AZADI infodienst nr. 77
april 2009


 

Verfahren gegen angeblichen PKK-RÄdelsfÜhrer HÜseyin A.
OLG DÜsseldorf erÖffnet Anklage
nach §129 StGB

Am 27. April wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf das Hauptverfahren gegen den türkischstämmigen Hüseyin A. eröffnet. Die Bundesanwaltschaft (BAW) beschuldigt ihn, der am 21. Juli 2008 in Detmold festgenommen worden war, der Mitgliedschaft/Rädelsführerschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB). Für den Prozess hat das OLG zunächst Verhandlungstage bis zum 14. August angesetzt.

Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten ferner vor, er habe „im Rahmen der von der Organisation beanspruchten Straf- und Disziplinierungsgewalt“ eine junge kurdische Frau, die „von dem damaligen Leiter der PKK-Region Stuttgart“ schwanger geworden war, zu einem Schwangerschaftsabbruch genötigt.

Auftragsarbeit eines Enthüllungsjournalisten der Süddeutschen Zeitung?
Diffamierung und Vorverurteilung

Insbesondere dieser Vorwurf hatte den Enthüllungsjournalisten Hans Leyendecker dazu veranlasst, einen ganzseitigen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 22. Januar 2009, zu veröffentlichen. Die detaillierte Darstellung angeblicher Geschehnisse und die Nennung sowohl des vollen Namens des Beschuldigten als auch weiterer Beteiligter (z. B. der jungen Kurdin, die im Prozess gegen Hüseyin A. „auch als Zeugin aussagen“ soll: „Sie hat dann bei der Polizei ausgepackt und viele Geschichten aus dem Untergrund erzählt.“), lässt deutlich darauf schließen, dass dem Enthüller tiefe Einblicke in die Anklageschrift gewährt wurden. Verfassungsschutz und Polizeibeamte dürften ihm bei der Abfassung seines Artikels ebenfalls behilflich gewesen sein. So hatte diese Auftragsarbeit mit der Überschrift „Befreit von allen Skrupeln“ das Ziel, den Beschuldigten vorzuverurteilen und die kurdische Bewegung insgesamt als Organisation darzustellen, die sich durch „Zwangsabtreibung, Schutzgeld-Erpressung, Verstümmelung und Mord“ auszeichnet. Leyendecker kündigt im Hinblick auf den Prozess an, dass das Hauptverfahren die Anhänger des Kurden „enttäuschen“ könnte, denn „auch dem mutmaßlichen Deutschlandchef der PKK“ seien „Gefühle nicht fremd.“ Zur Untermauerung verweist er auf abgehörte Gespräche, aus denen hervorgehe, dass der Kurde „eine Liebesbeziehung zu einer Genossin unterhielt.“ Wenn die ihn angerufen habe, seien die „meist von Fahndern abgehört“ worden.

Nach dem Militärputsch in der Türkei im Jahre 1980 wurde Hüseyin A. wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK zum Tode verurteilt und in Haft mehrmals schwer gefoltert. 1991 ist das Urteil in eine vierzigjährige Haft umgewandelt worden. Leyendecker schreibt zynisch: „Seine Biographie erinnert an eine Karteikarte aus dem Zettelkasten des so genannten Befreiungskampfes.“ Um ihn dann so zu charakterisieren: „Er ist ein eher unauffälliger Typ, das Auffälligste ist seine fehlende Hand.“

Persönliche Erklärung des Angeklagten

Hüseyin A. ging in seiner persönlichen Erklärung vor gericht auf die Hintergründe des Verlustes seiner Hand ein. So habe er sich im Dezember 1979 im Haus seines Onkels im anatolischen Maras aufgehalten. Während massiver Auseinandersetzungen hätte ein Mob faschistischer „Grauen Wölfe“ mit dem Ruf „Tod den Aleviten“ das Haus seines Onkels gestürmt und diesen sowie weitere vier Familienmitglieder getötet. Nachdem er sich in Verhören geweigert habe, auszusagen, dass das Massaker von Maras von Linksradikalen verübt worden sei, sei er immer wieder gefoltert worden. So habe er 2 ½ Jahre in einer Dunkelzelle des Gefängnisses in Maras zubringen müssen bei täglich halbstündiger Folter, deren Zeitpunkt er selbst habe bestimmen müssen. Nach einer Haftzeit von 20 Jahren und 7 Monaten sei er im Februar 2001 freigelassen worden und habe versucht, zu seinen Geschwistern nach Deutschland zu gehen. Doch bereits im Dezember habe man ihn wieder festgenommen. Nur durch Bestechung einer kriminellen Bande sei er freigekommen. Aufgrund falscher Beschuldigungen habe ihn ein Gericht in Abwesenheit erneut zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung sei er aber bereits in Deutschland gewesen, wo er politisches Asyl beantragt hatte.

Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der Bundesanwaltschaft sagte Hüseyin A., dass diese auf Missverständnisse beruhten. Er sei kein Führungsmitglied der PKK und außerdem entschieden gegen Nationalismus und Sexismus.

In den folgenden Verhandlungstagen wird Hüseyin A. seine Prozesserklärung fortsetzen.

(Azadî)

 

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