz nicht mehr Katalogtat des § 100 a S t P O, die zur Anordnung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen berechtigt ist.)
Wie Heydenreich in seinem Antrag erwähnt, haben ermittlungsführende Kriminalbeamte im Anschluss an die Einleitung des Verfahrens gegen die kurdischen Aktivisten mit einem Dezernenten der Staatsanwaltschaft Koblenz über die Verdachtslage und „offenbar“ auch über die vorgenannte Änderung gesprochen. Denn: in der Folge des Gesprächs wurde in einem ausführlichen Vermerk der Staatsanwaltschaft dargelegt, warum man die Vorwürfe statt bislang nach § 20 Vereinsgesetz diese nun als Verstoß gegen § 129 StGB qualifizieren wolle.
Das macht auch die nahtlose Umstellung des Verfahrens gegen den mitangeklagten K. auf den Vorwurf nach § 129 StGB deutlich. Hier wurde zudem offenbar, dass TKÜ-Maßnahmen gegen ihn erst am 7. Januar 2008 abgeschaltet worden sind, „obgleich die Rechtsgrundlage bereits mit dem 1.1.2008 entfallen“ war. Auch diese Tatsache trage zur „Unverwertbarkeit für den relevanten Zeitraum“ bei. Die Kurden haben sich bisher trotz mehrmaligen Aufforderungen des Gerichts nicht zur Anklage und zu den ihnen vorgehaltenen Vorwürfe geäußert. Es droht ein längerer Prozess, in dessen bisherigem Verlauf das Gericht bislang nicht bereit ist, die Beschuldigungen nach § 129 fallen zu lassen. Die Verhandlung wird im Dezember fortgesetzt.
(Azadî)

Die Geschichte von einem „anatolischen Schwaben“, der auszog, ein ganz großer Politiker zu werden und das auch gerne mal auf Kosten der Kurden …
Cem Özdemir, der sich – obgleich 1965 im baden-württembergischen Bad Urach geboren – auch als „anatolischer Schwabe“ bezeichnet, möchte gerne alle Stufen der Karriereleiter erklimmen. Schaut man sich im Internet seine Biografie an, schillert es nur so vor Großartigkeiten, die der Bündnisgrüne vollbracht hat. Er, der Multi-Kulti-Liebling von tageszeitung und Frankfurter Rundschau, war acht Jahre Bundestagsmitglied und mischt seit 2002 im Europarat mit. Warum ihn die Partei dorthin „lobte“, sucht man vergebens in seinem virtuellen Lebenslauf. Deshalb sei daran erinnert:
Der Herr Abgeordnete reist gern und viel und das kostet so allerhand. Also hat er die bei dienstlichen Flügen erworbenen Bonusmeilen für Privatflüge genutzt. Und das, obwohl es im Bundestag eine Vereinbarung gibt, dass diese Bonus-Punkte nur dienstlich verwendet werden dürfen. Unser Abgeordneter liebt es teuer. Und das kostet Geld. Also hat er von dem berüchtigten PR-Berater Moritz Hunzinger ein 80 000-Mark-Darlehen genommen. Auch lebt der Abgeordnete gerne in schöner Umgebung. Bei einem Wohnungskauf soll es – Gerüchten zufolge – nicht ganz korrekt zugegangen sein. Das war ein bisschen zuviel für die grüne Seele. Auf Partei-und Fraktionsdruck trat er als innenpolitischer Sprecher (merkwürdig: Innenpolitiker Kanthers und Schilys Westen sind auch nicht weiß geblieben) zurück und mit dem Bundestag wars dann auch vorbei. Doch landete er bei seinem rasanten Abgang recht weich. Seine Parteifreundinnen und –freunde nominierten ihn fürs Europaparlament – eine lukrative Alternative für Gestolperte und „ins Alter Gekommene“. Dort darf er in der großen Politik mitmischen, weil: immerhin ist er vom World Economic Forum 2002 zum „Global leader for tomorrow“ ernannt worden und 2003 durfte der schwäbische Kleinbürger als „Transatlantic Fellow“ beim US-Think-Tank „German Marshall Fund of the US“ ganz wichtig werden.
Einem solchen wird Gehör geschenkt. Die Medien mögen ihn. Und er nutzt sie. Auch, um gegen die kurdische Bewegung zu polemisieren. So behauptet er einmal, Deutschland gehe nicht konsequent genug gegen die PKK vor und es müsse überlegt werden können, ihre Anhänger auch auszuweisen bzw. an die Türkei auszuliefern. Das könnte ein Vertreter der türkischen Regierung oder Strafverfolgungsbehörde nicht besser ausgesprochen haben. Jüngster Coup von Kleinbürger Özdemir war, in einem multikulti Berlin-Kreuzberger Haus, wo er im vergangenen Jahr Eigner einer Dachgeschoss-Wohnung wurde, gemeinsam mit anderen Bewohnern der dort seit 13 Jahren untergebrachten kurdischen Moschee den Garaus gemacht zu haben. Warum? Weil es jeden Freitag das Freitagsgebet gibt, Koranunterricht für Kinder oder sich während des Ramadan täglich Menschen zum Fastenbrechen-Essen dort treffen. Oder weil „führenden Persönlichkeiten“ der die Moschee tragenden Vereine dort „freie Hand“ gelassen werde. Oder sonstige Veranstaltungen stattfinden. Dadurch entstünde ein „Auf-und Abgetrappel einer Vielzahl von Personen im Treppenhaus, Stimmengewirr u. ä.“ und die Bewohner müssten sich zu ihren Wohnungen „regelrecht mühselig bahnen“. Ja, und auch das darf nicht fehlen: Junge Töchter würden „zudem regelmäßig von Besuchern sexuell angemacht“. Die Liste ist lang. Aber der Kern der Geschichte: Die Besucher/innen der Moschee seien „Personen in führender Position“ der PKK „und/oder deren Nachfolgeorganisationen“. Laut Kündigungsschreiben: „Unabhängig vom Zutreffen dieser Behauptungen steht dies offenbar – was im vorliegenden Zusammenhang entscheidend ist – jedenfalls zur Überzeugung entsprechender gewaltbereiter Kreise türkischer Nationalisten fest.“ Geschildert wird ein Vorfall vom 28. 10. 2007, wo türkische Nationalisten versuchten, die Moschee bzw. das Kurdische Kulturzentrum sowie das im Erdgeschoss gelegene Café anzugreifen, um sich dort mit vermuteten Anhängern der PKK gewalttätig auseinanderzusetzen. Die Konsequenz heißt also: nicht gegen die Nationalisten vorgehen und das militärische Vorgehen der türkischen Armee gegen die Kurden zu verurteilen, sondern den kurdischen Verein rauszuwerfen. Prima, Herr Sozialpädagoge mitsamt den Mitbewohnern. Wir möchten wetten, Sie haben sich weit herausgehängt für den Bau der Moschee in Köln. Die kurdischen Medien sprachen von einer „rassistischen Kampagne“, mit der Özdemir die Stimmen nationalistischer Türken gewinnen will. In seinem Anfang Oktober erschienen Buch „Die Türkei. Politik, Religion, Menschen“ will Cem Özdemir „falsche Vorstellungen und Vorurteile auflösen“ (aha!) Ob sich die Delegierten des baden-württembergischen Parteitags im Oktober an all dies erinnert haben, als sie dem anatolischen Grünen einen Listenplatz zur Bundestagswahl verweigert haben?
(Azadî)

Mutmaßlicher PKK-Funktionär in Flensburg festgenommen
Laut Pressemitteilung des Generalbundesanwalts, wurde am 1. Oktober der „mutmaßliche PKK-Führungsfunktionär“ Aslan Y. von Beamten der Bundespolizeiinspektion Flensburg festgenommen und am nächsten Tag dem Haftrichter des Amtsgerichts Rendsburg zwecks Anordnung zur U-Haft „vorgeführt“. Der Kurde soll von „Januar 1993 bis Mitte 1994“ für die PKK-Region Süd verantwortlich gewesen sein und Befehl gegeben haben „zur Durchführung von Anschlagswellen“ gegen türkische Einrichtungen, „bei denen auch ein Mensch zu Tode kam“. Der Festgenommene sei Mitglied im „PKK-Führungskörper“ der in Deutschland damals als terroristisch eingestuften Vereinigung“ gewesen und werde somit nach § 129a StGB beschuldigt. Mit weiteren Ermittlungen werde das Bundeskriminalamt (BKA) beauftragt.
(Azadî/Pressemitt. GBA v. 2.10.2008)
Solidaritätshungerstreik mit kurdischen politischen Gefangenen im Iran Kundgebung in Hannover unter polizeilicher Beobachtung
Am 9. Oktober fand in Hannover eine Kundgebung von Kurdinnen und Kurden statt, mit der ein achttägiger Solidaritätshungerstreik mit den kurdischen politischen Gefangenen (PJAK und PKK) im Iran im örtlichen kurdischen Verein beendet und zum anderen auf die Situation von Abdullah Öcalan hingewiesen wurde. Mehrere hundert Gefangene in iranischen Gefängnissen befanden sich seit Ende August in einem Hungerstreik gegen Folter, Hinrichtungen und anderen Menschenrechtsverletzungen. Europaweit gab es Unterstützungsaktionen. Auf der Kundgebung in Hannover erinnerten die Teilnehmer/innen auch daran, dass AbdullahÖcalan auf Druck den Mittleren Osten verlassen musste und am Ende einer Odyssee seine Verschleppung aus Kenia in die Türkei stand. Die Polizei – darunter auch etliche Zivilbeamte - überwachte intensiv den Verlauf der Kundgebung, wobei insbesondere Reden und Beiträge dokumentiert wurden. Als einige Teilnehmer die Parole „Bîjî Serok Apo“ (Es lebe der VorsitzendeApo=Öcalan) riefen, griff die Polizei wahllos eine Person aus der Menge und stellte seine Personalien fest, um ein Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz einzuleiten.
(Azadî/Indymedia, 10.10.2008)
Halil D. wieder in Freiheit!
Am 14. Oktober hat der kurdische Journalist Halil D. nach Verbüßung einer dreijährigen Freiheitsstrafe die Gefängnistore hinter sich schließen können. Er war am 18. Oktober 2005 in Darmstadt verhaftet worden und am 11. Oktober 2006 vom 1. Strafsenat des Oberlandesgericht (OLG) Celle verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Halil D. als „Rädelsführer der PKK/des KONGRA-GEL“ für den Bereich „Finanzen und Wirtschaft“ der Organisation in Europa verantwortlich gewesen sei. Halil D. hatte in einer Prozesserklärung ausführlich den türkisch-kurdischen Konflikt dargestellt, die Entwicklung der kurdischen Freiheitsbewegung und Gesellschaft, sich aber auch detailliert mit den rückwärtsgewandten Anklagebegründungen der Bundesanwaltschaft (BAW) und der Rolle der deutschen Politik auseinandergesetzt. Weil sich Halil D. bereits zu Studentenzeit für die Rechte der Kurden eingesetzt hatte, war er 1993 erstmals wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft angeklagt worden. Wegen seiner journalistischen Tätigkeit u. a. als verantwortlicher Redakteur folgten weitere Anklagen und Inhaftierungen. Er kritisierte die in Deutschland praktizierte Verbotspolitik und forderte ein Ende der Kriminalisierung. Er werde bei seinem Engagement bleiben und seinen Beitrag leisten, „dass in Europa und insbesondere in Deutschland lebende Kurden Lösungen für ihre Probleme finden und zu einer integrierten Gesellschaftsgruppe werden“.
(Näheres nachzulesen in Azadî-Infodienst Nr. 47 , Okt. 2006)
Freiheit für schwer kranken Mustafa Atalay!
OLG wollte im §129b-Verfahren Folterer aus der Türkei als Zeuge laden
Mehr als ein Dutzend Prominenter fordern in einem Solidaritätsaufruf die sofortige Freilassung des schwer kranken 52jährigen linken Aktivisten Mustafa Atalay, der 2006 direkt aus der Rehabilitationsklinik heraus verhaftet worden war und sich seitdem zumeist isoliert und unter Sonderhaftbedingungen in U-Haft in der JVA Stuttgart-Stammheim befindet. Ihm und weiteren Linken wird die Unterstützung des bewaffneten Kampfes der „Revolutionären Volksbefreiungspartei – Front“ (DHKP-C) in der Türkei vorgeworfen. Sie seien Mitglieder einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ und sind deshalb mit Vorwürfen nach § 129b StGB (Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland) konfrontiert. Seit 2000 lebt Atalay in Deutschland und saß bereits mehr als 15 Jahre in türkischen Gefängnissen, wo er schwer gefoltert wurde und bleibende körperliche Schäden hat. Ein vom OLG Stuttgart bestellter Gutachter stellte bei dem Gefangenen ein posttraumatisches Belastungssyndrom fest. Für die Richter allesamt keine Gründe, den Schwerkranken zu entlassen.
In dem Prozess gegen die mutmaßlichen Mitglieder der DHKP-C, der seit März vor dem OLG Stuttgart stattfindet, ist ein Zeuge aus der Türkei gehört worden. Es handelte sich um Serdar Bayraktutan und er ist Leiter der Abteilung DHKP-C in der Antiterroreinheit der Polizei in Istanbul. Seine Aussage sollte den Zusammenhang zwischen verschiedenen Anschlägen in der Türkei und den fünf angeklagten Personen herstellen. Die Verteidigung hatte in ihrem Antrag den Verzicht auf die Vernehmung gefordert, da dieser seine Erkenntnisse wahrscheinlich aus Aussagen von Personen gewonnen habe, die in einem deutschen rechtsstaatlichen Verfahren nicht anerkannt werden dürften. Die Antiterroreinheit sei schließlich für ihre Foltermethoden bekannt. Das Gericht jedoch lehnte diesen Antrag ab. Die Verteidigung konnte dennoch einen Teilerfolg verzeichnen: Die Vernehmung des Zeugen wurde verschoben, weil gegen diesen vor einem türkischen Gericht zwei Klagen wegen des Verdachts der Folter anhängig sind. Alle Zeugen der Bundesanwaltschaft rekrutierten sich aus dessen Umkreis, äußerte Anwalt Heinz-Jürgen Schneider, einer der Verteidiger in diesem Verfahren. Zuvor schon hatte sich herausgestellt, dass der Kronzeuge der Anklage, Hüseyin Hiram, ein ehemaliger türkischdeutscher Doppelagent mit schwerem psychischem Defekt ist. Gegenüber einem Gutachter hatte er u. a. geäußert, einer der Angeklagten sei ihm als böser Geist erschienen.
(Azadî/jw, 9., 16.,21.10.2008)