AZADI infodienst nr. 84
dezember 2009


 

gerichtsurteile

 

Erneut Abschiebung nach Griechenland gestoppt
Karlsruhe prüft grundsätzlichen Schutz von Asylbewerbern

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat wieder die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Griechenland gestoppt und eine grundsätzliche Entscheidung angekündigt. Bis zum Sommer soll geklärt werden, ob der Rechtsschutz für Asylbewerber bei Abschiebungen innerhalb der EU gestärkt werden muss. Dies war bereits der sechste Fall, in dem die Überstellung eines Asylbewerbers nach Griechenland gestoppt worden ist, weil das Asylsystem dort als überlastet gilt und die Unterbringung der Flüchtlinge als mangelhaft.

(Azadî/FR, 10.12.2009)

 

VG Hannover: Verzögerungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge grundrechtswidrig

Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat in einem Beschluss vom 10. Dezember (Az.: 13 B 6047/09) die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kritisiert, wonach die Behörde betroffenen Flüchtlingen ablehnende Asylbescheide erst am Tag der Abschiebung aushändigt, so dass deren Rechtsschutz ausgehebelt wird.
Das Gericht wertet diese Praxis als Grundrechtsverstoß (Artikel 19 IV GG). Die Bekanntgabe eines Bescheides habe „so bald wie möglich“ zu erfolgen, damit die Betroffenen die Möglichkeit gegeben ist, Gerichte anzurufen. Weder dürfe der Rechtsschutz ausgeschlossen noch in unzumutbarer Weise erschwert werden.
Im vorliegenden Fall geht es um die Abschiebung eines 16-jährigen Kurden, der nach Slowenien überstellt werden soll. Er ist unbegleitet zu seinem Vater nach Deutschland geflohen. Es wurde festgestellt, dass sich seine Fingerabdrücke bereits in Slowenien in der EURODAC-Datei befanden. Aus diesem Grunde wurde der Jugendliche inhaftiert. Das Wohl des Kindes wurde nicht geprüft. Das VG verwies auf den Vorrang des Kindeswohls gegenüber einem Wiederaufnahmegesuch eines anderen EU-Mitgliedstaates.
PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßen die Entscheidung und fordern das Bundesamt auf, seine rechtswidrige Praxis zu beenden.

(Azadî/Pro Asyl, 16.12.2009)

 

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