repression
Banken kündigen Konten der MLPD ohne Angabe von Gründen
Landgericht Essen sieht „Verdacht des Verstoßes gegen das Willkürverbot“
Der Kündigung der privaten Konten des Vorsitzenden der MLPD (Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands), Stefan Engel, durch die Commerzbank im Februar 2009, folgte die Kündigung des Kontos der MLPD-Kreisleitung Nürnberg.
Um offenbar die Geschäftsfähigkeit der Partei zum Erliegen zu bringen, hat die Deutsche Bank am 12. November alle sechs bei diesem Institut geführten Geschäftskonten gekündigt. Gegen diese Maßnahmen hatte die Partei geklagt. Am 25. November fand vor dem Landgericht Essen das Verfahren statt. Die 11. Zivilkammer wies in ihrem Beschluss die Zentrale der Commerzbank an, „die Gründe für die Kündigung offenzulegen“, um prüfen zu können, ob der „Verdacht des Verstoßes gegen das Willkürverbot“ zutrifft.
Der Verteidiger von Stefan Engel, Rechtsanwalt Peter Weispfennig erklärte vor Gericht u.a.: „Auch wenn man laut AGB ohne Angabe von Gründen kündigen darf, kann das doch nicht bedeuten, dass das völlig willkürlich gehandhabt werden darf und sämtliche Grundrechte außer Kraft gesetzt werden.“ Stefan Engel bewertete den Angriff der Bank als eine „schrittweise Kriminalisierung“ der MLPD: „Mit einem fängt man an, um das dann Stück für Stück auf alle auszuweiten. Das können wir uns nicht bieten lassen.“
(Azadî/Information der MLPD, 26.11.2009)
Der neue Schattenmann
Der neue Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt soll der 57-jährige Günter Heiß (CDU) werden, der seit drei Jahren den niedersächsischen Verfassungsschutz leitet. In Zukunft wird er den Bundesnachrichtendienst (BND) beaufsichtigen und die Geheimdienste koordinieren.
(Azadî/ND, 1.12.2009)
Weiterhin stößt SWIFT-Abkommen auf Kritik
Weiterhin stößt das Abkommen über den Zugang von US-Sicherheitsbehörden zu Bankdaten aus der EU auf Kritik. CSU und FDP bestehen darauf, den Datenschutz im SWIFT-Abkommen zu verbessern. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte in Brüssel, mit der Regelung unzufrieden zu sein. Auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, bekräftigte seine Kritik. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten und hat so das Abkommen, mit dem die US-Behörden im Zuge der sog. Terrorbekämpfung den US-Behörden weiterhin Geldüberweisungen zwischen der EU und Drittstaaten kontrollieren dürfen, überhaupt möglich gemacht. Es ist auf neun Monate befristet.
(Azadî/ND, 2.12.2009)

Kurde von Neonazis beschuldigt
Antifagruppen kritisieren Justiz
Einem Kurden aus Stuttgart wird vorgeworfen, am 22. September an einer Auseinandersetzung zwischen Antifaschisten und Neonazis beteiligt gewesen zu sein, bei der einige Rechte verletzt worden sind. Der Kurde saß deshalb drei Wochen in Untersuchungshaft, kam jedoch gegen Zahlung einer Kaution frei, wogegen die Staatsanwaltschaft Widerspruch eingelegt hat.
Stuttgarter Antifagruppen werfen der Justiz vor, sich ausschließlich auf die Aussagen von stadtbekannten Neonazis zu verlassen, die den Kurden auf Fotos erkannt haben wollen, die die Polizei ihnen vorlegte. Dagegen haben mehrere Zeugen ausgesagt, dass sich der Beschuldigte zur Tatzeit in einem Fitnessstudio aufgehalten habe. In einem ähnlich gelagerten Fall hatten Neonazis einen Antifaschisten beschuldigt, der 100 Tage in U-Haft saß, bis sich im Prozess herausgestellt hatte, dass die Nazis die Vorwürfe erfunden hatten.
(Azadî/ND, 2.12.2009)
Universität Freiburg:
Verfassungsberichte verfassungswidrig
Laut einer Untersuchung der Universität Freiburg sind die meisten der in den vergangenen vier Jahren veröffentlichten Verfassungsschutzberichte verfassungswidrig, lediglich die Berichte Berlins und Brandenburgs seien mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in den Bundesberichten und der übrigen Länder zwischen Verdachtsfällen und Fällen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit entweder gar nicht oder nicht hinreichend deutlich unterschieden werde. Das Institut für Öffentliches Recht der Uni Freiburg hat 63 Verfassungsschutzberichte ausgewertet nach den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Klage der rechten Wochenzeitung Junge Freiheit im Jahre 2005 formuliert hatte, wonach Verdachtsfälle klar als solche gekennzeichnet werden müssen. Diesen Anforderungen würden die Berichte des Landes NRW am ehesten gerecht.
(Azadî/ND, 7.12.2009)
Anklage gegen mutmaßlichen DHKP-C-Funktionär weiterer Schritt zum Feindstrafrecht / Verteidigung beantragt Nichtzulassung der Klage
Die Anwältinnen Britta Eder und Anni Pues machen auf ein Verfahren gegen Cengiz O. und mindestens einer weiteren Person vor dem OLG Düsseldorf aufmerksam, das voraussichtlich im März 2010 beginnen soll. Den Beschuldigten werden Verstöße gegen § 34 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Zusammenhang mit einer angeblichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, die auf der EU-Terrorliste geführt wird, vorgeworfen. In ihrer Pressemitteilung erklären die Anwältinnen u.a.: „Konkrete Vorwürfe betreffen allerdings fast ausschließlich die Arbeit in legalen Kulturvereinen, Solidaritätsarbeit zur menschenrechtswidrigen Situation in türkischen Gefängnissen und finanzielle Unterstützung politischer Gefangener. Aus dieser dürftigen Grundlage wird unserem Mandanten zudem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gem. § 129b StGB vorgeworfen. Aus diesen und weiteren Gründen hat die Verteidigung von Cengiz O. am 4. Dezember die Nichtzulassung der Anklage beantragt.“
Die Bundesanwaltschaft (BAW) stellt in dem Verfahren angebliche Verstöße gegen § 34 AWG in Verbindung mit der EU-Terrorliste in den Vordergrund. „Mit einem derartigen Anklagekonstrukt obliegt es nicht mehr dem nationalen Strafgericht zu beurteilen und zu überprüfen, ob es sich bei einer Organisation tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt. Diese Entscheidung wird vielmehr durch die grund- und menschenrechtlich höchst fragwürdige Aufnahme der Organisation auf die EU-Terrorliste vorweggenommen und somit einer effektiven, einem Strafverfahren angemessenen gerichtlichen Kontrolle entzogen,“ erklärt Rechtsanwältin Anni Pues.
„Wir befürchten, dass hier ein neues Mittel der Kriminalisierung unliebsamer politisch tätiger Menschen erprobt werden soll, das kaum mehr einer juristischen Kontrolle unterliegt“, ergänzt Anwältin Britta Eder.
Hinsichtlich bestimmter Rechtsfragen hat die BAW beim OLG erwirkt, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zu veranlassen - ein ungewöhnliches Vorgehen in einem Strafverfahren, in dessen Verlauf sich der Beschuldigte in U-Haft befindet. Auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Listung der DHKP-C auf der EU-Terrorliste könnte Gegenstand der Prüfung durch den EuGH sein.
Vor dem Hintergrund, dass sich ihr Mandant bereits seit mehr als einem Jahr in U-Haft befindet, hält die Verteidigung ein derartiges Vorabverfahren für unzulässig. Auch den Versuch der BAW, ihre Anklage auf den § 34 AWG in Verbindung mit der EU-Terrorliste abzustellen, ist nach Auffassung der Anwältinnen wegen unbestimmter Normen rechtswidrig. Kritisiert wird zudem, dass die BAW eine Klärung und die Verhandlung zentraler Fragen der Anklage auf die EU-Ebene verlagert, ohne die Unschuldsvermutung der Beschuldigten zu berücksichtigen. Ferner entsprechen die nur vage formulierten Anklagepunkt nicht den rechtlichen Anforderungen. Für den Fall, dass das Verfahren überhaupt vor den EuGH kommen sollte, müsste – so Anni Pues und Britta Eder – der Gerichtshof die EU-Terrorliste erneut auf den Prüfstand stellen.
Die Verteidigung hat beim Bundesgerichtshof (BGH) aufgrund der langen U-Haft ihres Mandanten die Aufhebung des Haftbefehls beantragt und dessen unverzügliche Entlassung aus der Haft.
Für Rückfragen steht Martin Dolzer zur Verfügung, Tel.: 0049-176 207 05 646.
(Azadî/Stellungnahme Rechtsanwältinnen Britta Eder und Anni Pues v. 7.12.2009)

Der Tod ist ein Meister aus Deutschland und Soldaten sind Mörder
BRD weiterhin an der Spitze der Exporteure des Todes
Während nach Untersuchungen der Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (Akuf) der Universität Hamburg 2009 weltweit um fünf auf 34 gesunken ist, ist das tödliche Geschäft mit Waffen und Kriegsgerät gestiegen. Laut des von der „Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung“ (GKKE) am 14. Dezember vorgestellten Rüstungsexportsberichts 2009 ist Deutschland nach den USA (31 %) und Russland (25 %) mit 10 % der drittgrößte Waffenexporteur. Der Wert der über 16 000 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Jahre 2008 betrug 5,78 Milliarden Euro – eine Steigerung um 36,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Nach Feststellungen der Akuf finden über 90 Prozent aller Kriege in der so genannten Dritten Welt statt. Der GKKE-Bericht weist aus, dass Rüstungsgüter in 41 Staaten mit „prekärer Menschenrechtslage“ und in 24 Staaten mit schweren Gewaltkonflikten exportiert worden sind. So erhielt Saudi-Arabien 170 Millionen Euro und die Vereinigten Arabischen Emirate 142 Millionen Euro: „Wer regionalen Rüstungsspiralen im Nahen und Mittleren Osten entgegentreten will, sollte nicht mit Geschäften deren Dynamik antreiben,“ kritisierte GKKE-Vorsitzender Karl Jüsten.
Nach Angaben von SIPRI waren in den Jahren zwischen 2004 und 2008 die größten Abnehmer deutscher Schiffe, Flugzeuge und Panzer die Türkei mit 15,2 %, gefolgt von Griechenland mit 12,9 % und Südafrika (12,4 %).
(Azadî/jw/FR, 15.12.2009)
35 000 können nicht irren
Mündliche Verhandlung in Sachen Vorratsdatenspeicherung
Ein Bündnis aus Grünen, FDP, Datenschutzbeauftragten und zahlreichen Bürger- und Menschenrechtsorganisationen hat am 15. Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt, die seit 1. Januar 2008 angewandte Vorratsdatenspeicherung vollständig als verfassungswidrig zu erklären. Der ehemalige FDP-Innenpolitiker Burkhard Hirsch forderte die Richter des Ersten Senats auf, einen „Dammbruch“ zu verhindern, weil erstmals ohne jeden Verdacht die Telefonverbindungsdaten aller Bürger ein halbes Jahr lang gespeichert werden. „Wo ist dann noch die Grenze?“ fragt Hirsch.
Allein aus den Verbindungsdaten könne auf politische und persönliche Beziehungen geschlossen werden; Bewegungsprofile seien wesentlich einfacher zu erstellen, weil bei Handys, SMS-Nachrichten und mobilen Internet-Verbindungen immer auch der Standort registriert werde, kritisierte Constanze Kurz vom Chaos Computer Club.
Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und einer der Erstbeschwerdeführer, erklärte anlässlich der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe u.a.: „Mit Hilfe dieses riesigen Datenreservoirs können praktisch über die gesamte Bevölkerung Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Wie schnell dies passieren kann, zeigen die Missbrauchsfälle bei der Telekom, die diese Daten, quasi als Hilfspolizei des Staates, vorrätig halten muss. […] Insgesamt eine Bedrohung von freier Kommunikation und Privatheit, aber auch von Berufsgeheimnissen und Pressefreiheit.“
Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist in etwa drei Monaten zu rechnen.
(Azadî/Pressemitt.Internat.Liga f.Menschenrechte/FR, 14.,16.12.2009)