AZADI infodienst nr. 73
dezember 2008


 

verbotspraxis

 

Auslieferung des kurdischen Schriftstellers Haydar Isik beantragt
Türkische Justiz behauptet

Die Türkei will per internationalem Haftbefehl die Auslieferung des Schriftstellers und Publizisten Haydar Isik, deutscher Staatsbürger kurdischer Herkunft, erwirken. Das Ersuchen, das Interpol Ankara am 17. Juni dieses Jahres mit dem Vermerk „Urgent“ auf den Weg gebracht hat, wird damit begründet, dass Isik angeblich „bis heute als hochrangiges Mitglied der PKK/KONGRA-GEL-Terrororganisationen Aktivitäten“ entwickele. Außerdem sei er drei Monate lang im „so genannten“ Vorbereitungskomitee zum „so genannten Kurdischen Exil-Parlament“ tätig gewesen, das am 12.4.1995 „mit den 65 Mitgliedern der Terrororganisation“ gegründet worden sei. Interpol Ankara stellt in dem Ersuchen in Aussicht, über „diplomatic channels“ weitere Informationen zur Verfügung stellen zu wollen. Zum Schluss wird gebeten, „as soon as possible“ von der Verhaftung Isiks informiert zu werden. Die Türkei glaubt, mit dieser Begründung eine Auslieferung des Schriftstellers erreichen zu können.

Zur Erinnerung:
Am 5. Juli 2007 wurden u. a. im Großraum München in einer Polizeiaktion zahlreiche Privatwohnungen und Geschäftsräume „mutmaßlicher Anhänger der verbotenen KONGRA-GEL“ durchsucht und 22 Kurden zwecks ED-Behandlung vorübergehend festgenommen. Unter ihnen befand sich auch Haydar Isik, der nach der Festnahme wegen mutmaßlicher Unterstützung der PKK in Untersuchungshaft genommen wurde. Zwei Wochen später ist er nach Beschwerde seines Verteidigers gegen Auflagen wieder aus der Haft entlassen worden. So wurde ihm u.a. der Kontakt zu einer Reihe von angeblich konspirativ arbeitenden Personen untersagt. Wobei auch sein Name auf der Liste stand ! Mehrheitlich handelte es sich allerdings um Menschen, die Isiks Verein „Dersim-Gesellschaft für Wiederaufbau“ finanziell unterstützen. Mit diesen Methoden der Strafverfolger komme man einer Lösung der Konflikte „keinen Schritt“ weiter, erklärte Rechtsanwalt Hartmut Wächtler.
Sämtliche Auflagen sind dann im August 2007 zurückgenommen worden.
Dieser Auslieferungsantrag ist kein Zufall. Er macht vielmehr deutlich, wie eng deutsche und türkische Justiz-, Geheimdienst- und Kriminalisierungsbehörden bei der Verfolgung kurdischer (und türkischer) Aktivist(inn)en zusammenarbeiten. In den meisten Fällen haben Oberlandesgerichte in Deutschland die Auslieferungsanträge aus der Türkei abgewiesen, u.a., weil die vorgelegten Unterlagen nicht im mindesten dem europäischen Rechtsstandard entsprachen, Aussagen von Personen enthielten, die nachweislich unter Folter erfolgt waren oder in denen sich formale Fehler befanden. Im Haftbefehl gegen Haydar Isik wird zum Beispiel angegeben, dass dieser türkischer Staatsbürger sei. Ist er nicht.

(Azadî)

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Haydar Isik: Das türkische System „gewalttätig und barbarisch“
Widerstand bis zur Lösung des kurdischen Konflikts

In einer öffentlichen Stellungnahme erklärt Haydar Isik u. a., dass er ein „Opfer [ist] des türkischen Systems, das die Menschenrechte nicht einhält und die kurdische Frage nicht gelöst hat.“ Er habe Romane über das Massaker „auf den Hängen des heiligen Berges Bawa Duzgin“ geschrieben, bei dem türkische Soldaten Kurden aus Dersim (Tunceli) „massakriert hatten.“ Seit 25 Jahre führe der türkische Staat einen „grauenhaften Krieg in Kurdistan, um sein Verbrechen in Dersim und im gesamten Kurdistan zu verheimlichen.“ Er habe in der Gesellschaft „tiefe Wunden und unheilbare psychische Schäden“ hinterlassen. Der türkische Staat versuche „mit all seinen Institutionen einen Menschen wie mich, der Gewalt ablehne“, als „Terroristen zu deklarieren“. Er habe das „Dersim-Massaker“ in seinen Romanen behalten und in „zahlreichen Kolumnen das Verbrechen an den Kurden geschildert“ und sich „50 Jahre lang“ dafür eingesetzt, „dass die Gewalt ein Ende findet und alle Völker in der Türkei friedlich miteinander leben können“. Das „System“, mit dem er sich angelegt habe, sei „gewalttätig und barbarisch“.
Die „faschistische Junta“ habe ihn „im Jahre 1982 ausgebürgert“ und seine Habe „versteigert“. Er sei deutscher Staatsbürger, könne aber „seit 30 Jahren nicht in die Türkei reisen“. Dennoch versuche der türkische Staat – „auch mit Hilfe seiner europäischen Unterstützer aus Politik und Wirtschaft“ – ihm die „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation anzuhängen, mich durch Interpol festnehmen und in die Türkei ausliefern zu lassen.“ Wer gegen die Ideologie des türkischen Systems sei, solle „mundtod“ gemacht werden. Und selbst Menschen, „die wegen ihrer Herkunft und ihrer Überzeugung ins Exil“ haben flüchten müssen, würden „verfolgt und bedroht.“ Wenn die Türkei auch seine Bewegungsfreiheit „einengen“ könne, so werde sie es aber „niemals“ schaffen, seine „Gedanken und deren Verbreitung“ zu unterbinden. Er werde seinen „Widerstand solange friedlich fortführen, bis das kurdische Volk die ihm zustehenden Rechte“ bekomme und es „einen würdigen Platz unter der Sonne der Menschheit eingenommen“ habe.

LG Koblenz verurteilt Aktivisten zu Bewährungsstrafe
Haftbefehl nach Urteilsverkündung aufgehoben

Mehmet C., der im März dieses Jahres verhaftet wurde, ist am 28. November vom Landgericht Koblenz zu einem Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, sich in dem Zeitraum 2005/06 als mutmaßliches PKK- bzw. KONGRA-GEL-Mitglied und „hauptamtlicher Kader“ in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) betätigt zu haben. Für einen von der Anklage behaupteten weitergehenden Zeitraum konnten keine gerichtlichen Feststellungen getroffen werden. Das bedeutet, dass das Gericht weder in der Lage war, sich auf das diesbezügliche Urteil eines OLG oder eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu beziehen.
Nach der Urteilsverkündung wurde der Haftbefehl aufgehoben; seit dem 27. März 2008 war Mehmet C. in Untersuchungshaft.

(Azadî)

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Januar 2009: Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Vakuf M. und Ridvan C.

Der Prozess gegen den kurdischen Politiker Vakuf M. und Ridvan C. wird am 9. Januar 2009 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. eröffnet und ist vorerst bis zum März terminiert. Vakuf M. wird vom Generalbundesanwalt (GBA) u. a. der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) beschuldigt. Er soll von Juli 2004 bis Juni 2007 verschiedene „PKK-Gebiete“ geleitet haben.
Ridvan C., der im Februar dieses Jahres vom Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde und sich in Strafhaft befindet, wird vom GBA Unterstützung einer „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) vorgeworfen. Als „hochrangiger Jugendkader“ soll er zudem – gemeinsam mit zwei anderen – einen „abtrünnigen Aktivisten der PKK-Jugendorganisation Komalen Ciwan in Parteihaft“ genommen haben, um eine „Geldforderung für die Organisation durchzusetzen.“ Hierbei sollen sie laut GBA von Vakuf M. „unterstützt“ worden sein.

(Azadî)

Polizei interveniert:
Veranstaltung mit ROJ TV-Moderator verhindert

Die Organisation TÜDAY hatte für den 13. Dezember eine Podiumsdiskussion zum Thema „Die Krise der Linke und ihre Zukunft“ im Stadtsaal des Kölner Stadtteils Ehrenfeld geplant, für die auf einer website mobilisiert wurde. An dieser Diskussion sollte u. a. der Moderator von ROJ TV, Baki Gül, teilnehmen. Nachdem die Polizei auf die Veranstaltung aufmerksam geworden war, hatte sie TÜDAY aufgefordert, Herrn Gül entweder auszuladen oder die Veranstaltung abzusagen. Nachdem das abgelehnt wurde, hat die Polizei den Saalbetreiber dazu gebracht, den Vertrag aufzulösen. Das Angebot der Organisatoren, das Ankündigungsplakat zu ändern, damit die Veranstaltung doch durchgeführt werden kann, ist vonseiten der Polizei ausgeschlagen worden.
Die Veranstalter verlegten daraufhin die Podiumsdiskussion in das kurdische Institut für Wissenschaft und Forschung.

(Azadî/ÖP, 12.,16.12.2008)

 

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