AZADI infodienst nr. 76
märz 2009


 

verbotspraxis

 

Untersuchungshaft als Erpressungshaft:
OLG Koblenz hebt Haftbefehle wegen Verfahrensverzögerung auf

Im Verfahren gegen die Kurden Aziz K., Turabi K. und Cenep Y. wegen Unterstützung der bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), das seit September 2008 vor dem Landgericht Koblenz geführt wird, hat das Oberlandesgericht (OLG) nach einer Haftbeschwerde der Verteidigung am 2. März 2009 die Haftbefehle aufgehoben. Das Gericht ist damit weitestgehend der Auffassung der Verteidiger gefolgt, wonach die Fortdauer der U-Haft der Betroffenen nicht mehr verhältnismäßig sei. Es fehle an einem dringenden Tatverdacht im Sinne der Anklage. Außerdem könne sowohl Flucht- als auch Verdunkelungsgefahr ausgeschlossen werden. Die Verteidigung hatte darüber hinaus die Durchführung und Gestaltung der Hauptverhandlung durch die Richter des Landgerichts massiv wegen Verfahrensverzögerung kritisiert.

Landgericht setzt auf Einlassungsbereitschaft der Angeklagten

Markant an dem Koblenzer Prozess ist der Versuch der Strafverfolgungs- und Anklagebehörden, insbesondere die beiden Kurden Turabi K. und Aziz K. der Unterstützung nach § 129 StGB nachzuweisen. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe – wie u. a. das Sammeln von Spenden - wurden/werden in der Regel höchstens als Verstoß gegen das Vereinsgesetz geahndet und vor Landgerichten verhandelt. Doch kann hierfür nicht auf die umfassenden Überwachungsmaßnahmen zurückgegriffen werden, die nach § 129 jedoch möglich sind.
Das LG vertritt die Auffassung, dass der „kriminellen Vereinigung“ PKK/KONGRA-GEL nicht nur die Kader der Europazentrale und die Sektorverantwortlichen – ab Juli 2007 der Europaverantwortliche - und der Regionsleiter angehören, sondern auch Gebietsleiter, hauptamtliche Kader und Funktionäre sowie Personen, die gleichberechtigt „am Verbandsleben“ teilnehmen. Zu den Letztgenannten zählt das Gericht offenbar Turabi K. und Aziz K. Es war wohl davon ausgegangen, das Verfahren durch die Aussagebereitschaft der Kurden zügig im Sinne der Anklage zu einem Ende zu bringen. Zur Beschleunigung dieses Prozesses sollte letztlich auch die Inhaftierung der beiden kurdischen Aktivisten (am 12. März 2008) beitragen.

Angeklagte nicht bereit – Gericht setzte auf Zermürbungsstrategie

Doch zeigten sich diese zu die Tatvorwürfe bestätigenden Einlassungen nicht bereit. Das hinzunehmen, waren die Richter wohl nicht bereit. Deshalb wurde der Prozess hinausgezögert, u. a. durch Verlesungen von OLG-Urteilen an mehreren Tagen, die mit dem laufenden Verfahren in keinem Zusammenhang standen oder nur auf wenige Stunden angesetzte oder wieder ausgesetzte Verhandlungstage. Eine auf Zermürbung der Angeklagten zielende Strategie des Gerichts oder anders gesagt: Untersuchungshaft als Erpressungshaft.
Der Prozess wird fortgesetzt.

(Azadî)

Rund 20000 Teilnehmende feiern NEWROZ in Hannover
Organisationskomitee kritisiert Polizei und hofft auf mehr Besonnenheit

Während Millionen Kurdinnen und Kurden in der Türkei und den kurdischen Gebieten verbotene Fahnen von Abdullah Öcalan zeigen und PKK-Parolen rufen konnten, ohne dass die Polizei wie in den Vorjahren gegen die Menschen vorging, sahen sich Polizeikräfte in Deutschland zum Eingreifen veranlasst. In Hannover, wo sich am 21. März rund 20000 Menschen an der bundesweiten NEWROZ-Demonstration beteiligten, beschlagnahmte die Polizei rund 2000 Fahnen des Dachverbandes „Gemeinschaft der Kommunen Kurdistans“, KCK, der von den Behörden als Nachfolgeorganisation der PKK eingestuft wird. Nach Angaben von ddp hat das Verwaltungsgericht Hannover und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wenige Tage vor Veranstaltungsbeginn das Verbot dieser Symbole bestätigt. Die sichergestellten Fahnen würden nach der Demonstration zurückgegeben. Ob die bei Händlern beschlagnahmten Handytaschen, Schlüsselanhänger und 60 Teppiche ebenfalls wieder den Besitzern übergeben werden, ist unbekannt. Alle Artikel sollen ebenfalls mit verbotenen Symbolen versehen gewesen sein. Außerdem wurden laut ddp 26 Personen in Gewahrsam und fünf kurdische Jugendliche vorübergehend festgenommen worden sein.

Augenzeugen berichten, dass bei Anreise nach Hannover nahezu alle Busse durchsucht worden sind und die Video-Trupps der Polizei während der gesamten Demonstration intensiv gefilmt haben.

In Berlin wurde die für den 20.3. geplante Newroz-Demonstration aufgrund der extremen polizeilichen Auflagen – keine Parolen, Transparente und Symbole – und des repressiven Vorgehens der Polizei aufgelöst. So hat die Polizei kurdische Jugendliche bereits am Versammlungsort eingekesselt.

In Hamburg fand am Vortag ebenfalls eine Newroz-Demonstration statt, die von einem massiven Polizeiaufgebot und Zivilbeamten „begleitet“ wurde. Alle acht Demo-Ordner mussten ihre Personalausweise zur Registrierung abgeben. Während der gesamten Veranstaltung durften keinerlei Fahnen gezeigt werden, auch solche nicht mit dem Bild von Abdullah Öcalan und dem Aufdruck „Freiheit für Öcalan“. Es erfolgten zwei Festnahmen zwecks Personalienfeststellung wegen des Zeigens verbotener Symbole.

Auch in Bremen, Heilbronn, Nürnberg oder Bielefeld war die Genehmigung der Newrozfeiern am 20. März mit strengen behördlichen Auflagen und der Androhung, rigoros gegen Verstöße vorzugehen, verbunden: „Strafbar ist das Skandieren von PKK- oder Öcalan-bezogenen Parolen und das Zeigen von Symbolen der PKK oder Bildern Öcalans“ (Ordnungsamt der Stadt Nürnberg).
„Wir verurteilen insbesondere das vom Innenministerium (Niedersachsen, Azadî) veranlasste Verbot kurdischer nationaler Symbole an diesem bedeutungsvollen Tag. Es handelt sich hier um eine politische Entscheidung, die auch juristisch als antidemokratisch und willkürlich zu bezeichnen ist. Innerhalb der Polizeikräfte gab es auch solche, die auftretende Probleme mit uns gemeinsam lösen wollten. Wir hoffen, dass sie dieses besonnene Vorgehen fortsetzen“, erklärte das Organisationskomitee der Newroz-Demonstration in Hannover am 21. März.

(Azadî/ddp/jw/ÖP, 23.3.2009)

Geldstrafe für das Zeigen von Öcalan-Fahnen

600,– € Strafe soll Agnes v.A. dafür zahlen, dass sie laut amtsgerichtlichem Strafbefehl als Leiterin einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel Auflagen nach dem Versammlungsgesetz nicht nachgekommen sei. So habe sie anlässlich der Versammlung am 22. November 2008 unter dem Motto „Schluss mit der Gewalt an Frauen“ die Veranstaltung weitergeführt, obwohl Teilnehmende das in den Auflagen verfügte Verbot des Zeigens von „Fahnen mit dem Konterfei des Abdullah Öcalan“ missachtet hätten.
Gegen den Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt.

(Azadî)

 

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