AZADI infodienst nr. 77
april 2009


 

Verbotspraxis

Hauptverfahren gegen mutmaßlichen PKK-Funktionär eröffnet
Anklage nach § 129a StGB

Laut Pressemitteilung vom 31. März, hat der Generalbundesanwalt (GBA) am 17. März Anklage gegen den mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär, Aslan Y., vor dem Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt/M. erhoben.
Unter dem Decknamen „Selim“ soll er von Januar 1993 bis Anfang Februar 1994 als „hauptamtlicher Kader der PKK“ für die „PKK-Region Süd“ verantwortlich gewesen sein. Der GBA behauptet, dass „sämtliche organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Belange“ in seine Zuständigkeit gefallen seien. Zudem soll er „bundesweite Gewaltaktionen“ angeordnet haben, „Wohn- und Geschäftshäuser mit Molotowcocktails anzugreifen.“ In fünf Fällen seien „keine Personen zu Schaden“ gekommen; bei einem Anschlag auf eine Gaststätte in Wiesbaden sei „ein Mensch getötet“ worden.
Aslan Y. war am 1. Oktober 2008 bei der Einreise aus Dänemark festgenommen worden; der Haftbefehl des Bundesgerichtshofs datiert vom 16. März 1999.

(Azadî).

Unterstützungskampagne für den kurdischen Fernsehkanal ROJ TV

„Der türkische Staat hat auf internationalem Parkett erneut einen diplomatischen Skandal inszeniert, indem er auf dem NATO-Gipfel die Annullierung der Lizenz unseres Fernsehkanals ROJ TV zum Verhandlungsthema gemacht hat,“ heißt es in einem Aufruf zur Unterstützung des in Dänemark ansässigen kurdischen TV. Unter www.support.roj.tv wurde in mehreren Sprachen eine Kampagne gestartet, um die „Stimme der Freiheit der Völker, der Werktätigen, der Unterdrückten, der Kurden und aller, die sagen: Eine andere Welt ist möglich“ nicht zum Verstummen zu bringen.
Vor der Wahl des neuen NATO-Generalsekretärs, hatte es im Vorfeld massive Störfeuer der türkischen Regierung gegen den Kandidaten, den dänischen Premier, Anders Fogh Rasmussen, gegeben. Die Türkei wollte Rasmussen verhindern, weil dieser 2005 eine Entschuldigung wegen der in einer dänischen Zeitung veröffentlichten Mohammed-Karikaturen abgelehnt hatte. Außerdem empörte Ankara, dass von Kopenhagen aus das kurdische Satelliten-TV ROJ senden darf und sich die dänischen Behörden beharrlich weigerten, dem kurdischen TV die Lizenz zu entziehen. Nachdem US-Präsident Barack Obama eingehend mit Präsident Abdullah Gül verhandelte, stimmte die Türkei der Personalie zu und Rasmussen wurde gewählt. Dafür ist Ankara der Posten eines Vize-Generalsekretärs in Aussicht gestellt worden. Und Rasmussen erklärte brav: „Sollte Roj TV an irgendwelchen terroristischen Aktivitäten beteiligt sein, werden wir alles tun, um die Stationzu schließen.“ Die dänische Staatsanwaltschaft prüft gegenwärtig, ob sich der Sender durch Aufforderung zu Terror strafbar macht.

(Azadî/ANF/ISKU/FR, 6.,12.4.2009)

 

Engagement für kurdische Frage bleibt nicht folgenlos
Amtsgericht München erklärt Telefonüberwachung von Nick Brauns für rechtens

Dr. Nikolaus Brauns: Er ist Historiker, Journalist, Mitarbeiter einer Bundestagsabgeordneten und engagiert sich aktiv für die Rechte und freie politische Betätigung der Kurden. Das genügt, um ins Visier von Polizei, Staatsschutz und Strafverfolgungsbehörden zu geraten. 2006 war Brauns als Versammlungsleiter einer kurdischen Kundgebung in München aufgetreten. Das brachte ihm ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher PKK-Unterstützung ein. Im Sommer 2008 endete das Verfahren mit einer Einstellung; eine unterstützende Tätigkeit habe man ihm nicht nachweisen können. Dennoch habe ein ausreichender Tatverdacht bestanden, um Nick Brauns’ Telekommunikation zu überwachen. So entschied jetzt das Amtsgericht München und begründete dies damit, dass dieser immer wieder „im Zusammenhang mit Vereinen und Versammlungen“ auftauche, “an denen sich auch bekannte PKK-Aktivisten beteiligen.“ Außerdem habe er 2001 einen Aufruf an die Bundesregierung zur Aufhebung des Betätigungsverbots der PKK in Deutschland mit unterzeichnet. Auf seiner Internetseite www.raeterepublik.de seien darüber hinaus Fotoreportagen über die Kurdenthematik veröffentlicht und – besonders verwerflich – auch Bilder von Abdullah Öcalan und verbotene Fahnen zu sehen.
Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Nick Brauns darüber informiert, dass zwischen Januar und April 2007 seine Handy- und Festnetznummern sowie mehrere Internetadressen überwacht und Bankkonten überprüft worden sind. Unter den abgehörten und als „relevant“ aufgelisteten Gesprächen sind neben privaten Telefonaten auch Gespräche mit Mitarbeitern der jungen welt sowie im Rahmen seiner wissenschaftlichen Arbeit im Abgeordnetenbüro erfolgt. Unter Verweis auf das „Persönlichkeitsrecht Dritter“ hatte das Landgericht München I Ende März das Ansinnen von Nick Brauns zurückgewiesen, Einblick in eine 967 Seiten lange Liste über 2902 abgehörte Gespräche zu bekommen.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München hat Brauns Anwalt Michael Sack Beschwerde eingelegt.

(Azadî/jw, 16.4.2009)

 

GEW Bayern fordert Rehabilitierung von Haydar Isik
Pauschale Kriminalisierung kurdischer Organisationen beenden

In ihrer Medieninformation Nr. 7. 2009 vom 27. März fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern die Rehabilitierung des kurdischen Schriftstellers und langjährigen Lehrers an einer Münchener Realschule, Haydar Isik (71). Das seit 30 Jahren aktive GEW-Mitglied werde „wegen seines unbeirrbaren Engagements für die Rechte der Kurden in ihren Herkunftsländern wie in Deutschland vom bayerischen Staatsschutz und vom türkischen Staat verfolgt.“ Weil ihn die türkische Regierung „deshalb als Staatsfeind“ betrachte, habe sie am 17. 6. 2008 per Interpol-Haftbefehl seine Auslieferung beantragt.
Haydar Isik habe an der Gründung des Volkskongresses KONGRA-GEL teilgenommen, sehe diesen „aber entgegen der späteren staatlichen Zuordnung nicht als Fortsetzung der PKK unter neuem Namen, sondern als eigenständige neue Organisation, die sich ausdrücklich dem gewaltlosen Einsatz für die volle Anerkennung der kurdischen Identität in der Türkei verpflichtete.“
Dennoch sei er im Juli 2007 nach einer Hausdurchsuchung unter dem Vorwand, „den bewaffneten Kampf der Kurden unterstützt zu haben, zwölf Tage lang inhaftiert“ worden. Tatsächlich habe „Kollege Isik“ „seit langem Geld für Projekte in kurdischen Gebieten gesammelt, größtenteils im Rahmen der GEW.“
„Die Umstände der Verfolgung des Kollegen Isik veranlassen darüber hinaus die Forderung, die pauschale Kriminalisierung kurdischer Organisationen wie KONGRA-GEL zu beenden und sich sachlich und differenziert mit ihnen auseinanderzusetzen.“ Als „Bildungsgewerkschaft und in demokratischer Solidarität fordert daher die GEW die Bundesregierung auf, sich nach Kräften für eine solche Entwicklung [Einführung der kurdischen Sprache als reguläre Unterrichtssprache; staatliche Anerkennung der kurdischen Identität] einzusetzen.“

(Azadî/GEW-info, 27.3.2009)

 

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