AZADI infodienst nr. 74
januar 2009


 

verbotspraxis

 

Wie aus einem Vereinsvorsitzenden ein «Terrorismusunterstützer» wird

Ausweisungsverfügung gegen Kurden mit unerträglichem Zynismus

Ismet B. erhielt Ende Dezember 2008 eine Verfügung von der Asyl-Bezirksstelle im Regierungspräsidium einer baden-württembergischen Stadt, mit der ihm die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland angedroht wird. Wegen der in seinem Fall „festgestellten Gefährlichkeit und der weiteren Gefährdungsprognose“ sei es „zum Schutz der in Rede stehenden Rechtsgüter zwingend erforderlich“, dass sich Ismet B. „bis zur Ausreise oder Abschiebung […] mindestens einmal die Woche beim Polizeirevier in … melden“ müsse. Nur so könne „die mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, nämlich die weitere Unterstützung von den Terrorismus unterstützenden Organisationen […] verhindert oder zumindest wesentlich erschwert werden.“
Mit dieser Verpflichtung sollen – so die Bezirksstelle – „weitere Unterstützungshandlungen für die PKK und ihre Nachfolgeorganisationen erschwert werden.“ Anderenfalls müsse befürchtet werden, dass sich die Aktivitäten des Betroffenen „verlagern“ würden. Die Beschränkung solle „verhindern“, dass durch sein „Verhalten“ die „Sicherheit der Bundesrepublik“ bis zur „Ausreise gefährdet“ werde.
In einer kaum zu überbietenden technokratischen und arroganten Sprache, lässt sich ein Beamter auf 30 Seiten darüber aus, warum Ismet B., ein „besonders gefährlicher Ausländer“, die BRD zu verlassen habe. Wer also – in aller Welt – ist dieser „Gefährder“ und wessen „terroristischen Verbrechens“ hat er sich schuldig gemacht?
Ismet B. reiste 1989 in die BRD ein. Er ist verheiratet, hat drei Kinder und war nahezu durchgehend berufstätig. Seit Juni 2001 verfügt er über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, was ihm Anlass gewesen ist, eine Einbürgerung zu beantragen.
Doch „so einen“ will dieses „zivilisierte“ Land, aus dem einst zahllose von den Nazis verfolgte Menschen ins Exil fliehen mussten, nicht. Ausgrenzen, Denunzieren, Diffamieren, eine Ich-tue-nur-meine-Pflicht-Mentalität, ein Untertanengeist, der sich darin ausdrückt, über das Maß hinaus zu handeln, um Menschen bewusst Schaden zuzufügen, ist, was die angestellten und beamteten Vollstrecker der Asyl-, Flüchtlings- und sog. Antiterrorgesetze kennzeichnet.

Drei Beispiele im vorliegenden Fall sollen das deutlich machen:

• Der Beamte spricht dem Kurden mangelnde Integrationsbereitschaft ab, nicht nur weil er zeitweise Vorsitzender eines kurdischen Vereins war, sondern insbesondere auch deswegen: „Jedoch ist anzuführen, dass Sie eine türkische Staatsangehörige, ebenfalls kurdischer Volkszugehörigkeit, geheiratet haben. Sie haben all die Jahre hier in Deutschland auch im türkischen Familienverbund gelebt. Sie pflegen Ihre kurdischen Traditionen und Bräuche sehr intensiv. […] Ihre Ehefrau hat während ihres gesamten Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt gearbeitet.“ Wie schon erwähnt, hat das Ehepaar Kinder im Alter von 10, 11 und 13 Jahren!

• Um darzustellen, dass eine Ausweisung des Kurden in die Türkei verhältnismäßig ist, schreibt der Beamte in Kenntnis der familiären Situation: „Somit können Sie sich ohne Probleme dort wieder integrieren und zurecht finden und bei Ihrer Familie auch Rückhalt finden. Nachdem Sie nach wie vor monatlich mehrmals Kontakt zu Ihren Eltern und Geschwistern haben, ist auch von intakten familiären Verhältnissen auszugehen.“

• Der Schutz von Ehe und Familie gilt für Nichtdeutsche offenbar nicht. Das macht folgende Auslassungen des Beamten deutlich: „Zwar sind Sie mit einer türkischen Staatsangehörigen verheiratet und haben 3 Kinder hier in Deutschland. Jedoch wiegen die von Ihnen ausgehenden Gefahren aufgrund der Tatsache, dass Sie einer Vereinigung angehört haben und weiter angehören, die den internationalen Terrorismus unterstützt, so schwerwiegend, dass Ihre persönlichen Interessen zunächst zurücktreten müssen. Zudem ist es für Ihre Frau und Ihre Kinder möglich, Sie nach Ihrer Ausreise bzw. Abschiebung in die Türkei dort zu besuchen. Außerdem kann der Kontakt zu Ihrer Familie auch über Telefon, Internet oder Briefverkehr aufrecht erhalten werden.“

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Diese Unverschämtheiten (es sind nicht die einzigen) glaubt der Beamte, einem Menschen zumuten zu dürfen, weil dieser mehrere Jahre als stellvertretender bzw. Vorsitzender eines kurdischen Vereins aktiv gewesen ist, der der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, angeschlossen ist. Weil die Föderation von den Sicherheitsbehörden als PKK/KONGRA-GEL-nah eingestuft wird, werden Vorständler, Vereinsmitglieder oder BesucherInnen als Unterstützer des „internationalen Terrorismus“ kriminalisiert. Dazu gehört scheinbar auch: „Zudem nahmen Sie in der Vergangenheit an zahlreichen Versammlungen von KONGRA-GEL-Anhängern teil, an denen u.a. auch ein Rechtsanwalt Öcalans zahlreiche Fragen zu dessen Gesundheitszustand, Haftbedingungen und politischen Vorstellungen beantwortet hat.“ Auch dass er als „möglicher Versammlungsleiter einer Kundgebung […] unter dem Motto „Jetzt den Dialog eröffnen – für den Frieden, gegen den Krieg – Freiheit für Öcalan“ vorgesehen war und „Flugblätter verteilt werden sollten“, ist für die Asylbehörde offenbar schon eine „terroristische Unterstützungshandlung“.
Aus der Verfügung geht darüber hinaus hervor, dass der betreffende Verein, in dem der Kurde tätig war, „seit Jahren unter Beobachtung des Landesamtes für Verfassungsschutz“ steht.
Die vor einigen Jahren erfolgte rechtskräftige Verurteilung des Kurden wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz gilt ebenfalls als Rechtfertigung für die Ausweisungsandrohung.

Eifrig war er, der Beamte aus Baden-Württemberg. Was er sich aus Verfassungsschutzberichten oder anderen Quellen über die Geschichte der PKK und über YEK-KOM angelesen hat, lässt er in seine Ausführungen einfließen. Dass er sich vielfach wiederholt, wenn es darum geht, den Kurden in ein „terroristisches Licht“ zu stellen, ist gewiss beabsichtigt.
Beim Lesen dieser unerträglichen Verfügung wünscht man dem Verfasser aus vollem Herzen, dass er eines Tages in eine Situation geraten möge, in der seinem Leben die Perspektive genommen und ihm der Boden unter den Füßen weggezogen wird.

(Azadî)

 

BAW erhebt Anklage gegen Hüseyin A. nach §129 StGB

Wie die Bundesanwaltschaft (BAW) am 7. Januar verkündete, hat sie Anklage vor dem ­Staats­schutzsenat des OLG Düsseldorf gegen den kurdischen Aktivisten Hüseyin A. wegen des Verdachts der „Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§129 StGB) sowie „Nötigung in einem besonders schweren Fall“ erhoben. Er soll von März bis Juni 2007 für den „PKK-Sektor Süd“ verantwortlich gewesen sein. Außerdem wirft ihm die BAW vor, Anfang August 2007 eine vom damaligen PKK-Verantwortlichen für Stutt­gart schwanger gewordene 21-jährige Kurdin zu einem Schwangerschaftsabbruch genötigt haben. Inwieweit diese schwerwiegende Beschuldigung zutrifft, wird der Prozess zeigen. Der Beschuldigte war wegen seines politischen Engagements bereits 22Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert.

(Azadî)

Prozesseröffnung gegen kurdische Aktivisten

Am 9. Januar wurde vor dem OLG Frankfurt/M. das Hauptverfahren gegen Vakuf M. und Ridvan C. eröffnet. Vakuf M., der sich seit 27. März 2008 in U-Haft befindet, wird die „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§129 StGB) vorgeworfen. Er soll von Juli 2004 bis Juni 2007 verschiedene „PKK-Gebiete“ geleitet haben. Ridvan C., der im Februar vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, steht nun erneut vor Gericht – wegen „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“. Er soll laut BAW als „hochrangiger Jugendkader“ gemeinsam mit anderen einen „abtrünnigen Aktivisten der PKK-Jugendorganisation Komalen Ciwan in Parteihaft“ genommen haben, um eine Geldforderung durchzusetzen.

(Azadî)

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2008: 30 Prozent mehr Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund
Politiker/innen fordern Gesamtstrategie gegen rechts

Während gegen Kurden wegen vergleichsweisen Nichtigkeiten – Parolenrufen oder Fähnchenschwingen – mit der „ganzen Härte des Gesetzes“ vorgegangen wird, dürfen Neonazis in Deutschland mit Milde der Gerichte rechnen, enden Prozesse im Zusammenhang mit rechtsextremen Gewalttaten doch in den meisten Fällen mit Bewährungsstrafen. Eine Änderung dieser Haltung fordert u. a. der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy. Statt eines „kurzatmigen Aktionismus“ sei eine Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus erforderlich.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen rechter Straftaten für das Jahr 2008 sicher eine richtige, allerdings seit Jahrzehnten von antifaschistischen Organisationen und Initiativen immer wieder erhobene Forderung, die bislang weitgehend auf taube Ohren gestoßen ist. Während Warnungen vor einem Erstarken der (Neo-)nazis in den Wind geschlagen, rechte Aktivitäten und ideologisch verbrämte Propaganda verharmlost oder gar von etablierten Politikern übernommen wurden, war und ist die herrschende Politik von anderen „Gefährder“-Phantomen besessen – deutsche, kurdische, türkische Linke und last but noch least „die Islamisten“. Vor ihnen wird die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen in Alarmzustand versetzt. In diesem Windschatten lässt es sich für (Neo-)nazis hervorragend segeln. Erst der Anschlag auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl riss die Öffentlichkeit aus dem Schlaf und die Politik spulte ihre abgedroschenen Sprechblasen ab, als sei dieser Anschlag der erste und aus dem Nichts heraus geschehen. Wäre ein Asylbewerber derart attackiert worden, wäre es vermutlich beim Säuseln im Fingerhut geblieben.
Nun hat der Bundesinnenminister von der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau abgefragte vorläufige Zahlen rechter Straftaten für 2008 bekanntgegeben. Danach registrierte die Behörde von Januar bis Ende Oktober 11 928 Delikte mit rechtsextremem Hintergrund – ein Anstieg von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Zahl der Gewalttaten wuchs um über 15 Prozent auf 639 und die antisemitischer Straftaten von Januar bis Ende September von 716 auf 797. Als Konsequenz aus diesen Fakten fordert die Linkspolitikerin eine Gesamtstrategie, aber auch eine „unabhängige Beobachterstelle“, weil bisher von unterschiedlichen Stellen zu viele unterschiedliche Angaben gemacht würden.
Lange vor den Anschlägen von Rostock /Mölln/Solingen/Hoyerswerda u.v.a. haben die Aktivitäten von Antifaschist(inn)en gegen staatlich inszenierte Hetzkampagnen gegen Asyl­be­werber/innen und Flüchtlingen zu einer Kriminalisierung der Protestierenden geführt – die (Neo-) nazis konnten sich bestätigt und bestärkt fühlen. Auch, als 1993 das Asylrecht abgeschafft wurde.
Die feindliche Haltung gegenüber Flüchtlingen hat sich seitdem in weiteren restriktiven Sondergesetzen ausgedrückt, wobei der Politik die Ereignisse des 11. September 2001 fast gelegen kam, um in Windeseile ihre bereits geschnürten Repressionspakete durchs Parlament jagen zu können. Der so genannte Anti-Terror-Kampf, der hervorragend geeignet ist, permanent geführt werden zu können, wird insbesondere instrumentalisiert für eine innenpolitische Aufrüstung, einhergehend mit der Verfolgung politisch aktiver ausländischer Menschen. An Feindbildern festzuhalten und die Gesellschaft gegeneinander aufzuhetzen, um von den Verursachern für das Versagen von Politik abzulenken, liegt im expliziten Interesse der politischen Akteure. Von dieser Haltung profitieren junge Nazis, profitiert die so genannte intellektuelle angeblich Neue Rechte oder eine Partei wie die NPD, die durchsetzt ist von Angehörigen des Verfassungsschutzes und dort ein ideales Terrain vorfinden, um im Interesse des Staates bestimmte Prozesse voranzutreiben. Wer weiß, welche Kräfte hinter dem Anschlag auf den Passauer Polizeichef stehen. Bis Redaktionsschluss war von einem Ermittlungserfolg der Behörden nichts zu hören oder zu lesen.

(Azadî)

Repression gegen Kurden jetzt auch in Großbritannien

15 Stunden lang sind in London die Wohnungen von Mitgliedern der Föderation kurdischer Vereine in Großbritannien (FED-BIR) durchsucht worden. Hierbei seien laut Erklärung des Vorstands Türen zerstört, Wohnungseinrichtungen verwüstet und Personen festgenommen und beschlagnahmte Gegenstände nicht protokolliert worden. Der britischen Polizei wurde vorgeworfen, im Rahmen des so genannten Antiterrorkampfes staatliche Gewalt auszuüben.

(Azadî/ÖP/ISKU, 23.12.2008)

Listenplätze

Die Außenminister der Europäischen Union sollen sich in Brüssel darauf geeinigt haben, u. a. PKK und KONGRA-GEL auf der so genannten EU-Terrorliste weiterhin zu führen. Gestrichen werden soll hingegen die seit 2002 gelistete und von US-Geheimdiensten kofinanzierte Gruppe der „Iranischen Volksmudschaheddin“ (oder auch „Nationaler Widerstandsrat Iran“ genannt). Dies haben Nachrichtenagenturen am 23. Januar unter Berufung auf „Kreise“ der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft gemeldet.

(Azadî/jw, 24./25.1.2009)

 

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