AZADI infodienst nr. 73
dezember 2008


 

zur sache: tÜrkei

 

Mönch soll Atatürk beleidigt haben
Staatsanwaltschaft Ankara ermittelt gegen Bremer Professor

Der langjährige Rektor der Universität Bremen, Professor Ronald Mönch, ist ins Visier der Staatsanwaltschaft Ankara geraten, die laut der Tageszeitung Hürriyet gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen „Beleidigung des Ansehens Atatürks“ eingeleitet hat. Warum?
In einem Vortrag im EU-Parlament am 13. November soll Mönch gesagt haben, wenn Mustafa Kemal Atatürk – der Begründer der Republik Türkei (1923) – heute noch leben würde, er sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht verantworten müsse. Hierbei verwies der Wissenschaftler u. a. daraufhin, dass infolge der Republikgründung ethnische Minderheiten – insbesondere die Kurden – nicht anerkannt wurden und diese Konflikte bis heute ungelöst geblieben sind. Prof. Mönch bezog sich in seinem Vortrag auf die Dersim-Revolte von 1937, die blutig und verlustreich von Atatürks Armee niedergeschlagen wurde. Nach heutigen Maßstäben hätte Atatürk „wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit und partiellen Völkermords“ angeklagt werden müssen.
Die Staatsanwaltschaft will nun den Redetext aus Brüssel anfordern, um über eine mögliche Anklage zu entscheiden.
Während es in der Forschung normal sei, historische Ereignisse nach aktuellen Maßstäben neu zu bewerten, finde laut Mönch „in der Türkei die Aufarbeitung von Geschichte generell nicht statt.“
Für eine „öffentliche Beleidigung“ des Staatsgründers (Artikel 5816 türk. Strafgesetzbuch) drohen ein bis drei Jahre Haft. Auch Ausländer können deswegen verfolgt, bei einer Einreise festgenommen und vor Gericht gestellt werden.

(Azadî/FR, 3.12.2008)

 

Leyla Zana zu zehn Jahren Haft verurteilt
Frauenbewegung: „Wir sind alle Leyla Zana“

„Die türkische Demokratie ist auf den Stand von 1994 zurückgekehrt. Sie zeigt nun, was von den Reformen im Rahmen des EU-Annäherungsprozesses geblieben ist“, erklärte ein Anwalt von Leyla Zana. In Abwesenheit wurde die kurdische Politikerin vom Schwurgericht in Diyarbakir zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Außerdem entzogen die Richter ihr das Wahlrecht und belegten sie mit einem Politikverbot. Das Gericht erachtete sie für schuldig, auf verschiedenen Veranstaltungen der von ihr mit gegründeten DTP und bei einer EU-Konferenz „Propaganda für eine terroristische Organisation“ (hier: PKK) in neun verschiedenen Reden verbreitet zu haben. Gegen das Urteil kündigte die Verteidigung an, Beschwerde einzulegen.
Der außenpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Norman Paech, kommentierte die neuerliche Verurteilung von Leyla Zana, indem er darauf verwies, dass Meinungsfreiheit in der Türkei auch heute noch nicht zu den Freiheitsrechten zähle.
Mit einer Erklärung solidarisiert sich die Demokratische Freie Frauenbewegung (DÖKH) mit Leyla Zana: „Wir verurteilen das militaristische System, das eine politische Repräsentanz kurdischer Frauen nicht aushalten kann.“ Die Verurteilung sei eine Form „sozialer und politischer Gewalt gegen die kurdische Frauenbewegung“. Weiter wird daran erinnert, dass Leyla Zana die erste kurdische Frau war, die in das türkische Parlament gewählt wurde. „Damals wie heute sind wir an Leyla Zanas Seite. Wir sind alle Leyla Zana.“
Die 1991 neu ins türkische Parlament gewählte 47-Jährige hatte bei der Vereidigung die Eidesformel auf Kurdisch gesprochen und hinzugefügt: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass das kurdische und türkische Volk zusammen in einem demokratischen Rahmen leben können.“ 1994 wurde ihre (und die von weiteren fünf kurdischen Abgeordneten) Immunität aufgehoben; es folgte deren Verhaftung noch im Parlament. 15 Jahre lautete das spätere Urteil. Der Staatsanwalt hatte die Todesstrafe gefordert. 2004 wurde sie vorzeitig aus der Haft entlassen.

(Azadî/jw/ÖP, 9.,11.12.2008)

 

Öcalan klagt gegen Griechenland

Abdullah Öcalan, ehemaliger Vorsitzender der PKK, hat Klage gegen Griechenland erhoben. Weil er 1999 aus der griechischen Botschaft in Nairobi (Kenia) in die Türkei entführt worden war, fordere sein Anwalt, Giannis Rachiotis, eine Entschädigung für seinen Mandanten in Höhe von 20 100 Euro. Griechenland habe es seinerzeit unterlassen, die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dies berichtete die Athener Zeitung „Eleftheros Typos“ am 5. Dezember.

(Azadî/ND, 6.12.2008)

 

27 Dörfer im Kandil-Gebiet des Nordirak entvölkert

Aufgrund der seit dem 29. November fast täglich stattfindenden Angriffe der türkischen und der iranischen Armee, sind bis jetzt 27 Dörfer entvölkert worden. 400 Familien mussten fliehen. In den bombardierten Gebieten entstand Sachschaden an Schulen, Moscheen, Gesundheitsstationen und Wohnhäusern, hunderte Nutztiere wurden getötet und mindestens fünf Dorfbewohner verletzt.

(Azadî/ÖP/ISKU, 15.12.2008)

 

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