AZADI infodienst nr. 79
juli 2009


 

repression

 

Bundesrat beschließt Gesetz zu Terrorcamps und Kronzeugenregelung

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 10. Juli 62 Gesetze beschlossen, unter anderem das Anti-Terror-Gesetz der schwarz-roten Bundesregierung. Danach kann die Ausbildung in einem so genannten Terrorcamp mit bis zu zehn Jahren bestraft werden. Voraussetzung ist der Vorsatz, eine Straftat begehen zu wollen. Bei der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundestag hatten Politiker_innen der Linkspartei von Gesinnungsjustiz gesprochen. Die Mehrheit des Bundesrates hat auch die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung (neuer § 46b Strafgesetzbuch) gebilligt, die 1989 erstmals Eingang gefunden hatte ins Strafrecht und 1999 ausgelaufen war. Im Bundestag hatten sich FDP, Grüne und Linke gegen die Regelung gestellt. Umstritten war die neue Kronzeugenregelung auch zwischen CDU/CSU und SPD. Die neue Regelung kann unabhängig vom Delikt des Kronzeugen auf sämtliche schwere Straftaten angewandt werden, was bedeutet, dass ein wegen eines Drogendelikts Angeklagter auch gegen einen Terrorverdächtigen als Kronzeuge auftreten kann. Der Strafrabatt für die Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten ist allerdings beschränkt. So kann sich die Strafzumessung eines Kronzeugen, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe droht, allenfalls auf zehn Jahre verringert werden.
Gegner-innen kritisieren diese Regelung als einen unwürdigen Handel mit der Gerechtigkeit. Nach Meinung der Bundesrechtsanwaltskammer verstößt das Gesetz gegen das Gleichheitsprinzip und den Grundsatz der schuldangemessenen Strafe.
Laut beck-aktuell soll die Kronzeugenregelung bis zu ihrem Auslaufen im Jahre 1999 mehr als 30 Mal angewandt worden sein, zumeist bei Verfahren gegen Angehörige der PKK. In weiteren Fällen seien Aussteiger aus der RAF zu Aussagen bereit gewesen.

(Azadî/beck-aktuell online/dpa, 10.7.2009)

 

Delegation beobachtete § 129b-Prozess gegen mutmaßliche DHKP-C-Mitglieder
Plattform Freiheit für Mustafa Atalay:
«Öffentlichkeit dringend nötig»

Seit über einem Jahr läuft vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein Strafverfahren nach § 129b StGB gegen Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler, Hasan Subasi und den schwer herzkranken Mustafa Atalay. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft ihnen vor, als Teil der so genannten „Rückfront“ die militante Politik der marxistisch-leninistisch orientierten DHKP-C unterstützt zu haben. Diese Organisation wird sowohl von den USA als auch der EU auf der Liste terroristischer Vereinigungen geführt. Nach dem § 129b, der in Deutschland nach dem 11. September 2001 eingeführt wurde, macht sich in Deutschland strafbar, wer Mitglied einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung im Ausland ist oder eine solche unterstützt. Zu einem erheblichen Teil basiert die Anklage auf Prozessunterlagen aus der Türkei. Es gibt Hinweise, dass darin enthaltene Aussagen unter Folter zustande gekommen sind, die eigentlich nicht im Prozess verwandt werden dürfen. Doch beharrt die BAW auf Beweise für die konkreten Verdachtsfälle.
Auf Initiative der Plattform „Freiheit für Mustafa Atalay“ haben am 7. Juli 30 Personen aus Deutschland, Belgien und der Schweiz einen Prozesstag beobachtet.
Der Gefängnisbeauftragte des Komitees für Grundrechte und Demokratie, Christian Herrgesell, kritisierte, dass er vor längerer Zeit einen Besuchsantrag für Mustafa Atalay gestellt, aber bis heute keinen Termin erhalten habe. Das Komitee fordere die Abschaffung der §§ 129a und b, weil die Praxis zeige, dass damit auch legale Tätigkeiten in die Nähe von Terrorismus gerückt werde. Diese Auffassung teilte auch der Jurist und Schriftsteller Peter O. Chotjewitz und erinnerte an die 1970er Jahre, wo die kritische Linke und Intellektuelle wie Heinrich Böll als RAF-Sympathisanten diffamiert worden seien. Die Plattform plant weitere Prozessbeobachtungen: „Eine kritische Öffentlichkeit ist dringend nötig,“ erklärte deren Sprecherin, Bettina Seiffert.

(Azadî/ND,10.7.2009)

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Abgetrennte § 129b-Verfahren vor OLG Stuttgart

Einem Prozessbericht zufolge gibt es seit der Verhandlung am 20. Juli nunmehr zwei § 129b-Verfahren vor dem OLG Stuttgart. Die mutmaßlichen Mitglieder der DHKP-C Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi sollen sich mit der Abgabe von ausgehandelten Einlassungen einverstanden erklärt haben, in denen sie sich „weder distanzieren noch jemand anderen denunzieren.“ Weil sich – laut Bericht - die bisher mit angeklagten Devrim Güler und Ahmet Düzgün Yüksel gegen ein solches Abkommen gestellt haben, wurden die Verfahren abgetrennt. Deren Verteidiger hatten einen Befangenheitsantrag gestellt und diesen damit begründet, „dass nicht alle Anwälte von der Aushandlung der Einlassungen in Kenntnis gesetzt wurden und nur mit der jeweilig betroffenen Verteidigung kommuniziert wurde.“
Der Prozess gegen Atalay, Demirtas und Subasi ist bis zum 11. August terminiert. Es wird vermutet, dass an diesem Tag auch die Urteilsverkündung erfolgt. Das Verfahren gegen Güler und Yüksel läuft bis vorerst 15. September.

(Azadî/Prozessbericht, 22.7.2009)

 

§129b-Prozess gegen mutmaßliche DHKP-C-Aktivisten auch vor OLG Düsseldorf

Beugehaft gegen Nuri Eryüksel / Nächste Verhandlung am 3. August
Auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wird seit dem 15. Januar 2009 gegen Faruk Ereren verhandelt, dem die Anklage vorwirft, Mitglied in der verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) gewesen zu sein. Die Ankläger machen ihn für Anschläge in der Türkei in der Zeit von 1993 bis 2005 verantwortlich.
Der 54-Jährige hatte sich nach dem 12. September-Militärputsch in der Türkei 1980 dem aktiven Widerstand angeschlossen, weshalb er viele Jahre in Haft war und gefoltert wurde.
In der Verhandlung am 2. Juli war Nuri Eryüksel zum fünften Mal als Zeuge geladen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wollte u.a. detaillierte Aussagen von ihm über Bücher und Broschüren der DHKP-C, die diese bei Schulungen eingesetzt haben sollen. Auch sollte er Fragen zur „DHKP-C-Bibliothek“ beantworten und sich über bestimmte Personen äußern. Eryüksel erklärte, vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen, um sich nicht selbst zu belasten. Das wies das Gericht zurück und verhängte gegen ihn ein Bußgeld von 500 Euro und bis zu drei Monate Beugehaft. Er wurde noch im Gerichtssaal abgeführt.
Nuri Eryüksel ist seit seiner 17-jährigen Inhaftierung in der Türkei aufgrund von Folter erblindet.
Der nächste Prozesstag ist für den 3. August, 12.00 Uhr, Kapellweg 36 in Düsseldorf, angesetzt.
Die Rote Hilfe Mönchengladbach-Düsseldorf-Neuss ruft zu Solidaritätsbekundungen für Nuri Eryüksel und Faruk Ereren auf.

(Azadî/Rote Hilfe, 14.7.2009)

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EU plant eine zentrale Datensammelstelle
Noch mehr Zugriffsmöglichkeiten für Polizei und Sicherheitsbehörden

Die EU-Kommission plant den Aufbau einer riesigen Zentralstelle zur Datensammlung. Hiermit hätten Polizei- und Sicherheitsbehörden die Zugriffsmöglichkeit auf Informationsbereiche, die ihnen bislang gesetzlich versperrt sind. Zunächst sollen drei Datensammelstellen zusammengeführt werden, die heute noch unabhängig voneinander arbeiten: das SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM (SIS; Sammlung von Angaben über Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind); das VISA-INFORMATIONSSYSTEM (das biometrische Merkmale von Menschen aus Nicht-EU-Ländern speichert, die zu privaten oder geschäftlichen Zwecken ein Visum beantragen) und EURODAC (ein elektronisches Register mit Fingerabdrücken von Asylbewerbern).

(Azadî/ND, 13.7.2009)

 

Ach was!

Mit dem neuen Fünfjahresplan zur europäischen Innen- und Sicherheitspolitik („Stockholmer Programm“), den die EU-Minister zum Abschluss eines zweitägigen Treffens am 17. Juli in Stockholm berieten, sollen die Rechte der Bürger sowie der Datenschutz gestärkt werden. „Wir haben im vergangenen Jahr viele Eingriffe gemacht – jetzt müssen wir dem Bürger zeigen, dass Europa auch Vorteile hat,“ erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Datenschutz müsse stärker auf die europäische Agenda gesetzt werden.

(Azadî/ND, 18.7.2009)

 

Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn
Großdemonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung am 12. September in Berlin

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern in über 50 Ortsgruppen, hatte mit über 34 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik gegen die Vorratsdatenspeicherung initiiert. In den jetzt dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Stellungnahmen warnen Experten und Gutachter vor den Gefahren des Missbrauchs. In einer Pressemitteilung des AK vom 24. Juli heißt es u. a.: „Ein Missbrauch der seit 2008 flächendeckend auf Vorrat gespeicherten Verbindungs-, Positions- und Internetzugangsdaten lässt sich durch Sicherheitsvorkehrungen nicht ausschließen. Darin sind sich alle neun der vom Bundesverfassungsgericht befragten Experten und Verbände einig, darunter der Bundesdatenschutzbeauftragte, Universitätsprofessoren, der Chaos Computer Club und zwei Wirtschaftsverbände.“
Der AK ruft zu einer Großdemonstration in Berlin am 12. September unter dem Motto „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn“ auf: „Die Aufzeichnung aller Verbindungsdaten muss gestoppt werden, weil sie spurenlose Kontakte zu Journalisten, Drogen- oder Eheberatungsstellen unmöglich macht und dadurch vertrauliche Kommunikation erschwert oder sogar verhindert wird,“ erklärt Patrick Breyer vom AK.
An der Demonstration 2008 hatten sich bereits Zehntausende Bürgerinnen und Bürger beteiligt. FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke fordern eine Abschaffung der von CDU/CSU/SPD beschlossenen Datenvorratsspeicherung.

Informationen zur Verfassungsbeschwerde:
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de
Informationen zur Demo:
http://www.freiheitstattangst.de

(Azadî/Mitteilungen des AK Vorratsdatenspeicherung)

 

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