AZADI infodienst nr. 79
juli 2009


 

internationales

 

Straßburger Richterspruch kein Beitrag zur Lösung des spanisch-baskischen Konflikts
BATASUNA hält an Friedensszenario fest

Anfang Juli 2009 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Verbot von drei linken baskischen Parteien und Wählerlisten durch die spanische Regierung. Hiergegen hat die davon betroffene baskische Linkspartei BATASUNA (Einheit), der eine Zusammenarbeit mit der Untergrundorganisation ETA unterstellt wird, Stellung genommen: „Nach unserem Verständnis verletzt das Urteil des Gerichtshofs in Straßburg die grundlegenden Rechte auf Freiheit der Teilnahme am politischen Leben und der politischen Repräsentation.“ Sie macht ferner darauf aufmerksam, dass das Parteiengesetz nur gegen sie angewandt werde, obwohl es im Gegensatz zu ihr spanische Parteien gebe, die den „Terrorismus“ als Mittel der Politik eingesetzt habe. Damit verweist sie auf jene, die die Franco-Diktatur (1936-1975) nicht verurteilt hätten und meint insbesondere die postfrankistische Volkspartei (PP) oder die regierenden Sozialdemokraten der PSOE, unter denen 1983-87 die „Antiterroristischen Befreiungsgruppen“ (Todesschwadronen) entstanden seien, die 27 Menschen ermordet hätten. „Auch im europäischen Rahmen halten wir dieses Urteil für einen klaren Rückschritt in Bezug auf Freiheiten und fundamentale Rechte, die in der Zukunft auch andere progressive Organisationen betreffen können, die den rechtlichen Rahmen des Staates, in dem sie agieren, in Frage stellen,“ so in der Erklärung von BATASUNA weiter. Deren Anwälte prüfen derzeit, ob sie gegen die Gerichtsentscheidung Revision einlegen werden. Dennoch hält BATASUNA weiter an einem „Szenario des Friedens und der Demokratie“ fest.

(Azadî/jw, 17.7.2009)

 

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