verbotspraxis
Verbot von ROJ TV: Linksfraktion fragte erneut nach
Alles eine Frage der «journalistische Freiheit»?
In unserer letzten Ausgabe haben wir darüber berichtet, dass die Linksfraktion eine zweite Anfrage zu den Hintergründen des Verbots des kurdischen Satellitensenders ROJ TV an die Bundesregierung gerichtet hatte. Es ging einerseits um die Frage, ob es im Vorfeld eine Kooperation zwischen deutschen, türkischen und sonstigen ausländischen Regierungsstellen/Behörden gegeben habe, was die Bundesregierung mit einem schnöden „keine“ beantwortete. Weil der Innenminister die Frage, ob er in einem Gespräch mit türkischen Journalisten geäußert habe, dass der Beschluss gegen ROJ TV ein Beweis enger türkisch-deutscher Zusammenarbeit gewesen sei, verneint hatte, haben die Abgeordneten auch hier noch einmal nachgefragt. Zur Untermauerung waren im Vorwort zur Anfrage eine Reihe von Quellen genannt – so die Zeitungen „Hürriyet“, „Turkish Daily News“ oder die Nachrichtenagentur „Firat“.
Ferner hat die Linksfraktion nachgefragt, worin die Bundesregierung einen von ihr hergestellten Zusammenhang sehe zwischen der Frage nach der Bedeutung von ROJ TV für die kurdische Bevölkerung und ihrer Behauptung, die PKK wolle mithilfe der Sendungen lediglich ihre Anhängerschaft vergrößern.
Im Vorwort seiner Antwort vom 13. November lässt der Bundesinnenminister erst einmal korrigieren, dass er nicht am 7., sondern am 8. Oktober „in Berlin mit einer Gruppe türkischer Journalisten zu einem Hintergrundgespräch zusammengetroffen“ sei. Dabei seien „auch Fragen der deutsch-türkischen Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung angesprochen“ worden. In diesem Zusammenhang habe er „auf eine entsprechende Frage das Verbot von Roj TV bestätigt. “In einem Interview mit einer „Redakteurin von Ihlas News Agency“ habe er sich dann zu „allgemeinen Fragen der Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung“ geäußert, zum ROJ TV-Verbot aber „nicht Stellung genommen“. Soweit die in der Anfrage zitierte Berichterstattung „einen anderen Eindruck“ vermittele, sei dies „Ausdruck journalistischer Freiheit“, zu der die Bundesregierung keine Veranlassung sehe, „sich an einem solchen Prozess der Meinungsbildung zu beteiligen.“
Zu der von den Abgeordneten zitierten Meldung der Nachrichtenagentur „Firat“, wonach Schäuble erklärt habe, das ROJ TV sei nicht aus juristischen, sondern aus politischen Beweggründen verboten worden, heißt es in der Antwort: „Die in der PKK-nahen Nachrichtenagentur „Firat“ dem Bundesminister zugeschriebene Erklärung ist weder bei dem Hintergrundgespräch am 7. Oktober noch überhaupt abgegeben worden.“
Hinsichtlich der Nachfrage, worin der Bundesinnenminister einen Zusammenhang sehe zwischen der pluralen Ausrichtung von ROJ TV und seiner Behauptung, mit den Sendungen sollten nur neue Anhänger für die PKK und deren Ziele gefunden werden, lautet die Antwort: „Die Bundesregierung hat den in der Frage problematisierten Zusammenhang bereits [in der ersten Anfrage] dargelegt.“ Das wars.
(Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Norman Paech und der Fraktion die Linke: „Verbot von kurdischem Satellitensender Roj TV“, Bundestagsdrucksache 16/10745;
Die Nachfrage: Bundestagsdrucksache 16/10745)
Klagebegründung und Eilantrag in Sachen ROJ TV-Verbot
Die Verteidiger der vom Verbotserlass betroffenen Filmproduktionsfirma VIKO sowie des in Dänemark ansässigen Satellitensenders ROJ TV haben inzwischen sowohl die Begründung zur Klage sowie in einem gesonderten Verfahren einen Eilantrag gegen die Verfügung des Bundesinnenministers vom Juni 2008 beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Verteidiger rügen insbesondere, dass der Bundesinnenminister aufgrund der unzureichend begründeten Verbotsverfügung seiner Beweispflicht nicht nachgekommen ist. Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Kürze gerechnet werden.
(Azadî, 25.11.2008)
Keine Auslieferung von Mehmet Cömüt!
Am 28. Oktober wurde Mehmet Cömüt aus Anlass seines Besuches bei Verwandten in Freiburg verhaftet und in Auslieferungshaft genommen. Er war Zeuge der brutalen Operation gegen politische Häftlinge in 20 türkischen Gefängnissen im Dezember 2000 und nahm aus Protest am Hungerstreik und Todesfasten teil mit der Folge, dass er am sog. Wernicke-Korsakoff-Syndrom erkrankte. Nach seiner Haftentlassung flüchtete er nach Frankreich, wo er als politischer Flüchtling einen Asylantrag stellte.
Eine Auslieferung an die Türkei würde für ihn lebenslange Haft sowie erneute Befragungen durch Polizeikräfte der „Anti-Terror-Abteilung“ bedeuten, von denen bekannt ist, dass sie unter Folter verhören. Erst vor kurzem ist Engin Ceber nach seiner Verhaftung derart brutal gefoltert worden, dass er an den Folgen verstarb.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist aufgerufen, das Ansinnen der Türkei nach Auslieferung zurückzuweisen und den Haftbefehl gegen Mehmet Cömüt unverzüglich aufzuheben.
Wer sich dieser Forderung anschließen möchte, kann dies mit ihrer/seiner Unterschrift tun.
(Azadî)
Prozess gegen mutmaßlichen PKK-Funktionär vor OLG Düsseldorf eröffnet
Beschuldigter nach Einlassungen auf freien Fuß gesetzt
Am 4. November begann vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf der Prozess gegen Ahmed A., einen mutmaßlichen PKK-Funktionär (§129 StGB), der im Oktober 2007 in Hilden festgenommen worden war. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft (BAW) vor, unter dem Decknamen „Ciwan“ von Juni 2003 bis Juli 2006 die organisatorischen, finanziellen und personellen sowie propagandistischen Angelegenheiten der PKK geregelt zu haben. Er sei insbesondere verantwortlich gewesen für die Koordinierung von Spendensammlungen in Düsseldorf und Köln und habe das Geld an das parteiinterne „Finanzbüro“ weitergeleitet.
Der Angeklagte bestätigte in der Verhandlung die Vorwürfe der BAW und erklärte darüber hinaus, dass er 2006 die Organisation verlassen habe, weil er für seine Vorstellung hinsichtlich der Legalisierung von Parteiaktivitäten keine Mehrheit gefunden habe. Dennoch werde er sich in seinem Verfahren nicht zu Interna der Organisation äußern.
Der Haftbefehl wurde aufgehoben.
(Azadî/ddp-nrw/FR, 2.,5.11.2008)
Der Kurde wurde vom OLG zu einer Strafe von 2 Jahren und 1 Monat auf Bewährung verurteilt. Es darf vermutet werden, dass er entgegen seiner Aussage, er wolle sich vor Gericht nicht zu Interna der Organisation äußern, den deutschen Behörden im Hinblick auf Informationen gesprächiger war.
(Azadî)
Muzaffer Ayatas Auslieferungsverfahren noch nicht entschieden
Über die im Dezember letzten Jahres von den türkischen Justizbehörden beantragte Auslieferung von Muzaffer Ayata hat das OLG Frankfurt/M. bislang noch nicht entschieden. Der Politiker wurde am 8. August 2006 verhaftet und am 10. April 2008 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, über die ebenfalls noch nicht entschieden ist.
Weil Muzaffer Ayata im Dezember 2/3 seiner Strafe verbüßt hat, wird seine Verteidigung einen Antrag auf Haftentlassung stellen.
Türkischstämmige Studenten und Konsulat gegen Vortrag über Kurdistan
Ein Referat des kurdischen Studenten Cektar Bavli an der Fachhochschule Köln zum Thema Kurdistan, hat den Zorn randalierender türkischstämmiger Studenten und des türkischen Konsulats ausgelöst. Das Konsulat, das offenbar schon während des Vortrags informiert wurde, reagierte auf die Veranstaltung mit einem Brief an die Hochschulleitung und führte u. a. aus, dass es ein Land namens Kurdistan nicht gebe und deshalb Referate diesen Inhalts nicht stattfinden dürften.
Prof.Dr. Joachim Metzner, Präsident der FHS, verteidigte in seiner Antwort den kurdischen Studenten. Es habe sich um ein Referat über kurdische Kultur in wissenschaftlicher Hinsicht gehandelt. In diesem Zusammenhang sei es völlig normal, auch die PKK und Abdullah Öcalan zu erwähnen, weil diese als ein Teil der kurdischen Realität und Kultur betrachtet werden müsse. Das Dekanat und der AStA wollen rechtliche Schritte einleiten.
(Azadî/ÖP/ISKU, 6.11.2008)
Anatolische Vereine und Wohnungen von Mitgliedern durchsucht
Drei «mutmaßliche Funktionäre» der DHKP-C wegen Verdacht nach § 129b verhaftet
Aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof (BGH), wurden am 5. November die Vereinsräume des Anatolischen Volkshauses in Köln, des Anatolischen Kulturzentrums Dortmund, des Anatolischen Bildungs- und Kulturzentrums Duisburg sowie die Wohnungen von Vereinsmitgliedern durchsucht, zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt und einige Personen festgenommen, die sich seitdem in U-Haft befinden: Ahmet Istanbullu, Cengiz Oban und Nurhan Erdem, deren sofortige Freilassung die Föderation der Immigrierten ArbeiterInnen aus der Türkei in Deutschland (AGIF) und der Anatolischen Föderation fordern:
„(…) Es ist kein Zufall, dass in den letzten Monaten in Europa und Deutschland die Übergriffe gegen Migrantenvereine zugenommen haben. Mit den neuen ‚Zuwanderungsgesetzen’ und ‚Antiterrorgesetzen’ werden demokratische Rechte und Freiheiten aufgehoben, die Organisationsfreiheit der Migrantenvereine eingeschränkt und ihre politische Arbeit wird kriminalisiert.“ (…)
Laut Pressemitteilung des Generalbundesanwalts werden die Verhafteten „dringend verdächtigt, als hochrangige Führungsfunktionäre der ‚Rückfront’ der DHKP-C in Europa seit Inkrafttreten des § 129b Strafgesetzbuch am 30. August 2002 Mitglieder der innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei gewesen zu sein und tateinheitlich hierzu gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.“ Die Organisation habe sich „zum Ziel gesetzt“, den türkischen Staat mit hilfe des „bewaffneten Kampfes“ beseitigen zu wollen. Sie verfüge in Europa über eine „Auslandsorganisation, die sie als ihre ‚Rückfront’ nutze „zur Finanzierung von terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder.“ Die Verhafteten sollen laut Generalbundesanwalt in die „hierarchischen Strukturen der Europaorganisation eingebunden“ und u.a. für Spendenkampagnen verantwortlich gewesen sein.
Die drei Beschuldigten befinden sich in U-Haft.
(Azadî/AGIF/Pressemitteilung GBA, 6.11.2008)
Mutmaßliches PKK-Mitglied an Schweizer Grenze festgenommen
Türkei beantragt Auslieferung
Am deutsch-schweizerischen Autobahn-Grenzübergang Weil am Rhein ist ein mutmaßlich hochrangiges PKK-Mitglied festgenommen worden. Der in der Schweiz lebende Kurde wird verdächtigt, Mitte der 1990er Jahre in der Türkei einen Mord begangen zu haben, weshalb der 30-Jährige von den türkischen Behörden mit einem internationalen Haftbefehl gesucht werde.
(Azadî/dpa, 11.11.2008)
Schweiz beschließt Maßnahmen gegen PKK
Lob von Erdogan und Gül
Nicht nur, dass der Schweizer Bundespräsident Pascal Couchepin bei Gesprächen in Ankara mit dem türkischen Premierminister Tayyip Erdogan diesem zugesichert hat, dass sich sein Land am umstrittenen Staudammbau Ilisu beteiligen wird, sondern er sagte auch zu, verstärkt gegen die PKK vorzugehen. Couchpin nahm zusammen mit dem türkischen Staatspräsidenten Abdullah Gül auch an den Feierlichkeiten zur Eröffnung der ersten Schweizer Vertretung in der Türkei vor 80 Jahren teil. Vor über hundert geladenen Gästen übergab der Schweizer den Tisch, auf dem 1923 der Vertrag von Lausanne unterzeichnet wurde - Geburtsstunde des türkischen Nationalstaates und Beginn des bis heute ungelösten türkisch-kurdischen Konflikts. Abdullah Gül begrüßte die am 5. November beschlossenen Maßnahmen des Bundesrats (u. a. Einschränkung der Bewegungsfreiheit; Einfrieren von Vermögen) gegen die PKK, die allerdings auch umgesetzt werden müssten. Anders als die EU und die USA wird die PKK in der Schweiz nicht als „terroristische“ Organisation eingestuft.
(Azadî/NZZ online/Basel online,10.,12.11.2008)
Öffentliche Politikeraufrufe zu Selbstjustiz
Erst erklärte Premier Tayyip Erdogan, er persönlich habe Verständnis für gewaltsame Selbstjustiz gegen Kurden, dann setzte der AKP-Politiker Abdulkadir Akgül noch eins drauf. Er finde es ‚“gut, wenn Leute erschossen werden, die gegen meinen Staat und meine Nation“ seien. Die Zeitungen titelten daraufhin, dass Akgül die Tötung von „Staatsfeinden“ befürworte. Die Aufregung hierüber könne er nicht verstehen. Schließlich habe er doch „nur Terroristen“ (= PKK) gemeint.
Die „Stiftung Hoffnung“, eine Organisation türkischer Waffengegner, erklärte die Aussagen von Erdogan und Akgül für bedenklich angesichts der 2,5 Millionen angemeldeten und etwa 7,5 Millionen illegalen Schusswaffen im Land. Auch im Hinblick auf die Kommunalwahlen im März 2009 und vor dem Hintergrund negativer Wirtschaftsdaten seien solche öffentlichen Äußerungen äußerst gefährlich.
(Azadî/Wiener Zeitung/ISKU, 20.11.2008)
Forderungskatalog der Anti-PKK-Allianz
Am 19. November fand ein weiterer Anti-PKK-Gipfel in Bagdad statt, an dem erstmalig neben Vertretern der USA, des Irak und der Türkei (Regierung und Mitglieder des Geheimdienstes MIT) auch solche der südkurdischen Regierung teilnahmen. Es wurde über Details des Kampfes gegen die PKK gesprochen. Die Türkei erwartet, dass die logistisch wichtigen Wege in die Kandil-Berge kontrolliert, ein Radiosender geschlossen und die Kommunikation innerhalb der Organisation unterbunden werden soll. Ehemalige PKK-Angehörige, die sich der KDP ergeben haben, sollen gemeinsam von türkischen und südkurdischen Kräften verhört werden. Außerdem soll es mehr Militärposten geben und in den Medien verstärkt Propaganda gegen die PKK stattfinden. Auch sollen Verbindungen der PKK nach Europa über die Kontrolle der südkurdischen Flughäfen gekappt werden.
(Azadî/ÖP/ISKU, 20.11.2008)
Prozesseröffnung gegen Heike S. vor OLG Düsseldorf
Am 8. Dezember beginnt vor dem OLG Düsseldorf der § 129a-Prozess gegen die deutsche Staatsangehörige Heike S. Sie wird von der Bundesanwaltschaft (BAW) beschuldigt, als Führungskader der DHKP-C an der Planung von Brandstiftungen und Tötungsdelikten beteiligt gewesen zu sein. Im Dezember 2007 war sie bei Einreise in die BRD festgenommen worden.
(Azadî/FR, 21.11.2008)