gerichtsurteile
DNA-Speicherung mit Grenzen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Grundsatzurteil den Behörden bei der Erfassung genetischer Daten enge Grenzen gesetzt. Ein Speichern der D N A ohne strafrechtlichen Grund wertete das Gericht als Verletzung der Privatsphäre. Der Entscheidung zugrunde lagen die Verfahren von zwei Briten, die 2001 festgenommen worden waren – einer wegen Belästigung, der andere wegen versuchten Raubes. Nach Einstellung dieser Verfahren hatte es die Polizei abgelehnt, ihre DNA-Daten zu löschen.
(Azadî/FR, 5.12.2008)
EU-Gerichtshof: Ausländerzentralregister für EU-Bürger in Teilen rechtswidrig / Linke und Grüne fordern erweiterten Schutz vor Diskriminierung für alle Nicht-Deutsche
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 16. Dezember ist die Verwendung der Ausländerdatei zur Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland in wichtigen Teilen rechtswidrig, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot und damit gegen das EU-Gemeinschaftsrecht verstoße. Denn die Daten ihrer eigenen Bürger speichere die Bundesrepublik nicht in einem solchen Register. Zudem werde die Verwendung personenbezogener Daten von Ausländern für statistische Zwecke weit übertrieben. So sei für Statistiken keine Namensnennung erforderlich. Grundlage der EuGH-Entscheidung war die Klage eines österreichischen Geschäftsmannes, der sich 1996 in Deutschland niedergelassen hatte. Er hatte sich durch die Registrierung diskriminiert gesehen und die Löschung der Daten gefordert.
Aktenzeichen: C-524/06
In dem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführten Ausländerzentralregister werden alle Nichtdeutschen erfasst, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten oder ein Visum beantragt haben. In den Daten enthalten sind Angaben wie Name, Geburtsdatum, Herkunft, Wohnort und Aufenthaltstitel, Vorstrafen, Religionszugehörigkeit und Informationen von Zoll, Landeskriminalämtern oder des Verfassungsschutzes. 6000 Partnerbehörden dürfen sich dieser Daten bedienen – z.B. die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialhilfeträger. Der Zugriff auf die Daten zumindest der 2,3 Millionen EU-Ausländer in Deutschland ist nach dem EU-Urteil nun nicht mehr uneingeschränkt erlaubt.
Sowohl die Linksfraktion als auch die Grünen im Bundestag forderten, dass der Schutz vor diskriminierender Erfassung nicht nur auf EU-Bürger beschränkt bleiben dürfen. Das Bundesinnenministerium ließ verlautbaren, man wolle erst die Urteilsbegründung prüfen, um Konsequenzen aus der Eu-richterlichen Entscheidung zu ziehen.
(Azadî/FR, 17.12.2008)