Lasst uns die Fragen erneuern,
und wenn sie schon wie Asche
in unserem Mund sind.
(Frei nach Berthold Brecht)
16 Jahre PKK-Verbot
Wir fragen die Bundesregierung:
Ist sie der Meinung,
• dass die kurdische Bevölkerung in Deutschland Organisationsfreiheit genießt und das Recht auf freie Meinungsäußerung besitzt?
• dass die Massenverfolgung von PKK-Sympathisanten nach dem Vereinsgesetz und die Kriminalisierung jeder öffentlichen Sympathieäußerung für die PKK dem Artikel 5 des Grundgesetzes entsprechen?
• dass die Verbote der Fernsehsender Med-TV, Medya-TV und Roj-TV sowie die zeitweiligen Verbote der Tageszeitung Özgür Politika vom Artikel 5 GG. gedeckt waren oder sind?
• dass die PKK eine terroristische Vereinigung ist?
• dass die Aufnahme der PKK in die Terrorliste der Europäischen Union und ihre Einstufung als terroristische Vereinigung durch die NATO rechtens und gerechtfertigt sind?
• dass das vor nunmehr 16 Jahren gegen die PKK verhängte Betätigungsverbot gerechtfertigt ist und weiterhin wirksam bleiben muss?
• dass die Funktionsträger der PKK in Deutschland eine kriminelle Vereinigung bilden und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden?
• dass die Bestrafung dieser Funktionsträger mit langjährigen Haftstrafen den Zweck der „Resozialisierung“ erfüllt?
• dass die Aberkennung des Asylstatus und die Verweigerung der Einbürgerung von Kurdinnen und Kurden wegen ihrer Tätigkeit in legalen Vereinen rechtens und angemessen sind?
• dass die von den Strafverfolgungsbehörden konstruierte Heraufstufung von Anklagen und Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz auf den Tatvorwurf nach § 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung) zum Zwecke der Telekommunikationsüberwachung und ihre anschließende Herabstufung rechtens sind und dem § 100a Strafprozessordnung entsprechen?
• dass es notwendig ist, die jüngst in der Türkei begonnene „Politik der Öffnung“ gegenüber der kurdischen Bevölkerung zu fördern oder im Gegenteil die demokratiefeindlichen Kräfte durch die Aufrechterhaltung des PKK-Verbots zu bestärken?
(Azadî-Pressemitteilung, 22.11.2009)
Petition von AZADÎ und YEK-KOM seit zwei Jahren unbeantwortet
Vor zwei Jahren – aus Anlass des 14. Jahrestages des PKK-Betätigungsverbots – hatte AZADÎ gemeinsam mit YEK-KOM eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet, mit der auf die Folgen der Kriminalisierungspraxis hingewiesen und eine repressionsfreie politische Artikulations- und Organisierungsfreiheit der Kurdinnen und Kurden in Deutschland gefordert wird. Bis heute haben wir vonseiten des Ausschusses - trotz mehrfacher Nachfragen – keine Stellungnahme zu unserer Petition erhalten. Angeblich befinde sich der Vorgang – unerledigt – immer noch bei einem/r Bericht erstattenden Abgeordneten/r. Welcher Fraktion wurde uns nicht mitgeteilt.