AZADI infodienst nr. 73
dezember 2008


 

Teilerfolg im Revisionsverfahren von Muzaffer Ayata
BGH kritisiert zu hohe Strafzumessung / Sache muss neu verhandelt werden

In dem Revisionsverfahren des kurdischen Politikers Muzaffer Ayata kann die Verteidigung einen Teilerfolg verbuchen. Das gegen ihn am 10. April dieses Jahres vom OLG Frankfurt/M. verhängte Urteil zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Entscheidung vom 10. November aufgehoben. Die Richter führten in ihrem Beschluss u. a. aus, dass schon allein „die Erwägung, dass vor allem zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen sei, dass er Rädelsführer einer besonders gefährlichen kriminellen Vereinigung in einem Zeitraum von über einem Jahr gewesen sei“, im Hinblick auf die Strafzumessung auf Bedenken stoße. Für „nicht mehr hinnehmbar“ erachtete das Gericht hingegen, dass straferschwerend die „Selbstverständlichkeit ins Gewicht“ gefallen sei, „mit der der Angeklagte zur Erreichung seiner politischen Ziele bereit“ gewesen sei, „gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen“. Diese angenommene „Selbstverständlichkeit“ sei weder „belegt“, noch lasse sich diese aus dem „Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe“ entnehmen. Die Sache muss nunmehr neu verhandelt und die Strafe neu zugemessen werden.

Muzaffer Ayata war am 8. August 2006 festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er war angeklagt, in einem bestimmten Zeitraum als mutmaßlicher Funktionär der PKK/des KONGRA-GEL tätig gewesen zu sein.
Vor Ende des Prozesses hatte die Türkei um die Auslieferung des Politikers ersucht. Über dieses Verfahren ist noch nicht entschieden.
Die Verteidigung wird nach der nun vorliegenden Entscheidung des BGH die Aufhebung des Haftbefehls von Muzaffer Ayata beantragen.
Aktenzeichen: 3 StR 425/08

Der 52-Jährige hat sich zeitlebens für die Rechte des unterdrückten kurdischen Volkes eingesetzt. Dafür wurde er in der Türkei gefangen, gefoltert und nach 20 Jahren Haft entlassen. Nach seiner Flucht ins europäische Exil im Jahre 2002 setzte er seine politische Arbeit fort. In Deutschland war er Ansprechpartner für die kurdische Partei HADEP/DEHAP bzw. DTP und für sie politisch tätig. Außerdem hat er sich publizistisch in zahlreichen Beiträgen engagiert für eine politische Lösung des kurdischen Konflikts eingesetzt.
Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. hatte Bundesanwalt Müßig dem Kurden vorgeworfen, er genieße die Rolle des Märtyrers und seine Lebensleistung erschöpfe sich in seiner 20jährigen Haft in der Türkei. Ayatas Verteidiger Wolfgang Kronauer entgegnete dem Ankläger, seine Äußerungen würden ein „bezeichnendes Licht auf das undifferenzierte Feinddenken und den Verfolgungseifer der Bundesanwaltschaft“ werfen.

(Azadî)

 

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