OLG Frankfurt/M. reduziert StrafmaSS
im Revisionsverfahren
gegen Muzaffer Ayata um vier Monate
Im Revisionsverfahren des kurdischen Politikers Muzaffer Ayata hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main am 9. März, dem zweiten Tag der Neuverhandlung, das Strafmaß um vier Monate reduziert; die Bundesanwaltschaft (BAW) wollte lediglich zwei Monate weniger. Ursprünglich war Ayata am 10. April 2008 vom OLG Frankfurt/M. wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung (§ 129 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, wogegen die Verteidigung Revision eingelegt hatte. Insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Strafzumessung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2008 das Urteil aufgehoben und eine Neuverhandlung der Sache angeordnet.
Ayatas Verteidiger beantragte daraufhin die Aufhebung des Haftbefehls seines Mandanten, was im Dezember 2008 vom OLG zurückgewiesen wurde, u. a. mit der Begründung, dass beim Angeklagten eine „Distanzierung von den Zielen und Vorgehensweisen der PKK bislang nicht zu erkennen“ sei. Dies habe er dadurch deutlich gemacht, dass er zu Beginn der Hauptverhandlung „über mehrere Sitzungstage politische Erklärungen zur kurdischen Frage verlesen“ habe.
Muzaffer Ayata erklärte in der Verhandlung am 9. März, er würde aus heutiger Sicht sagen, dass ein Gerichtssaal wohl nicht der Ort sei, um Probleme lösen zu können. Er werde aber sein Engagement für die Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts fortsetzen und sei davon überzeugt, dass man dieses Ziel nur gewaltfrei und nicht mit militärischen Mitteln erreichen könne.
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat die Verteidigung erneut Revision eingelegt. Die U-Haft des kurdischen Politikers wird fortdauern.
Es sei daran erinnert, dass über die im Dezember 2007 von der Türkei beantragte Auslieferung von Muzaffer Ayata bis heute noch nicht entschieden worden ist. Vermutlich warten die Entscheidungsinstanzen auf die Rechtskraft des Urteils.
(Azadî-Pressemitteilung v. 9.3.2009)