verbotspraxis
Beschlagnahmtes Transparent und
„Erdogan – Mörder“-Parole
Aslan D. erhielt im Juni 2009 von der Staatsanwaltschaft eines Berliner Bezirks einen Strafbefehl. Ihm wird vorgeworfen, einem „Amtsträger“ bei der „Vornahme“ einer Diensthandlung „mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben.“
Die „Tat“: Laut Darstellung der Staatsanwaltschaft sollte ein Beamter ein an der Spitze einer Demo am 22. Februar 2009 mitgeführtes Transparent mit der Aufschrift „Freiheit für Öcalan, Frieden in Kurdistan“ beschlagnahmen; Grund: Verdacht „eines strafbaren Inhalts“. Weil der Kurde versucht hatte, den Zugriff auf das Transparent zu verhindern, wurde er festgenommen. „Um aus den Griffen der Beamten zu gelangen“, habe Aslan D. seinen „Oberkörper hin und her gewandt“ und sich derart gewehrt, dass er mit den Polizisten gegen ein Auto gedrückt worden sei. Deshalb stand der Kurde am 23. September vor Gericht, jedoch wurde die Verhandlung unterbrochen und vertagt. In dem Verfahren soll es u. a. auch um die Frage der Strafbarkeit des Slogans „Erdogan in Palästina ein Held, ein Mörder für Kurden“ gehen. Hintergrund dieses Spruchs war die heftige Kritik von Tayyip Erdogan an den militärischen Angriffen der israelischen Armee gegen die Palästinenser. Die Kurd_innen wollten mit ihrer Parole auf die Doppelmoral aufmerksam machen und Erdogan wegen des Vorgehens der türkischen Armee gegen die kurdische Bevölkerung anklagen.
Schon einmal hatte der Spruch „Erdogan – Mörder“ wegen „Beleidigung“ des türkischen Ministerpräsidenten zu einer vorläufigen Festnahme geführt.
Anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz wurde mit Bezug auf die US-Invasion in den Irak die Parole „Rumsfeld – Massenmörder“ gerufen. Entsprechende Verurteilungen wurden seinerzeit in der zweiten Instanz sämtlich revidiert.
(Azadî)
Muharrem A. wieder auf freiem Fuß
Gericht verhängt 3jährige Bewährungszeit
Durch Beschluss des 1. Strafsenats des Kammergerichts Berlin, konnte der 60jährige Muharrem A. am 24. September aus der Haft entlassen werden; die Restfreiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt; die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.
Am 7. März 2007 ist der „mutmaßliche PKK-Führungsfunktionär“ in Berlin festgenommen und beschuldigt worden, von Februar 1994 bis Februar 1995 als hauptamtlicher Kader für die „PKK-Region Bayern“ verantwortlich gewesen zu sein und Anschläge „gegen türkische und deutsche Einrichtungen“ angeordnet zu haben.
Deshalb wurde Muharrem A. vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ nach § 129a StGB angeklagt. Das Verfahren, das am 31. Oktober 2007 begann, endete am 23. Januar 2008 mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten; das Urteil wurde wenige Monate später rechtskräftig.
Seit Mai 2009 befand sich der Kurde im offenen Vollzug.
(Azadî)