AZADI infodienst nr. 75
februar 2009


 

Gerichtsurteil

 

Sensationelles Urteil des EU-Gerichts zum Flüchtlingsschutz

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem am 17. Februar verkündeten Urteil den Schutz für Flüchtlinge gestärkt. Danach müssen sie nicht zwingend nachweisen, dass sie persönlich in ihrer Heimat von willkürlicher Gewalt bedroht sind. Auch Flüchtlinge, die nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, dürfen in Europa unter bestimmten Umständen nicht abgeschoben werden. Der sog. subsidiare Schutz gilt, wenn die Flüchtlinge schutzbedürftig sind, insbesondere bei drohender Folter, Todesstrafe und „willkürlicher Gewalt“. Kennzeichnend hierfür sei, dass sich diese Gewalt nicht gezielt gegen bestimmte Personen richte. Je größer das Ausmaß allgemeiner willkürlicher Gewalt in einem Land sei, desto weniger müssten Flüchtlinge also eine persönliche Bedrohung belegen. Umgekehrt reiche eine geringere allgemeine willkürliche Gewalt, wenn der Flüchtling belege, dass er auch persönlich bedroht ist.
Ein Sprecher des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) verwies darauf, dass auch in Deutschland der subsidiare Flüchtlingsschutz bislang eng ausgelegt werde. PRO ASYL sprach vonb einem „sensationellen Urteil“ für Tausende Bürgerkriegsflüchtlinge.
Aktenzeichen: C-465/07

(Azadî/FR, 18.2.2009)

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zum Seitenanfang   zum Seitenanfang