repression
Hohe Zahl von Suizidfällen in NRW-Gefängnissen
Erschreckender Mangel an psychologischen Hilfen
Die Zahl der Suizidfälle in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten ist laut Justizministerium in diesem Jahr auf 17 gestiegen; bei vier weiteren Toten ist ein Freitod wahrscheinlich, aber nicht bewiesen. Im Jahre 2006 gab es insgesamt 12 Fälle. Ralph Neubauer, Sprecher der Behörde, glaubt, dass man „nie verhindern kann, dass sich ein Mensch im Gefängnis umbringt“, weil alle Insassen „mit Mühsal beladen“ seien. Patrick Hamm, Psychologe in mehreren NRW-JVAen, ist anderer Ansicht: „Die Unterversorgung in den Gefängnissen ist erschreckend“. In keinem anderen sozialen Bereich gebe es größeren Mangel an psychologischen Hilfen und Ansprechpersonen, obwohl gerade Häftlinge außerordentlich viele emotionale Probleme habe.
(Azadî/FR, 2.12.2008)
SPD besänftigt – Schäuble zufrieden:
Abbau der Demokratie kann weitergehen
Ex-Innenminister Baum wird klagen
Auf den früheren Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP) ist Verlass. Kaum hat sich die schwarzrote Koalition nun doch darauf geeinigt, das BKA-Gesetz zum 1. Januar 2009 wirksam werden zu lassen, hat Baum eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Auch die Grünen denken an einen Gang vors Bundesverfassungsgericht, weil die auf Wunsch der SPD vorgenommenen Änderungen in Schäuble’s Gesetzentwurf lediglich „Kosmetik“ seien.
Schäuble hingegen ist davon überzeugt, dass es „ein sehr gutes Gesetz“ sei.
(Azadî/FR, 4.12.2008)
Residenzpflicht auch für Hartz IV-Bezieher/innen
Vorschrift unangebracht und pädagogisierend
Nicht nur Flüchtlinge kennen sie, die Residenzpflicht. Vom Reiseverbot betroffen sind auch Empfänger/innen von Hartz IV. So ist in der so genannten Erreichbarkeitsordnung (EAO) ausgeführt, dass sich Erwerbslose, die Arbeitslosengeld II erhalten, an Werktagen grundsätzlich „innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs“ des Wohnsitzes aufzuhalten und täglich Post entgegenzunehmen haben. Vor der Aufnahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Teilnahme an Veranstaltungen müssen sich Betroffene die Genehmigung dazu bei der Arbeitsagentur einholen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Kürzung der Leistungen bis zu 60 Prozent rechnen. Thomas Aleschewsky vom Hessischen Flüchtlingsrat hat eigene Erfahrungen. So habe er Teilnahme- und Fahrtkosten für eine Fortbildung im Rahmen seiner Tätigkeit beantragt und daraufhin ein Schreiben erhalten, in dem ihm mitgeteilt wurde: „Sie wissen, dass Sie nur dann wegfahren dürfen, wenn wir Ihnen das vorher erlauben.“ So erhielt er am Tag der geplanten Veranstaltungen eine Anordnung zur persönlichen Vorsprache bei der Arbeitsagentur. Für Aleschewsky drückt diese Vorschrift ein grundsätzliches Misstrauen des Staates aus, das zur Entmündigung der Betroffenen führe.
(Azadî/jw, 2.12.2008)

Heike Schrader vom OLG Düsseldorf zu Bewährungsstrafe verurteilt
Solidarität der Linken notwendig / Rote Hilfe: Keine Amtshilfe für Folterstaat Türkei
Am 8. und 9. Dezember wurde vor dem OLG Düsseldorf gegen die in Athen lebende Journalistin Heike Schrader verhandelt. Der Prozess endete mit ihrer Verurteilung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft – ausgesetzt zur Bewährung. Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, in den Jahren 1996 bis 1998 im Informationszentrum für freie Völker in Köln tätig gewesen zu sein. Dieses Büro galt als in die Struktur der türkisch-revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) eingebundene Einrichtung. Die Partei ist in der Türkei verboten und wird in Deutschland seit August 1998 als „terroristische Organisation“ eingestuft. Begründet wurde das Verbot mit begangenen Straf- und Gewalttaten einer Gruppierung innerhalb der Organisation. Hierbei soll es sich um Spendengelderpressung, Gewalt gegen „Abweichler und Verräter” und Brandanschlägen gehandelt haben.
Seit 2005 bestand ein internationaler Haftbefehl aufgrund des § 129a StGB gegen die Journalistin. Als sie am 10. Dezember vergangenen Jahres in die BRD einreiste, wurde sie bei ihrer Ankunft am Flughafen Frankfurt/M. verhaftet. Sie wollte ein von ihr übersetztes Buch über Folter auf einer Lesereise vorstellen.
Aufgrund der Entscheidung eines Haftrichters musste sie wieder freigelassen werden und konnte ihre Lesungen durchführen.
Auch in diesem Prozess wurde – wie in allen Verfahren gegen Kurd(inn)en auch – das ungeheure Ausmaß der Überwachungs- und Abhörmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden offenbar.
Die Rote Hilfe (RH) protestiert entschieden gegen das Urteil, „gegen dieses reine Gesinnungsurteil, das internationalistisches Engagement gegen das reaktionäre türkische Regime Jahre später kriminalisiert“. Mathias Krause vom RH-Bundesvorstand: „Einmal mehr wird der bundesrepublikanische Schnüffel- und Kriminalisierungsparagraf genutzt, um das Regime in Ankara zu unterstützen.“
Heike Schrader betonte, dass „linke Solidarität im Falle staatlicher Repression“ notwendig sei und für „angeklagte AktivistInnen enorm wichtig“. Die RH fordert die „sofortige Einstellung aller Ermittlungen und Verfahren nach §§ 129 ff. gegen linke AktivistInnen und die Einstellung der Amtshilfe für den türkischen Folterstaat.“
(Azadî/jw/ND/RH-Erklärung, 11.12.2008)
Tod von Oury Jalloh:
Freisprüche für Polizisten kommen vor Bundesgerichtshof
Mit dem Freispruch der Polizeibeamten Andreas S. und Hans-Ulrich M. im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh wird sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Sowohl die Nebenklage als auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil beantragt. Das Landgericht Dessau hatte ihnen keine Mitschuld am Tod des Asylsuchenden aus Sierra Leone nachweisen können; eine lückenlose Aufklärung sei nicht möglich gewesen. Mit scharfen Worten hatte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff aber das Prozessverhalten von Polizeizeugen kritisiert, das letztlich für das Scheitern des Verfahrens verantwortlich gewesen sei. Er warf ihnen vor, falsch ausgesagt zu haben, was die Staatsanwaltschaft zum Anlass nehmen will, die Einleitung von Strafverfahren zu prüfen. Oury Jalloh war im Januar 2005 beim Brand in einer Polizeizelle ums Leben gekommen.
(Azadî/ND, 12.12.2008)

Datenschützer: Privatsphäre „gefährdet wie nie zuvor“
Aus Anlass des 25jährigen Jubiläums des Verfassungsgerichtsurteils zur Volkszählung haben die Datenschutzbeauftragten vor einer zunehmenden Gefährdung des Datenschutzes gewarnt. Mit dem Urteil war das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ins Grundrecht verankert worden. Doch heute sei die Privatsphäre vor Ausforschung „so gefährdet wie nie zuvor“. Nicht nur der Staat, sondern auch die Unternehmen sähen in dem Sammeln personenbezogener Daten eine „frei verfügbare Ressource“, wobei die Betroffenen häufig auf der Strecke blieben. Auf einer Veranstaltung in Karlsruhe sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, der Staat sei dazu verpflichtet, ein „angemessenes Schutzregime“ gegen Datenmissbrauch zu errichten: „Dabei wird sich der Staat häufig nicht mit bloßen Selbstverpflichtungen Privater begnügen dürfen, sondern wird selbst eine verbindliche Ordnung konstituieren müssen.“
(Azadî/ND, 16.12.2008)
Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage der Linksfraktion zu Ermittlungsverfahren nach § 129b StGB
Abgeordnete der Linksfraktion hatten die Bundesregierung um Auskünfte über „Ermittlungsverfahren gegen ausländische terroristische Vereinigungen“ (§ 129b Strafgesetzbuch) ersucht. Während die Parlamentarier in ihrem Vorwort zu der Kleinen Anfrage ausführen, dass es seit Inkrafttreten des § 129b im August 2002 über 150 Ermittlungsverfahren gegeben habe, spricht die Bundesregierung von „32 Ermächtigungen zur Strafverfolgung“, erteilt vom Bundesjustizministerium, 2 Anträge seien abgelehnt worden. Auf die Frage, gegen welche Vereinigungen von 2002 bis 2007 im Einzelnen vorgegangen worden sei, werden 17 islamistische Gruppen, ferner die TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten Leninisten), die linksgerichtete DHKP-C (Türkische Revolutionäre Volksbefreiungsfront) sowie im Jahre 2006 die TAK (Freiheitsfalken Kurdistans), aufgeführt. Hierzu weiter: „Ermächtigungen sind oftmals nicht auf die Taten bestimmter Personen begrenzt und erfassen darüber hinaus auch zukünftige Taten in Bezug auf eine bestimmte terroristische Vereinigung. Derartige Ermächtigungen können dann auch Grundlage weiterer Ermittlungsverfahren […] in späteren Jahren sein.“ Unter dem Hinweis, dass es im Rahmen von 129b-Verfahren „Kontakte deutscher Ermittlungs- und Justizbehörden mit Justiz-, Polizei- und Nachrichtendienstbehörden anderer Staaten“ gebe, wollten die Abgeordneten wissen, bei wie viel Verfahren dies der Fall gewesen sei. Es würden bei Bundesanwaltschaft zwar keine derartigen Daten erfasst, aber im Rahmen der „Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) seien „zahlreiche Rechtshilfeersuchen an ausländische Staaten […] gerichtet“ worden.
Ob es für BAW und BKA in Rechtshilfeersuchen Kriterien gebe „in Bezug auf die Gefahr von Folter und verbotenen Vernehmungsmethoden“, erfragte die Linksfraktion. Antwort: „Ein Rechtshilfeersuchen ist nicht bewilligungsfähig, wenn die Gefahr von Folter oder die Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden im ersucht Staat droht. Ob in einem Staat generell eine solche Gefahr droht, wird in den Lageberichten des Auswärtigen Amtes dargestellt. Berücksichtigt werden ferner Berichte von Nichtregierungsorganisationen, öffentlich zugängliche Quellen in Medien und Erfahrungen aus vorausgegangenen Fällen.“ Der Bundesregierung seien Ermittlungsverfahren, in die Informationen ausländischer Strafverfolgungsorgane oder Nachrichtendienste eingeflossen sind, „nicht bekannt“. Eigenartig, zeigt das derzeit laufende § 129b-Verfahren gegen fünf türkische Linke, denen Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen wird, dass aufgrund eines deutschen Rechtshilfeersuchens umfangreiche Unterlagen aus der Türkei in den Prozess mit eingeflossen sind. Es handelt sich um Urteile, Gutachten und polizeiliche Aussagen. Und nicht nur das: Als Zeuge wurde gar der Leiter der Antiterrorabteilung der Istanbuler Polizei vernommen, der 2007 an einem Treffen mit der BAW und dem BAK teilgenommen hatte. Die Verteidigung der fünf Angeklagten konnte nachweisen, dass gegen diesen Beamten zwei Anklagen wegen Folter im Amt anhängig sind. Die Vernehmung wurde daraufhin ausgesetzt.
Der vollständige Anfragetext kann über das Büro der Abgeordneten Ulla Jelpke/Wolfgang Neskovic bezogen werden.
(Azadî/jw, 16.12.2008)