AZADI infodienst nr. 81
september 2009


 

Konferenz fÜr Integration und gegen Kriminalisierung

Am 9. September fand im Berliner Abgeordnetenhaus eine ganztägige Konferenz „Kurden in Deutschland – Geschichte, Gegenwart, Perspektiven für Gleichstellung“ statt, an der rund 150 Interessierte teilgenommen haben. Veranstalter waren Giyasettin Sayan, der für die Linkspartei im Abgeordnetenhaus sitzt, die Föderation kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM, die Internationale Liga für Menschenrechte sowie der Deutsch-Arabische Dachverband, DAD e.V.
Eröffnet wurde die Konferenz vom ehemaligen Oberbürgermeister von Berlin, Walter Momper. Als prominenter Gast sprach Osman Baydemir, Oberbürgermeister von Diyarbakir (kurd.: Amed), insbesondere über die Integration der zahlreichen vertriebenen Inlandsflüchtlinge aus den kurdischen Dörfern in die Gesellschaft der Stadt. Er berichtete über die Initiativen und Projekte seiner „Partei der demokratischen Gesellschaft“ (DTP).
Alle Redner_innen aus dem wissenschaftlichen, politischen und selbstorganisierten Bereich kritisierten die deutsche Politik hinsichtlich der Ungleichbehandlung der hier lebenden kurdischen Bevölkerung gegenüber anderen Migrant_innengruppen. Die Konferenzteilnehmer_innen positionierten sich zudem gegen die seit 16 Jahren anhaltende Kriminalisierung politisch aktiver Kurd_innen und forderten einhellig die Aufhebung des Betätigungsverbots der PKK. „Dieses Verbot ist ein Anachronismus“, folgerte Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Der Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag und Völkerrechtler, Prof. Norman Paech, der wie Gössner die friedenspolitischen Bemühungen Abdullah Öcalans begrüßte, forderte ebenso dessen Freilassung.
Zu dem Komplex „Das PKK-Verbot und seine Auswirkungen auf die politische Integration der Kurden“ wiesen sowohl Rolf Gössner als auch eine Vertreterin von Azadî auf die massiven Probleme hin, die mit der weitreichenden Kriminalisierung von Kurd_innen, ihren Initiativen und Institutionen verbunden sind. Über die konkrete Auswirkung berichtete ein kurdischstämmiger Student, der als Kind eine Hausdurchsuchung mit bewaffneten Polizisten erleben musste: „Ich wurde wie ein Terrorist behandelt, nur weil mein Vater sich für die Rechte der Kurden eingesetzt hat.“ Deshalb habe er heute immer noch das Gefühl, nur mit einem Bein in dieser Gesellschaft zu stehen.
Die Konferenzteilnehmer_innen verabschiedeten zum Abschluss eine 10 Punkte umfassende „Berliner Erklärung für die Gleichstellung der Kurdinnen und Kurden mit anderen Migrantengruppen“, die wir nachfolgend dokumentieren:

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Berliner ErklÄrung

FÜR GLEICHSTELLUNG DER KURDINNEN UND KURDEN MIT ANDEREN MIGRANTENGRUPPEN

„Nach über 45 jähriger Migration lebt nun fast eine Million Kurd_innen in Deutschland, die als Arbeitsmigrant_innen, Flüchtlinge oder Akademiker_innen aus der Türkei, dem Iran, Irak und Syrien gekommen oder geflohen sind. Etwa ein Drittel von ihnen besitzen inzwischen die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik. Die zweitgrößte Migrant_innengruppe ist bis heute nicht als eigenständige Migrant_innengruppe anerkannt, da sie i. d. R. entweder als türkische, iranische, irakische oder syrische Staatsangehörige gelten. Dadurch werden ihnen fundamentale Rechte wie muttersprachlicher Unterricht, Beratung und Betreuung in der eigenen Sprache, Teilhabe an spezifischen Integrationsmaßnahmen u. v. a. m. verwehrt. Es ist nun an der Zeit, dass diese Bevölkerungsgruppe anerkannt wird, um sie in der öffentlichen Unterstützung und Förderung der sozio-kulturellen Anliegen den anderen Migrant_innengruppen gleichzustellen.

Die Tatsache, dass seit 1993 aufgrund politischer Erwägungen die Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten ist, führt dazu, dass kurdische Migrant_innen und insbesondere ihre Selbstorganisationen kriminalisiert, stigmatisiert und als Folge dessen, doppelter Ausgrenzung ausgesetzt werden. Die Organisationsverbote und zahlreichen Repressionsmaßnahmen stellen sich derzeit als große Integrationshindernisse dar. Die Kurd_innen, die seit Jahrzehnten zu einem festen Bestandteil der bundesrepublikanischen Gesellschaft geworden sind, werden so an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Diese Tatsachen zeugen von einem fatalen Defizit der Demokratie in Deutschland. Es ist dringlicher denn je, diesen Umstand zu ändern.

Die TeilnehmerInnen sind der Auffassung, dass ein grundlegender Paradigmenwechsel notwendig ist. Um dies gewährleisten zu können, fordern sie Politik und Gesellschaft auf, Schritte zur Beseitigung der Folgen des bisherigen Umganges mit Kurd_innen zu unternehmen. Dazu gehören insbesondere:

1. Die Anerkennung der Kurd_innen als eigenständige Migrant_innengruppe und Gleichstellung mit den anderen Gruppen;
2. Aufhebung des seit 1993 bestehenden Betätigungsverbots der PKK und kurdischer Organisationen sowie Beendigung der Repressionsmaßnahmen;
3. Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten auch für kurdische Migrant_innen und Flüchtlinge in ihrer Muttersprache und Herausgabe von Informationsmaterialien in kurdischer Sprache;
4. Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht für kurdische Schüler_innen;
5. Das Zulassen von kurdischen Namen, auch wenn diese von den Behörden der Herkunftsländer nicht anerkannt werden;
6. Gleichbehandlung der Kurd_innen bei den fremdsprachigen Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten;
7. Aufhebung der Betätigungsverbote für kurdische Medien wie ROJ TV in Deutschland;
8. Aufnahme der Selbstorganisationen der Kurd_innen in den Integrationsgipfel und Förderung der Selbsthilfe sowie der Bestrebungen für muttersprachliche, politische und kulturelle Information und Bildung;
9. Einstellung von Abschiebungen von politisch aktiven Kurd_innen und der Widerrufsverfahren gegen anerkannte kurdische Flüchtlinge;
10. Verstärkter Einsatz der Bundesregierung für die friedliche und demokratische Lösung der Kurdenfrage.

Die Teilnehmer_innen der Konferenz sind der Auffassung, dass diese Forderungen einen wichtigen Schritt für die überfällige Integration eines nicht unwesentlichen Teiles unserer Bevölkerung bedeuten. Sie sind der Überzeugung, dass Zivilgesellschaft, die demokratischen Kräfte unseres Landes, die Selbstorganisationen der Kurd_innen und die verantwortliche Politik große Anstrengungen unternehmen müssen, um eine friedliche, gleichberechtigte und demokratischere Zukunft gestalten zu können. Die aus der Migration der Kurd_innen in Deutschland herauswachsenden Probleme sollten als eine Herausforderung für Gesellschaft und Politik verstanden werden. Daher erklären die Teilnehmer_innen der Konferenz ihren Willen, auch in der Zukunft sich gemeinsam für die Lösung der Probleme der kurdischen Migrant_innen einzusetzen. Sie erachten die heutige Konferenz als einen Beginn weiterer Aktivitäten.“

 

Nach den Bundestagswahlen:
AZADÎ fordert Initiative zur Aufhebung des PKK-Verbots

Diese „Berliner Erklärung“ sollte eine neue Bundesregierung als Aufforderung verstehen, sich ernsthaft mit den Forderungen der Konferenzteilnehmenden auseinanderzusetzen. Das gilt nicht nur für den integrationspolitischen Bereich, sondern insbesondere im Hinblick auf eine längst fällige Beendigung der Verbotspolitik gegenüber einem großen Teil der kurdischstämmigen Bevölkerung. Die vorwiegend rückwärtsgewandte Haltung – speziell der Strafverfolgungsbehörden - auf die kurdische Bewegung erschwert bzw. verhindert den Integrationsprozess der Kurdinnen und Kurden in diese Gesellschaft, erzeugt Ressentiments, führt zu Isolation und Ausgrenzung und schadet letztlich auch der Demokratie in diesem Land. In den letzten zehn Jahren haben sich gerade die kurdischen Organisationen weitreichend erneuert – innerhalb ihrer Strukturen als auch hinsichtlich fundamentaler Veränderungen im gesellschaftlichen Bewusstsein und der Entwicklung demokratischer Perspektiven. Diese (Vor)leistungen müssen endlich von den politisch Verantwortlichen anerkannt werden und zur Folge haben, dass die Dialogangebote von kurdischer Seite angenommen werden.
Deshalb sind die Abgeordneten eines neuen Bundestages aufgerufen, sich durch parlamentarische Initiativen u. a. dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung bzw. der Bundesinnenminister das Betätigungsverbot der PKK aufhebt. Dies wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, um den hier lebenden Kurdinnen und Kurden das Gefühl und die Sicherheit zu geben, dass sie in dieser Gesellschaft willkommen sind und auch ihnen die gleichen bürgerlichen Rechte zugestanden werden. Bislang ist diese Selbstverständlichkeit nicht selbstverständlich.

(Azadî)

 

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