AZADI infodienst nr. 77
april 2009


 

repression

Aufweichung des Verwertungsverbots von Geständnissen unter Folter
Bundesanwaltschaft sieht Strafprozessrecht in „Umbruchsituation“

Im Verfahren gegen Aleem Nasir vor dem Oberlandesgericht Koblenz wegen angeblicher Verbindungen zu Al Qaida liegt dessen Geständnis vor, das vom pakistanischen Geheimdienst ISI übermittelt und durch Folter erpresst worden sein soll. Nach einem Bericht des Spiegel vertritt Rainer Griesbaum, Leiter der Abteilung für Terrorismusbekämpfung bei der Bundesanwaltschaft, die Auffassung, dass sich das deutsche Strafprozessrecht „in einer Umbruchsituation“ befinde. Danach dürften „sprudelnde Quellen aus Problemstaaten nicht in Bausch und Bogen als unrettbar bemakelt“ verworfen werden. Nur bei nachweislich vorliegender Folter sollten die Ergebnisse vor Gericht nicht verwertet werden dürfen. Sollte sich in dem OLG-Verfahren diese Argumentation durchsetzen, würde damit ein Tabu gebrochen. Dann können künftige Verurteilungen auf der Grundlage ausländischer Geheimdiensterkenntnisse die Regel werden, selbst wenn diese auf Aussagen unter Folter beruhen. „Wir können unseren Rechtsstaat nicht irgendwelchen Geheimdiensten in fremden Ländern ausliefern“, warnt der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger.

(Azadî/Spiegel/jw, 6.,7.4.2009)

 

Hungerstreik gegen den Völkermord an den Tamilen
Appelle an PolitikerInnen bislang ohne Resonanz

„Die Bombardierungen müssen aufhören. Wir appellieren an politische Institutionen und fortschrittliche Gruppen, uns zu unterstützen“ ruft seit Ostern eine Gruppe von 13 tamilischen Aktivisten auf, die vor dem Landtag von NRW in Düsseldorf gegen den „Völkermord an den Tamilen“ in Sri Lanka in einen unbefristeten Hungerstreik getreten sind. Viele der Demonstrant(inn)en tragen Mützen und Fahnen der Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE), die sich seit 1983 in einem Guerillakrieg gegen die staatliche Armee befinden. LTTE fordert einen eigenen Staat im Nordosten der Insel.
Derzeit leben mehr als 100 000 Zivilisten in Flüchtlingslagern in der so genannten Nichtgefechtszone im Norden Sri Lankas. LTTE und Armee beschuldigen sich gegenseitig, keine Rücksicht auf Zivilisten zu nehmen. NGOs und Menschenrechtsorganisationen werfen sowohl der Regierung als auch den Rebellen vor, nichts oder zu wenig zur Verbesserung der humanitären Lage in der „Sicherheitszone“ zu tun. Während der politisch Verantwortliche der LTTE, B. Nadesan, eine bedingungslose Kapitulation der Organisation will, wiederholte Präsident Rajapakse, die militärischen Operationen fortzusetzen, bis „der Krieg komplett beendet ist“. Der Chef der LTTE, VelupillaiPrabhakaran soll sich in der unter den Flüchtlingen in der Kampfzone aufhalten. Er hatte im Jahre 1984 erklärt: „Ich würde es vorziehen, in Ehren zu sterben, als vom Feind lebendig gefangengenommen zu werden.“ Die norwegische Regierung hatte im Jahre 2002 als Vermittlerin zwischen den Kriegsparteien ein Waffenstillstandsabkommen erreicht. Ihr jetziges vorsichtiges Engagement stößt auf das Missfallen der srilankischen Regierung.
Das UN-Flüchtlingswerk UNHCR rief am 24. April die Guerilla auf, die „Tore aus der Hölle“ zu öffnen und den Zehntausenden Zivilisten die Flucht aus dem Küstenstreifen zu erlauben und forderte die Regierung auf, deshalb die Kämpfe auszusetzen, was diese bereits abgelehnt hat. Außerdem weigert sie sich, ausländische Hilfsorganisationen zu den tamilischen Flüchtlingen vorzulassen. Doch könnten ohne schnelle Hilfe zahlreiche der völlig erschöpften, kranken oder schwer verletzten Menschen sterben.

(Azadî/jw/FR 4.,18.,25.4.2009)

 

Anhörung im Rechtsausschuss zu neuen Gesetzesverschärfungen
Gutachterin Katrin Gierhake: „Die Vorbereitung der Vorbereitung“ soll bestraft werden

Am 22. April befasste sich der Rechtsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit zwei Plänen der Bundesregierung zur „Anti-Terror-Bekämpfung“:
Dem Gesetzentwurf zur „Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ (§ 89a StGB) sowie dem Entwurf zur „Bekämpfung des Aufenthaltes in terroristischen Ausbildungslagern“.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, die Einführung dieser beiden Regierungsvorhaben, mit denen die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt würden, „zu einem frühen Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten“, um „eine bessere Bewertung und Einschätzung der von einer Person ausgehenden Gefahr“ vornehmen zu können. Mit zu „erwartenden Verurteilungen“ würde zudem auch ein „general- und spezialpräventiver Zweck erreicht“.
Mit dem § 89a StGB solle nicht nur „eine effektivere und umfassendere Strafverfolgung im Bereich des islamistischen Terrorismus“ ermöglicht werden, sondern ebenso in „allen Bereichen der politisch motivierten Kriminalität“. Im Gesetzentwurf abgedeckt sei auch „das Sammeln und die zur Verfügungstellung von Geldern“. Es habe sich herausgestellt, dass „in Deutschland Spenden von Sympathisanten gesammelt und damit terroristische Organisationen finanziert“ würden. Das sei „für den Bereich des islamistischen Terrorismus als auch für den Bereich der PKK belegt“. Die Beschaffung „finanzieller Mittel für die Ausrüstung und Bewaffnung der als Volksverteidigungskräfte bezeichneten Guerillaeinheiten der PKK (HPG)“ stelle „neben der Unterhaltung des Parteiapparates einen Schwerpunkt“ dar.

Der geplante § 89a ermögliche außerdem, „mit strafrechtlichen Mitteln gegen Personen vorzugehen, die sich in terroristischen Ausbildungslagern im Ausland die Fertigkeiten zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aneignen“ würden. Nach Ansicht des BKA komme „potenziellen Rückkehrern mit Deutschlandbezügen eine besondere Bedeutung zu“, zum einen „hinsichtlich der Begehung von Anschlägen, zum anderen, wenn sie als Anwerber in Deutschland auftreten“.
Angaben der Behörde zufolge seien „in den letzten zehn Jahren ca. 140 Personen mit Deutschlandbezug in einem terroristischen Ausbildungslager in Pakistan und im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet aufhältig“ gewesen.

Mit dem neuen § 91 StGB soll die Verbreitung und Beschaffung von „Anleitungen zu schweren staatsgefährdenden Gewalttaten unter Strafe“ gestellt werden. Dabei reiche es aus, „dass die jeweilige Anleitung nach den Umständen ihrer Verbreitung objektiv geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine Gewalttat mit einer staatsschutzrelevanten Zielsetzung zu begehen“. Dies werde laut BKA in den geltenden §§ 111, 130a StGB „noch nicht hinreichend erfasst“.

Die Rechtswissenschaftlerin Katrin Gierhake, Gutachterin der Linksfraktion, bezeichnete die Gesetzesvorhaben in der Anhörung als ein „illegitimes Feindstrafrecht“ und eine Abkehr vom bisherigen Tatprinzip. So soll weniger der Unrechtsgehalt einer weder begangenen noch versuchten bzw. nicht einmal konkret geplanten Tat als vielmehr Tätergesinnung und –persönlichkeit Grundlage für eine Bestrafung sein.
Auf Ablehnung stießen die Gesetzentwürfe aus „grundsätzlichen Erwägungen“ auch beim Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer. Durch sie müsse eine Gefährdung der Meinungsfreiheit befürchtet werden.
Der Rechtswissenschaftler Florian Jeßberger von der Berliner Humboldt-Universität wies auf eine völkerrechtlich nicht legitime Ausdehnung des Geltungsbereichs des deutschen Strafrechts hin, weil sich die Gesetze auch auf im Ausland vorbereitete Taten beziehen, die die Sicherheit eines „Staates oder einer internationalen Organisation“ beeinträchtigen.

(Azadî/Stellungnahme BKA/jw, 24.4.2009)

 

«Willkür der Überwachung»
Verbände reichen Verfassungsklage gegen BKA-Gesetz ein

Während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Herbst 2008 von einem wichtigen Schritt für die Terrorabwehr gesprochen hatte, erheben der Deutsche Journalisten Verband (DJV) sowie die Berufsverbände von Ärzten, Anwälten, Psychologen und Einzelpersonen schwere Vorwürfe hinsichtlich der Ausweitung von Befugnisse des Bundeskriminalamtes, mit der die Meinungs- und Pressefreiheit ausgehebelt werde. Diese Befürchtung habe sie veranlasst, am 23. April eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz einzureichen. Als verfassungswidrig kritisieren die Beschwerdeführer insbesondere die weitreichenden Befugnisse bei der Wohnraumüberwachung und –ausspähung, bei der Online-Durchsuchung und beim Großen Lauchangriff. Hierbei handele es sich nach Auffassung von DJV-Chef Michael Konken um eine „Willkür der Überwachung“, weil das Gesetz nicht einmal eine Kontrollinstanz vorsehe. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum sprach von einer Sicherheitslogik, die „unersättlich“ sei.

(Azadî/FR, 24.4.2009)

 

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