Asyl- und Migrationspolitik
Mehr tun gegen alltäglichen Rassismus
Der UN-Sonderberichterstatter für Rassismus, Githu Muigai, hat Deutschland dazu aufgefordert, sich mehr mit dem alltäglichen Rassismus zu befassen. Es müsse ein breiteres Verständnis von Rassismus entwickelt werden, statt es tendenziell nur mit extremistischer Politik gleichzusetzen.
So seien öffentliche Institutionen daraufhin zu prüfen, wie sie eine bessere Integration gewährleisten können: „Polizei, Behörden, Gerichte und andere müssen noch einiges tun,“ so Muigai. Auch auf den unteren Ebenen, dem lokalen Bereich, sei das Problembewusstsein nicht sehr ausgeprägt. Die politischen Parteien hätten sich nicht genug dafür eingesetzt, dass Minderheiten in ihren Reihen ausreichend repräsentiert seien. Er plädiere für ein kommunales Wahlrecht für Zuwanderer, damit sich diese besser ins politische Leben integrieren könnten.
(Azadî/ND, 2.7.2009)
Türkische Kriegsdienstpflicht als unzumutbares Integrationshindernis
Linksabgeordnete: Asyl für Kriesgegner und Deserteure erleichtern
Die Abgeordneten der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke und Sevim Dagdelen, haben in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung Auskunft über „Integrationshindernisse durch türkische Wehrdienstpflicht für Auslandstürken“ erhalten wollen.
In ihrer Vorbemerkung wiesen die Parlamentarierinnen u. a. darauf hin, dass zum einen so genannte Auslandstürken aufgrund der Ableistung des Kriegsdienstes in der Türkei ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland verlieren können. Zum anderen weigerten sich türkische Konsulate immer wieder, über 35-Jährige ohne Ableistung des Kriegsdienstes für eine Einbürgerung in Deutschland aus der türkischen Staatsbürgerschaft zu entlassen. Voraussetzung für eine Einbürgerung sei nach deutschem Recht die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft.
„Der türkischen Wehrdienstpflicht sind auch im Ausland lebende türkische Staatsbürger unterworfen. Sie müssen bis zu ihrem 38. Geburtstag ihren Militärdienst für das Mutterland abgeleistet haben.“ Habe jemand diesen Dienst nicht geleistet, gelte er als „Fahnenflüchtiger“ und könne bei Einreise in die Türkei festgenommen und anschließend zwangsrekrutiert werden. Außerdem werde über 38-Jährigen eine konsularische Verlängerung ihrer Pässe verweigert.
Die zu dieser Problematik gestellten acht Fragen beantwortet die Bundesregierung (Bundesinnenministerium) zusammenfassend so: „Jeder Staat bestimmt selbst, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen er eine Wehrpflicht für seine Staatsangehörigen vorsieht und ob er ein Ausscheiden aus seiner Staatsangehörigkeit von der Erfüllung seiner Wehrpflicht abhängig macht. Hierauf kann Deutschland nach völkerrechtlichen Grundsätzen keinen Einfluss nehmen.“ Daher nehme sie „grundsätzlich zu Fragen im Zusammenhang mit einer ausländischen Wehrpflicht nicht Stellung.“
Wenn aber der ausländische Staat die Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit „von unzumutbaren Bedingungen abhängig“ mache, müsse eine Ausnahme gemacht werden. Hierzu könne auch die „vorherige Erfüllung der Wehrpflicht“ gehören. In diesem Zusammenhang wird hingewiesen auf „Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 17. April 2009, Nummer 12.1.2.3.2.2“. Danach könne dies der Fall sein, „wenn Einbürgerungsbewerber bereits in der zweiten oder einer weiteren Generation in Deutschland leben.“ Als generell nicht mehr zumutbar für diese Gruppe gelte auch ein „Freikauf vom Wehrdienst durch Zahlung einer Geldsumme an den Herkunftsstaat.“
Eine Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit sei „allerdings in der Regel ohne eine Wehrdienstleistung in der Türkei oder die Zahlung einer entsprechenden Freikaufssumme möglich.“ Ferner könne Ausländern, „die von ihrem Herkunftsstaat wegen Nichterfüllung der dortigen Wehrpflicht keinen Pass erlangen“ könnten, „ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden, wenn für sie die Erfüllung der Wehrpflicht in ihrem Herkunftsstaat aus zwingenden Gründen unzumutbar“ sei.
Zwar werde diese Herangehensweise begrüßt, doch erwarte sie weiterhin von der Bundesregierung, „dass sie sich bei der türkischen Regierung für eine generelle Abschaffung der Kriegsdienstpflicht für türkische Staatsbürger in Deutschland einsetzt“, erklärte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. „Kriegsgegnern und Deserteuren aus der Türkei müsse „Asyl und eine erleichterte Einbürgerung ermöglicht werden, da in der Türkei weder das Recht auf Kriegsdienstverweigerung noch einen zivilen Ersatzdienst“ gebe. Weiterhin würden türkische Soldaten „zum Krieg gegen kurdische Rebellen sowie zur Unterdrückung der demokratischen Opposition im Land missbraucht.“
(Bundestags-Drucksache 16/13532)
(Azadî/Pressemitteilung U.Jelpke, 7.7./Text Anfrage und Antwort)

Abschiebegefängnis Ingelheim unmenschlich
Polizei geht brutal gegen Insassen vor
„Es ist ein Skandal, wie hier Menschenrechte mit Füßen getreten werden, das legitime Anliegen der Flüchtlinge gegen ihre Unterbringung und Abschiebung zu protestieren, wird brutal niedergeschlagen. Asyl ist eigentlich ein Grundrecht, die Flüchtlinge werden aber entrechtet und kriminalisiert“, kritisiert das Bündnis gegen den Abschiebeknast Ingelheim.
Was war geschehen? Aus Protest gegen die versuchte Abschiebung eines Flüchtlings aus Marokko, der sich gegen den Abtransport zur Wehr setzte, hatten sich 22 Insassen des Ingelheimer Abschiebegefängnisses verbarrikadiert. Gegen diese waren Kräfte eines Sondereinsatzkommandos gewalttätig vorgegangen. Nach Polizeiangaben sind bei dem Einsatz drei Menschen verletzt worden und zwei weitere mussten vorübergehend ins Krankenhaus. „Das Gefängnis ist unmenschlich“, sagte Heshmat Tavakoli, Sprecher von ATTAC Mainz. Vier Meter hohe Mauern und Stacheldraht umgeben das Gefängnis. „Es ist schlimmer als ein Verbrechergefängnis. Dabei haben die Insassen gar keine Straftat begangen.“
(Azadî/FR, 15.7.2009)
Protest gegen Residenzpflicht– Solidarität mit Felix Otto
Die Residenzpflicht widerspricht Artikel 13 der UN-Menschenrechtscharta: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.“ So heißt es im Aufruf von „The Voice, Refugee Forum“ zu einer Demonstration für die Solidarität mit Felix Otto und gegen die Residenzpflicht am 16. Juli in Suhl. Seit über drei Monaten sitzt der Flüchtling aus Kamerun in der JVA Suhl-Goldlauter/Thüringen. Er ist wegen mehrmaligen Verstoßes gegen die Residenzpflicht zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Flüchtlinge dürfen nach § 56 des Asylverfahrensgesetzes den Landkreis, in dem sie leben müssen, nicht verlassen. Geduldete sind durch § 61 des Aufenthaltsgesetzes in ihrer Bewegungsfreiheit auf das Bundesland beschränkt, in dem sie leben. Ausnahmen müssen bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Nach Erfahrungen von „The Voice“ werden Anträge aber häufig willkürlich und ohne Angabe von Gründen von den Behörden abgelehnt. In keinem anderen EU-Land gibt es eine solche Regelung.
(Azadî/jw, 10.7.2009)
Menschenrechtsinstitut:
Deutsches Asylrecht unhaltbar
Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist das deutsche Asylrecht in zentralen Punkten juristisch unhaltbar. Dies gelte insbesondere für die so genannte Drittstaatenregelung, wonach Asylbewerber, die über einen als sicher qualifizierten Staat einreisen, ohne jede Prüfung dorthin abgeschoben werden dürfen. Damit werde gegen menschenrechtliche und rechtsstaatliche Prinzipien sowie das EU-Recht verstoßen. Wie problematisch diese Regelung sei, werde aktuell am Beispiel Griechenland deutlich, weil dort angemessene rechtsstaatliche Verfahren kaum möglich seien, was auch von vielen Flüchtlingsorganisationen kritisiert werde. Griechenland gelte aber als ein sicherer Drittstaat; die Anerkennungsquote von Asylbewerbern betrug 2008 aber lediglich 0,02 Prozent. Es sei nicht akzeptabel, dass Deutschland Asylsuchende in dieses EU-Land abschiebe.
(Azadî/ND,16.7.2009)
Demonstration für Bleiberecht von Yeziden
PRO ASYL: Rückübernahmeabkommen mit Syrien «untragbar»
Am 15. Juli haben im niedersächsischen Westerstede rund 250 Menschen für ein dauerhaftes Bleiberecht für verfolgte Yeziden demonstriert, von denen zur Zeit etwa 7000 von 28 000 mit einer Abschiebung nach Syrien bedroht sind. Telim Tolan, der Vorsitzende des Zentralrates der Yeziden in Deutschland, erklärte, Syrien sei „in der ganzen Welt als Folterstaat bekannt“, wo die Angehörigen der vorchristlichen Religion mit jüdischen Wurzeln als „unrein und vogelfrei“ verfolgt würden. Der Zentralrat gehe davon aus, dass „jeder, der in Deutschland Asyl beantragt hat und männlich ist, nach der Abschiebung bei Verhören gefoltert“ werde. Dies auch, weil der syrische Staat eine Ausreise ohne staatliche Erlaubnis als strafbare „Republikflucht“ betrachte. Seit einem im Januar zwischen Deutschland und Syrien bestehenden Rückführungsabkommen hat sich die Zahl der drohenden Abschiebungen von Yeziden dramatisch erhöht. Bislang galt Syrien als Folterstaat und abgeschoben wurde nur in Ausnahmefällen.
In einer Stellungnahme vom 7. Juli hatte PRO ASYL aus Anlass des Besuches von Außenminister Steinmeier in Syrien nochmals das Rückübernahmeabkommen kritisiert.: „Wo Rückübernameabkommen mit Folterstaaten unterzeichnet werden, da wird Diplomatie zur Kooperation.“ Die Flüchtlingsorganisation fordert die „unverzügliche Aussetzung“ des Abkommens, weil es „unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten untragbar“ ist.
(Azadî/ND, 17.7.2009)
Gemeinsam gegen Unmenschlichkeit
Am 18. Juli fand in Dortmund eine vom Kurdistan-Volkshaus organisierte Demonstration unter dem Motto „Stoppt die Abschiebungen – Bleiberecht für Alle“ statt, an der sich etwa 700 Menschen beteiligten, unter anderem Vertreter_innen von Grünen, Linkspartei, MLPD und Antifa-Gruppen.
(Azadî)
Mustafa Alcali starb im «Spinnennetz der Abschiebungsbetreiber»
82jähriger Gutachter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Aus Angst vor einer Abschiebung in die Türkei hatte sich vier Wochen vor seinem Tod der 30jährige Mustafa Alcali, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, auf offener Straße mit Benzin in Brand gesetzt. Daraufhin wurde er in die Psychiatrie Hanau eingewiesen. Obwohl die Ärzte bei ihm eine schizophrene Psychose und ein deutliches Suizidrisiko festgestellt hatten, hat ihn der 82jährige Facharzt für Psychiatrie, Heinrich W., ohne Rücksprache mit den vorbehandelnden Ärzten für gesund erklärt und zur Abschiebung in die Türkei freigegeben. Die Diagnose des Klinikums Hanau wertete er als „Gefälligkeitsschreiben“ und nach einem knapp zweistündigen Gespräch mit Mustafa Alcali behauptete er, der Kurde hätte „nur eine Show“ abgezogen. Am 27. Juni 2007 erhängte sich der Kurde mit Hilfe seines T-Shirts in Abschiebehaft in der JVA Frankfurt/M.
Seit dem 23. Juni 2009 muss sich der Mediziner vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor.
In einer Presseerklärung von PRO ASYL vom 21. Juli heißt es u.a., dass der „Weg zur Fehldiagnose“ ein langer gewesen sei. „Außer einem willfährigen Arzt gab es ignorante Richter, die ihren Beitrag zur Katastrophe geleistet haben.“
„Wem einmal das Stigma des ausreiseunwilligen Ausländers angeheftet wird, der klebt im Spinnennetz der Abschiebungsbetreiber, die jeweils nur soviel wissen wollen, dass ihre Mission nicht gefährdet wird,“ so PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic.
(Azadî/PRO ASYL/FR, 21.,24.7.2009)