AZADI infodienst nr. 76
märz 2009


 

asyl- und migrationspolitik

 

Die Folgen der deutschen Ausgrenzungs- und Abschottungspolitik
ARI veröffentlicht 16. aktualisierte Dokumentation

In der 16. aktualisierten Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ zeigt die Antirassistische Initiative (ARI) in Berlin aus der Zeit von 1993 bis 2008 in über fünftausend Einzelfällen die Auswirkungen von Ausgrenzung und Abschottung von Flüchtlingen auf. Die Untersuchungen haben ergeben, dass seit 1993 mindestens 375 Menschen ums Leben gekommen sind; aufgrund von Bränden und Übergriffen starben 82 Flüchtlinge in Sammelunterkünften. Beim Versuch, auf ihrem Weg in die BRD die Grenzen zu überwinden, starben 175 Personen und 480 erlitten Verletzungen. 150 Menschen töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung, 5 starben während der Abschiebung, 31 Flüchtlinge kamen danach in ihrem Herkunftsland ums Leben, 70 verschwanden spurlos. 15 Menschen wurden getötet durch rassistische Angriffe.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums verfügen 130 203 über den prekären Aufenthaltsstatus der Duldung oder Gestattung. Im Jahre 2008 wurden laut ARI 5800 Personen durch Widerrufsverfahren der Asylstatus nachträglich wieder aberkannt und 31 000 zur Zeit noch überprüft.

ARI schildert in ihrer Dokumentation zahlreiche Einzelschicksale, so auch den Fall eines 20jährigen Kurden, der sich am 5. August 2008 in Selbsttötungsabsicht anzündete und gegen den später wegen versuchter schwerer Brandstiftung ermittelt wurde. Nach notärztlicher Versorgung wurde er isoliert weiter inhaftiert und nach drei Wochen zwangsweise in die Türkei ausgeflogen. Bei Ankunft in Istanbul ist er sofort festgenommen, vier Stunden lang verhört und immer wieder geschlagen worden. Ein anderer Flüchtling wurde am 1. Mai 2008 trotz eines Selbsttötungsversuchs und akuter Eigengefährdung aus der Rheinhessen-Klinik geholt und nach Pristina ausgeflogen.

Die zweibändige Dokumentation ist zu einem Gesamtpreis von 18,— € erhältlich:
www.ari-berlin.org/doku/titel.htm

(Azadî/Pressemitteilung ARI v. 1.3.2009)

 

Flüchtlingsrat Niedersachsen kämpft für kurdische Familie

Die Kurdin Gazale Salame, die vor vier Jahren schwanger und mit ihrer jüngsten Tochter in die Türkei abgeschoben wurde, hat nach Angaben von Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat kein Visum für den Besuch ihrer Familie in Deutschland erhalten. Sie lebt seit der Abschiebung im Februar 2005 mit ihrem dreijährigen Sohn und ihrer inzwischen sechs Jahre alten Tochter in einem Vorort von Izmir. Mehrfach haben Ärzte berichtet, dass sie sich gesundheitlich in einem schlechten Zustand befinde und unter Depressionen leide. Ihr Mann Ahmed lebt mit den zwei älteren Töchtern im Kreis Hildesheim. Ungeachtet der Konsulatsentscheidung wird sich der Flüchtlingsrat weiter dafür einsetzen, dass die Familie wieder zusammen in Deutschland leben kann. Er hoffe, dass der Innenminister auf das kürzlich verkündete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagiere und den Weg für eine humanitäre Lösung dieses Familiendramas frei mache.

(Azadî/jw, 6.3.2009)

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Wird das Asylbewerberheim Katzhütte/Thüringen endlich geschlossen?

Der Betreiber des umstrittenen Asylbewerberheims in Katzhütte/Thüringen, das Unternehmen „KundS – Dr. Krantz Sozialbau und Betreuung“, hat den Vertrag mit dem Landkreis zu Mitte April gekündigt, was von einem Sprecher des Landratsamtes Saalfeld/Rudolstadt bestätigte. Offen ist, ob die Unterkunft, in der zur Zeit 52 Personen untergebracht sind, geschlossen wird. Im vergangenen Jahr gab es massive Proteste verschiedener Flüchtlingsorganisationen über die in der Unterkunft herrschenden katastrophalen Wohnbedingungen.

(Azadî/ND, 6.3.2009)

 

Flüchtlingskongress über Lager und Isolationscamps

Vom 26.–28. März organisierte die Flüchtlingsorganisation THE VOICE einen Kongress in Erfurt/Thüringen über Lager und Isolationscamps, der am 26.3. mit einer Pressekonferenz „Das Isolationslager in Katzhütte ist noch nicht zu!“ eröffnet wurde. Teilnehmende an der PK waren der palästinensische Flüchtling Hamza Barakat, derzeit in Katzhütte und der ehemalige Bewohner des Asylheims Katzhütte, Maksud Agaev, sowie Tawfik Lbebidy, Sprecher des THE VOICE-Flüchtlingskongresses. Im Anschluss fand eine Kundgebung vor dem Thüringer Parlament statt.
Auf der Konferenz sprachen Betroffene nicht nur über ihre Proteste und Kämpfe gegen die unhaltbaren Zustände in den Asylheimen Thüringens als Folge einer „feindseligen Asylpolitik gegen Flüchtlinge“, sondern auch um Möglichkeiten eines erweiterten Austausches von Erfahrungen und Ideen.

(Azadî/THE VOICE, 3.2009)

 

Kampagne «Kommunales Wahlrecht für alle Ausländer» gestartet

Zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Ausländer haben Migrantenverbände, Wohlfahrtsorganisationen und Gewerkschaften aus Hessen und Rheinland-Pfalz am 6. März eine Kampagne gestartet. Das Kommunalwahlrecht gehöre zur Grundausstattung einer Demokratie, sagte der Vorsitzende des Diakonischen Werks, Wolfgang Gern. In einigen Kommunen liege der Anteil der erwachsenen Bewohner ohne Wahlrecht inzwischen bei über 30 Prozent. „Es geht hier um die politische Legitimation des Gemeinwesens.“ Die Initiatoren fordern eine Änderung von Artikel 28 des Grundgesetzes, der das kommunale Wahlrecht auf Deutsche und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten beschränkt. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat könnte eine Änderung herbeiführen.
Die größte Einwanderergruppe bilden die Menschen aus der Türkei. Wie lange jemand in Deutschland leben müsse, um wählen zu können, ist nach Auffassung des Geschäftsführers des Interkulturellen Rates, Torsten Jäger, „erst einmal zweitrangig.“

(Azadî/FR, 7./8.3.2009)

 

Proteste und Hungerstreik gegen deutsch-syrisches Rückübernahmeabkommen
Kurden fürchten Folter und Misshandlung nach Abschiebungen

Seit dem 24. Februar befinden sich zehn kurdische Flüchtlinge im unbefristeten Hungerstreik gegen ihre drohende Abschiebung aus Deutschland nach Syrien. Die Hungerstreikenden errichteten vor dem Bundesinnenministerium ein Lager, doch wurde ihnen das Aufstellen von Zelten untersagt und gar ein Schirm als Regenschutz beschlagnahmt. Für Süleyman Raheb, der 2002 aus Syrien geflohen ist, ist die Aktion das letzte Mittel, um gegen das im Januar zwischen Deutschland und Syrien geschlossene Rückübernahmeabkommen zu protestieren. Laut der Flüchtlingsorganisation „The Voice“ sind 7000 Menschen akut von Abschiebung bedroht. Raheb fürchtet, dass er im Falle einer Abschiebung in Syrien durch Polizei und Geheimdienst gefoltert und misshandelt wird. Amnesty International schreibt im Jahresbericht 2008, dass die etwa zwei Millionen Kurden in Syrien nach wie vor diskriminiert würden und unter Menschenrechtsverletzungen zu leiden hätten. Zehntausende seien „praktisch staatenlos“. „Es wäre schön, wenn es auch von Seiten der deutschen Linken mehr Solidarität geben würde,“ so der zweifache Familienvater Süleyman Raheb.

(Azadî/jw, 10.3.2009)

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Flüchtlinge und Asylberechtigte in Zahlen

Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitteilte, waren 57 500 Menschen Ende des vergangenen Jahres asylberechtigt – rund 6000 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Flüchtlinge hingegen stieg um 3000 auf 65500. Mit etwa 24000 Menschen kamen die meisten Asylberechtigten aus der Türkei, bei den Flüchtlingen mit knapp 30000 aus Irak. Fast 10 000 Flüchtlinge waren türkischer Herkunft, 5000 Menschen waren aus dem Iran geflohen.

(Azadî/ND, 11.3.2009)

 

Rassistische Politik fördert rassistische Einstellung bei Kindern und Jugendlichen

„Die meisten Ausländer sind kriminell“, meinen laut einer Studie im Auftrag des Bundesinnenministeriums 39,2 Prozent von in den Jahren 2007 und 2008 befragten 44 000 SchülerInnen im Alter von durchschnittlich 15 Jahren. 29,7 Prozent finden, dass es „zu viele Ausländer in Deutschland“ gibt. Die Auswertung ergab, dass 40,4 Prozent ausländerfeindlich ist, 14,4 Prozent – also jeder siebte – sogar „in hohem Maße“. Unter Jungen sind der Studie zufolge rechte Ansichten häufiger als unter Mädchen, im Osten und Süden häufiger als im Westen und Norden. Und während an Haupt- und Förderschulen jeder Zehnte angibt, Mitglieder einer rechten Gruppe zu sein, ist es an Gymnasien jeder Fünfzigste.

„Kinder und Jugendliche geben wieder, was sie am Küchentisch hören“, wundert sich Sebastian Edathy, Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses, nicht.

Hinzugefügt sei: Durch rassistische Äußerungen oder Kampagnen von Politikerinnen und Politikern (z.B. „Inder statt Kinder“) sowie die Vielzahl ausgrenzender Sondergesetze für AusländerInnen, fühlen sich Jugendliche zu rechtsextremen und ausländerfeindlichen Einstellungen ermutigt. Sie sind davon überzeugt, dass sie durch ihr Handeln lediglich das in die Praxis umsetzen, was offizielle Regierungspolitik ist.(Azadî)

(Azadî/FR, 18.3.2009)

 

Bericht von Flüchtlingsrat und Humanistischer Union:
«Residenzpflicht» verletzt die Menschenrechte und muss abgeschafft werden

Aus Anlass des Internationalen Tages gegen Rassismus am 21. März hat der Flüchtlingsrat Brandenburg und die Humanistische Union einen Bericht mit dem Titel „Residenzpflicht für Flüchtlinge – Bestandsaufnahme und Kritik“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach den Recherchen der Berliner Sozialwissenschaftlerin und Journalistin Beate Selders registrierten deutsche Amtsgerichte seit dem Inkrafttreten des geltenden Asylverfahrensgesetzes im Jahre 1982 bis 2006 etwa 160 000 Verstöße gegen die so genannte Residenzpflicht mit über 100 verhängten Freiheitsstrafen. Wer in Deutschland Asyl beantragt, wird ein Landkreis als „Residenz“ zugewiesen, den er für die Dauer seines Verfahrens nicht verlassen darf, es sei denn er kann eine „Dringlichkeit“ nachweisen. In diesen Fällen muss der/die Asylsuchende bei der Ausländerbehörde eine Erlaubnis zum Verlassen des Landkreises beantragen. Tut er/sie das nicht, muss ein Bußgeld gezahlt werden; im Wiederholungsfall kann diese „Straftat“ zu einer Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen und mehr, aber auch zu Haftstrafen führen. Die Betroffenen gelten dann als vorbestraft, was sich auf das laufende Asylverfahren negativ auswirkt. Alle für den Report befragten Asylsuchende berichteten von gravierenden Stigmatisierungen, sei es durch die Art der Unterbringung in abgelegenen Heimen, der Ausgabe von Warengutscheinen oder rassistischen Kontrollen durch Polizei und Bundespolizei an Bahnhöfen und in Zügen. Die Residenzpflicht behindert nicht nur den Kontakt zu Freunden und Verwandten, sondern verhindert insbesondere auch den Zusammenschluss von Betroffenen und eine politische Selbstorganisation.
In keinem anderen Land Europas gibt es eine derartig die Freiheit des Einzelnen einschränkende Regelung. Deshalb fordern Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisation deren Abschaffung.

(Azadî/jw, 21.3.2009)

 

Grüne, Linkspartei und SPD warnen vor Scheitern der «Altfallregelung»
Ab Januar 2010 müssen Geduldete auch Erwerbstätigkeit nachweisen

Ende Februar waren in Deutschland 102283 Ausländer als geduldet registriert; 63218 von ihnen leben hier bereits länger als sechs Jahre. Eine sog. Altfallregelung sollte integrierten, aber lediglich geduldeten Ausländern ab August 2007 eine Perspektive in Deutschland geben. Voraussetzung für ein Aufenthaltsrecht ist der Nachweis, dass sie hier schon sechs Jahre leben, nicht straffällig waren, Deutsch können und sonstige „Integrationsbeweise“ erbringen. Diese Regelung läuft am 31. Dezember dieses Jahres aus. Dann müssen sie zusätzlich eine Vollerwerbstätigkeit nachweisen. Ist das nicht der Fall, befürchten Flüchtlingsgruppen, Politiker und Kirchen, dass ab Januar 2010 wieder Tausende in den Zustand der Duldung zurückfallen: „Diese Menschen hatten wegen ihres Duldungsstatus oft lange ein Arbeitsverbot“ und „ihren Lebensunterhalt komplett selbst zu erwirtschaften“, würden „die meisten nicht schaffen,“ befürchtet Dietrich Eckeberg, Referent der Diakonie Rheinland-Westfalen. Auch Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, warnt davor, dass die gesetzliche Altfallregelung zu scheitern drohe.
Lediglich 35000 Personen, die nur über eine Duldung verfügten, bekamen im Jahre 2007 ein Aufenthaltsrecht.

(Azadî/FR, 25.3.2009)

 

 

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