AZADI infodienst nr. 76
märz 2009


 

repression

 

DAV hält neues Anti-Terror-Gesetz für «rechtsstaatlich bedenklich»

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die geplante Strafbarkeit eines Aufenthalts in „Terrorcamps“ ab. Das neueste Anti-Terror-Gesetz der Bundesregierung, das der Bundesrat am 6. März verhandelt, sei nicht nur „rechtsstaatlich bedenklich“, sondern auch überflüssig, erklärte Ulrich Schellenberg vom Vorstand des DAV. Die meisten neuen Tatbestände seien bereits durch bestehende Gesetze abgedeckt. Dem Gesetzentwurf zufolge soll derjenige, der sich in einem „Terrorcamp“ ausbilden lässt, kann mit Gefängnis von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Außerdem wird mit Strafe bedroht, wer Beziehungen zu einer „terroristischen“ Vereinigung unterhält oder im Internat Anleitungen zum Bau von Bomben verbreitet.

(Azadî/ND, 6.3.2009)

Entschädigung für verdeckte Ermittlungen

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 6. März ferner beschlossen, dass Telefongesellschaften, die im Zuge der Strafverfolgung für verdeckte Ermittlungen herangezogen worden sind, entschädigt werden. Die Entschädigung liegt zwischen 75 und 1.525 Euro pro angefangenem Monat der Überwachung.

(Azadî/ND, 7.3.2009)

EU-Terrorliste: Die Verfemten bleiben verfemt

In der März-Ausgabe der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ befasst sich Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, mit dem Komplex der EU-Terrorliste, die nach seiner Auffassung ein „Feindstrafrecht auf Europäisch“ darstellt. „Dieser Index ist weder demokratisch legitimiert noch unterliegt er einer demokratischen Kontrolle. Lange Zeit ist den Betroffenen noch nicht einmal rechtliches Gehör gewährt, geschweige denn Rechtsschutz gegen das amtliche Terrorstigma zugestanden worden.“
In der seit ihrer Einführung nach dem 11.9.2001 stets aktualisierten „Schwarzen Liste“ sind im Laufe der Jahre „zwischen 35 und 46 Einzelpersonen aufgelistet worden sowie zwischen 30 und knapp 50 Organisationen.“ Zu ihnen gehören u. a. die baskische ETA, die linksgerichtete türkische DHKP-C oder die kurdische PKK inklusive deren Nachfolgeorganisationen „ungeachtet der Tatsache, dass letztere in Europa friedenspolitische Aktivitäten entfaltet haben“. Die nach dem Konsensprinzip getroffenen Entscheidungen, Organisationen oder Personen auf die Terrorliste zu setzen, werden „von einem geheim tagenden Gremium des Ministerrats erstellt“, wobei man sich hierbei auf „Verdachtsmomente und Indizien zumeist auf dubiosen Geheimdienstinformationen einzelner Mitgliedstaaten“ stützt. Der vom Europarat beauftragte Sonderermittler, Dick Marty, hat entsetzt geäußert, dass er selten „etwas so Ungerechtes erlebt“ habe wie die „Aufstellung dieser Listen“, deren Verfahren er als „pervers“ bezeichnet.
Im Kampf gegen den Terror greife die EU „gewissermaßen selbst zu einem Terrorinstrument“ aus dem „Arsenal des so genannten Feindstrafrechts – eines menschenrechtswidrigen Sonderrechts gegen angebliche Staatsfeinde,“ resümiert Rolf Gössner. Die EU-Liste verstoße gegen die „Unschuldsvermutung und die Europäische Menschenrechtskonvention.“

(Azadî/Blätter f.dt.u.internat.Politik, März 2009)

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Vorerst willkommen – Justizministerium stoppt Visa-Datei

Der von der großen Koalition geplanten Zentraldatei für ausländische Besucher und ihre Einlader (Visa-Einlader- und Warndatei) hat das Bundesjustizministerium überraschend seine Zustimmung entzogen. Das Bundeskabinett sollte ursprünglich den Gesetzentwurf am 11. März beschließen.
Gewerkschaften, Wirtschafts- und Wohlfahrtsverbände, Bürgerrechtsorganisationen und Parteienvertreter/innen hatten an den Plänen massive Kritik geübt. Sie sahen dadurch internationale Kontakte einem „Generalverdacht“ ausgesetzt. Möglich, dass mit ihrem Veto in den Länderkoalitionen Grüne und FDP auch ein weiteres Vorhaben kippen könnten: das Gesetz, wonach der Besuch von Anti-Terror-Camps unter Strafe gestellt werden soll.

(Azadî/FR, 11.3.2009)

 

Studie zu Parteienverbote in den EU-Ländern

In einer Studie der TU Dresden, hat Claudia Pohl zusammengefasst, wie andere europäische Staaten mit extremistischen Parteien umgehen. Danach gibt es in Großbritannien ein Parteienverbot nur bei Terrorismusverdacht. Dennoch ist dies etwa bei der IRA-nahen Sinn Féin nie geschehen. In Frankreich muss, um eine Partei zu verbieten, ein größeres Gewaltpotenzial nachgewiesen werden. Der Begriff „extremistisch“ wird dort sehr viel enger ausgelegt; der ultrarechte Front National z.B. ist nicht verboten. In Italien und Österreich gelten Verbote nur für die ehemaligen diktatorischen Parteien, so für die NSDAP in Österreich. In Spanien wurde das Parteiengesetz im Jahre 2002 novelliert, zugeschnitten auf das Verbot der baskischen BATASUNA-Partei, die als politischer Arm der ETA eingestuft wird. Entscheidend ist hier die Nähe zu Gewalt und Terrorismus. Keine Möglichkeit eines Parteienverbots besteht in Belgien und Griechenland. Die meisten osteuropäischen Staaten haben sich in ihrer Verfassung am deutschen Grundgesetz orientiert. Die somit ähnlichen Passagen sind in den meisten Staaten aber noch nicht angewandt worden. Außerhalb der EU: In den USA gelten Parteienverbote als undemokratisch und widersprechen dort dem Verständnis von Meinungsfreiheit.

(Azadî/ND, 18.3.2009)

 

Finanzämter haben künftig Auskunftspflicht gegenüber Verfassungsschutz
Rechtsradikalen Vereinen soll Gemeinnützigkeit entzogen werden können

Wie die Osnabrücker Zeitung berichtet, hat sich die große Koalition darauf geeinigt, den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Verfassungsschutz zu ermöglichen, um Steuerprivilegien für rechtsradikale Vereine auszuschließen. Danach sollen die Finanzbehörden künftig gesetzlich verpflichtet werden, Anfragen der Verfassungs­schutzämter zur Gemeinnützigkeit von Organisationen zu beantworten, dem bislang das Steuergeheimnis entgegenstand. Der Geheimdienst will auf diese Weise die Finanzströme, Spender oder Querverbindungen verdächtiger Vereine durchleuchten. Im Ge­genzug erhält das Finanzamt die notwendigen Informationen zum Entzug der Gemeinnützigkeit von Vereinen.

(Azadî/jw, 24.3.2009)

Die Erfahrung lehrt uns, dass Regelungen dieser Art selbstverständlich nicht nur gegen Organisationen/Vereine einer be­stimmten politischen Richtung angewandt werden, sondern gegen all jene gerichtet sind, die den jeweils herrschenden Interessen zuwiderlaufen. So wurde in der Vergangenheit bereits kurdischen Vereinen politisch begründet die ursprüngliche Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Einführung dieser Maßnahme wird geschickt mit dem „Kampf gegen rechts“ begründet, wohl wissend, dass dies in der Bevölkerung auf Verständnis stößt und keinen Protest auslöst. Es geht aber darum, dass der Staat über die größtmögliche Kontrolle aller politisch oppositionellen und nicht genehmen Organisierung verfügen will.

 

Getarnte Cappuccino-Tassen und Sonnenbrillen
Datenschützer kritisiert «Bespitzelungsmentalität»

„Ich hab den Eindruck, dass in jedem dritten Deutschen ein Spanner steckt,“ beklagt der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch und nennt unter anderem Cappuccino-Tassen mit eingebautem Richtmikronfon oder Sonnenbrillen mit integrierter Minikamera. Er erneuerte damit seine Kritik am Missbrauch von Daten durch die Angebote von Firmen und Privatleuten und verwies insbesondere auf die Datenskandale der Unternehmen Dt. Bahn, Telekom oder Lidl. Einschneidender als der „große Bruder“ Staat sei das Verhalten „vieler kleiner böser Brüder“, sagte er und sprach von einer „Bespitzelungsmentalität“. Hierbei zeigte er einen Katalog, in dem Mikrokameras angeboten werden, die auf hundert Meter alles übermitteln, was zu sehen ist. Ebenso kritisiert er die staatliche Überwachung. Aufgrund seiner Beschwerden wurden Videokameras auf öffentlichen Plätzen, z.B. in Gießen, abgebaut.

(Azadî/FR, 25.3.2009)

 

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