AZADI infodienst nr. 79
juli 2009


 

neu erschienen

 

Broschüre der Rote Hilfezur Geschichte der §§ 129:
Der Hunger des Staates nach Feinden

„Die Teilnahme an einer Verbindung, zu deren Zwecken oder Beschäftigungen es gehört, Maßregeln der Verwaltung oder die Vollziehung von Gesetzen durch ungesetzliche Mittel zu verhindern oder zu entkräften, ist an den Mitgliedern mit Gefängnis bis zu einem Jahre, an den Stiftern und Vorstehern der Verbindung mit Gefängnis von drei Monaten bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“ So heißt es in den §§128/129 Reichsstrafgesetz vom 15. Mai 1871, die erstmals 1878 gegen Sozialisten wirksam wurden. Über die Geschichte dieses politischen Sonderstrafrechts und seiner Anwendung gegen die Linke bis zum heutigen Tage, hat die Rote Hilfe eine Broschüre unter dem Titel „Der Hunger des Staates nach Feinden“ herausgegeben. In den Beiträgen geht es um das KPD-Verbot von 1956, die ersten Stammheim-Prozesse gegen die Gründergeneration der RAF, 129-Verfahren gegen antifaschistische Gruppen, mutmaßliche Mitglieder der „militanten gruppe“, die Kriminalisierung der Journalistin Heike Schrader, um §129b-Prozesse gegen türkische Aktivist-inn-en oder auch um die Folgen des seit 1993 bestehenden Betätigungsverbotes der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).

Rote Hilfe e.V.: Der Hunger des Staates nach Feinden – Die Geschichte der Paragraphen 129, 129a und b und ihre Anwendung gegen die radikale Linke. 84 Seiten, 3 Euro. Zu beziehen bei: Rote Hilfe, Bundesgeschäftsstelle, Postfach 3255, 37022 Göttingen oder

per E-Mail: literaturvertrieb@rote-hilfe.de

 

 

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