gerichtsurteile
EU-Gerichtshof für visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger in die BRD / Internetseite ab- und wieder frei geschaltet / Bundesinnenministerium besteht auf Visumpflicht
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit dem Aktenzeichen Rs. C-228/06 sorgt im Bundesinnenministerium offenbar für große Unruhe. Denn der Zugriff auf die Internetseite „Ausländerrecht für die Polizei“ war plötzlich „auf Anweisung BPOLP Ref 52 gesperrt“. Dies wiederum beunruhigte die Bundespolizisten und stieß auf Unverständnis des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Man sprach von Zensur. Hintergrund? Die Polizeihauptkommissare Volker Westphal und Edgar Stoppa haben ein Standardwerk zum Ausländerrecht verfasst und das vorgenannte Urteil interpretiert und kommentiert. Sie kamen zu dem Schluss, dass die meisten Türken nach dem Urteil bald visumfrei nach Deutschland einreisen können. Es bedeute, dass türkische Touristen, Besuchsreisende, Sprachlernende und Personen, die sich medizinisch behandeln lassen wollen, bis zu drei Monate lang ohne Visum in die BRD einreisen können. Deshalb die Panik.
„Das ändert nichts an der grundsätzlichen Visumpflicht für türkische Staatsangehörige“, bekräftigte ein Ministeriumssprecher. Stoppa ist davon überzeugt, dass nun jede Klage von türkischen Touristen, die an der Grenze wegen fehlendem Visum zurückgewiesen würden, große Erfolgschancen hätte.
Die Internetseite für die Bundespolizei ist wieder frei geschaltet.
(Azadî/FR, 10.3.2009)
Türkei zu Entschädigungszahlungen verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat 18 türkischen Studenten Recht gegeben, die wegen ihrer Forderung nach Vorlesungen in kurdischer Sprache vom Unterricht ausgeschlossen wurden. Die Türkei habe damit gegen das Grundrecht auf Bildung verstoßen. Ankara wurde angewiesen, jedem Kläger 1500 Euro Schadenersatz zu zahlen.
(Azadî/AFP/ISKU, 3.3.2009)
Urteil gegen Türkei wegen sexueller Misshandlung von zwei Kurdinnen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Türkei wegen sexueller Misshandlung zweier junger Frauen im Polizeigewahrsam zur Zahlung von jeweils 10000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die beiden Kurdinnen waren im März 1999 bei einer Operation gegen die PKK in der Provinz Hatay festgenommen und in Gegenwart von Polizisten gegen ihren Willen einem „Jungferntest“ unterzogen und gequält worden.
(Azadî/jw, 18.3.2009)