repression
Mehr Rechte für U-Häftlinge
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und zwölf Bundesländer haben zwei Gesetzentwürfe zur Untersuchungshaft vorgestellt. Danach sollen Festgenommene in Zukunft unverzüglich über ihre Rechte belehrt werden und nicht erst bei der Vernehmung. Die Länder, die den Haftvollzug selbstständig regeln dürfen, wollen einen Anspruch auf Einzelzellen und längere Besuchszeiten sowie Arbeitsmöglichkeiten gesetzlich festlegen.
(Azadî/FR, 4.11.2008)
Verfassungsgericht:
Eilantrag abgelehnt –
Prüfung zur Telefonüberwachung zugesagt
Das Bundesverfassungsgericht lehnte zwar einen Eilantrag zu den seit Jahresbeginn geltenden neuen Vorschriften der Telefonüberwachung ab, stellte jedoch eine umfassende Prüfung im Hauptsacheverfahren in Aussicht. Neben zwei Ärzten und einem Anwalt hatten darüber hinaus auch andere Beschwerde gegen das Regelwerk eingelegt.
(Azadî/FR, 8.11.2008)
Neues BKA-Gesetz: Anschlag auf Pressefreiheit und Angriff auf Schweigepflicht
Auf Ablehnung stößt bei Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten das geplante BKA-Gesetz. Es könne nicht hingenommen werden, dass das volle Zeugnisverweigerungsrecht lediglich Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten zugestanden werden solle. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe sprach von einem Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht und Reporter ohne Grenzen von einem Anschlag auf die Pressefreiheit.
(Azadî/FR, 11.11.2008)

Wolfgang Neskovic: BKA soll zur «Spitzelzentrale» umgebaut werden
Parlamentarische Kontrolle unbedingt notwendig
„Das BKA-Gesetz wird die Beziehung zwischen Bürgern und Staat, die ganze Republik grundlegend verändern. Künftig wird es nicht mehr heißen ‚Im Zweifel für die Freiheit’, sondern ‚Im Zweifel für die Sicherheit.’“ Zu diesem Ergebnis kommt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau zum neuen BKA-Gesetz. Es werde eine zentrale Sicherheitsbehörde entstehen, „eine Spitzelzentrale, die alles weiß und alles darf“. Damit werde ein „wichtiger Schutzmechanismus beseitigt, den die Mütter und Väter des Grundgesetzes nach den Erfahrungen der NS-Zeit geschaffen hatten.“ Auf die Frage, was er unter „Spitzelzentrale“ verstehe, äußert Neskovic: „Das BKA wird künftig Kompetenzen von Geheimdiensten u n d Polizei unter einem Dach besitzen. Es darf bei Terrorverdacht, also im Vorfeld einer möglichen Straftat tätig werden, darf heimlich Wohnungen abhören, mit Kameras überwachen und Privatcomputer ausspähen – und kann dann anschließend Verdächtige gleich noch selbst verhaften.“ Den Einwand des Interviewers, das sei doch nur mit richterlicher Genehmigung möglich, beantwortete der Parlamentarier so: „Ein richterlicher Beschluss wird in solchen Diskussionen immer als d a s wirksame Kontrollinstrument angeführt, das alle anderen Mechanismen ersetzen kann. Doch das ist er nicht. In der Praxis werden die Anträge auf Überwachung überwiegend von jungen, unerfahrenen und zeitlich überlasteten Richtern bearbeitet.(…)“ Es müsse unbedingt eine parlamentarische Kontrolle nicht nur des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes geben, sondern gerade vor dem Hintergrund der geplanten Befugniserweiterung, auch des Bundeskriminalamtes.
Er halte Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig, zum Beispiel bezogen auf die heimliche Online-Ausspähung von Computern. Hier sei der „Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung nicht mehr hinreichend geschützt.“
Wolfgang Nekovic war Richter am Bundesgerichtshof.
(Azadî/FR, 12.11.2008)
Die Bedenken von Wolfgang Neskovic bezüglich richterlicher Anordnungen zu Überwachungsmaßnahmen, werden beispielhaft in den Verfahren gegen drei kurdische Aktivisten vor dem Landgericht Koblenz bestätigt. Die Verteidigung hat sich dezidiert in diversen Anträgen damit auseinandergesetzt und u. a. kritisiert, dass Richter in ihren Beschlüssen nahezu wortidentisch die Begründungen der Staatsanwaltschaft übernommen haben. Das lässt darauf schließen, dass eigene Bewertungen für beantragte Maßnahmen nicht vorgenommen worden sind. Näheres nachzulesen im Azadî-Infodienst Nr. 71
Trotz massiver Kritik: Bundestagsmehrheit beschließt BKA-Gesetz
375 Parlamentarier/innen stimmten am 12. November für das umstrittene Gesetz und 168 dagegen; sechs Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Der Bundesrat muss nun dem Gesetz noch zustimmen.
(Azadî/div. Zeitungen, 13.11.2008)
SPD-Lob und Tadel
Während Peter Struck, Chef der SPD-Bundestagsfraktion, das BKA-Gesetz als gut bezeichnet, das „sozialdemokratische Handschrift“ trage, kritisiert er jene SPD-Länder-Innenminister, die eine Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat fordern. Ihrer Meinung nach müsse das Gesetz in einigen Punkten (bzgl. der richterlichen Kontrolle bei der Onlinedurchsuchung und der Ungleichbehandlung schutzwürdiger Berufsgruppen beim Zeugnisverweigerungsrecht) nachgearbeitet werden. Struck dagegen ist der Meinung, man müsse zur Bekämpfung des sog. Terrorismus auch auf Privatcomputer zurückgreifen können.
(Azadî/jw/FR, 19./21.11.2008)
Licht am Ende des Tunnels:
Einstiges RAF-Mitglied Christian Klar kommt frei
Das seit 26 Jahren inhaftierte ehemalige RAF-Mitglied Christian Klar wird am 3. Januar 2009 zur Bewährung (5 Jahre) aus der Haft entlassen. Dies teilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am 24. November mit; es gehe nicht davon aus, dass von ihm „künftig erneut erhebliche Straftaten zu befürchten“ seien. Klar gehörte in den 1970er Jahren zu den führenden Köpfen der zweiten Generation der Roten Armee Fraktion. Er war 1985 vom OLG Stuttgart wegen aller Taten der RAF für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Hierzu zählte u. a. auch der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback. 1997 beschloss das OLG eine Mindestverbüßungsdauer von 26 Jahren. Der Sohn von Buback hat mehrfach die Vermutung geäußert, dass der Verfassungsschutz die eigentlichen Attentäter seines Vaters decke. In den Urteilen bezüglich des Anschlags waren Zweifel an Klars Täterschaft aufgekommen.
Wie das Neue Deutschland in seiner Ausgabe vom 25. November berichtet, sei mittlerweile bekannt, „dass mindestens 14 RAF-Terroristen auch für diverse Geheimdienste tätig“ gewesen seien. „Einige der von der RAF verübten oder ihr zugeschriebenen Attentate“ seien „mit Duldung oder gar auf Veranlassung von Nachrichtendiensten“ geschehen – „so etwa der Anschlag auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt oder die Justizanstalt in Celle – auch als Celler Loch bekannt.
Im Mai des vergangenen Jahres hatte Bundespräsident Horst Köhler eine Begnadigung von Christian Klar abgelehnt, weil er Reuebekenntnisse abgelehnt hatte.
Nach seiner Haftentlassung wird er ein Praktikum des von Claus Peymann geleiteten Berliner Ensembles antreten.
Als letztes ehemaliges RAF-Mitglied der „dritten Generation“ verbüßt die 1993 in Bad Kleinen verhaftete Birgit Hogefeld eine lebenslange Haftstrafe. Im Mai 2007 lehnte Bundespräsident Köhler auch ihr Gnadengesuch ab.
(Azadî/ND, 25.11.2008)