AZADI infodienst nr. 84
dezember 2009


 

verbotspraxis

 

Der deutsche Beitrag zur Konfliktlösung:
Wohnungsdurchsuchungen und Beschlagnahmungen

Während die politische Situation in der Türkei seit Tagen bedrohlich eskaliert – nicht zuletzt wegen der Verschlechterung der Haftbedingungen von Abdullah Öcalan –, sind auch die deutschen Strafverfolgungsbehörden wieder auf den Plan getreten. Wurden bereits am vergangenen Wochenende bundesweit Veranstaltungen und Demonstrationen – wie in Berlin – verboten, durchsuchten am 2. Dezember Polizeikräfte in Aschaffenburg, Erlenbach, Elsenfeld und Lützelbach die Wohnungen von elf Kurden. Begründet wurden die Razzien, unter anderem bei dem Geschäftsführer der kurdischen Tageszeitung Yeni Özgür Politika (Neue Freie Politik), Mahmut S. sowie dem Vorsitzenden des Internationalen Kurdischen Kulturvereins in Aschaffenburg, Mustafa O., mit Ermittlungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Vereinsgesetz.
Sechs Personen wurden zur erkennungsdienstlichen Behandlung vorläufig festgenommen. Die Polizei beschlagnahmte Computer, Bücher, Fotos und Fahnen.
Würde sich die deutsche Politik mit der gleichen Energie, mit der sie die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden und ihrer Einrichtungen seit 16 Jahren betreibt, für eine tragfähige, dauerhafte und überzeugende Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts einsetzen, könnte auch in der Türkei der Prozess der „demokratischen Öffnung“ gegenüber der kurdischen Bevölkerung längst eine andere Dimension erreicht haben. Mit ihrer anhaltenden Verbotspolitik jedoch bleibt Deutschland nicht nur Teil des Problems, sondern unterstützt auf diese Weise die demokratiefeindlichen und rassistischen Kräfte in der Türkei.
Die politisch Verantwortlichen nicht nur in Deutschland, sondern auch der EU, müssen sich vorwerfen lassen, dem Frieden keine Chance geben zu wollen. Solange sich an der Haftsituation von Abdullah Öcalan nicht wirklich Entscheidendes verbessert, werden die Kurdinnen und Kurden nicht schweigen. Es muss akzeptiert werden, dass es ohne den Kurdenführer keine wirkliche politische Lösung geben kann. Die internationale Staatengemeinschaft ist aufgefordert, an diesem wichtigen Punkt den Hebel anzusetzen.

(Azadî-Pressemitteilung, 3.12.2009)

 

Kurde vom OLG Frankfurt/M. zu Freiheitsstrafe verurteilt

Am 1. Dezember wurde der 36-jährige Kurde Vakuf M. vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, von Juli 2004 bis Juni 2007 jeweils für ein Jahr verschiedene PKK-Gebiete geleitet und sich als Mitglied der PKK an einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) beteiligt zu haben.
Vakuf M. ist aufgrund eines Haftbefehls am 27. März 2008 in Berlin fest- und in U-Haft genommen worden. Das OLG hat die Fortdauer der Haft verfügt.

(Azadî)

 

Hoffen auf die 17. Wahlperiode

In der november-Ausgabe des infodienstes haben wir darüber berichtet, dass auf die von Azadî und Yek-kom vor zwei Jahren eingereichte Petition zur Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots bis heute keine Stellungnahme des Bundestagsausschusses erfolgt ist.
Kaum war unser info verbreitet, erhielt Azadî folgendes Schreiben vom Petitionsausschuss: „Leider konnte Ihre Angelegenheit in der 16. Wahlperiode nicht mehr beraten werden. Sobald die Zusammensetzung des Petitionsausschusses des 17. Deutschen Bundestages bekannt ist, wird Ihr Petitionsverfahren fortgeführt. Das Ergebnis wird Ihnen unaufgefordert mitgeteilt.“ Na, dann auf ein Neues!

(Azadî)

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Von Bildern im kreisförmig umrandeten Stern

Für den 29. November war in den Räumen des Festsaales SATO in Berlin eine öffentliche Veranstaltung zum 31. Gründungstag der PKK geplant, die vom LKA Berlin verboten wurde. In seiner Begründung verwies die Behörde darauf hin, dass eine öffentliche Versammlung untersagt werden könne, wenn „der Veranstalter oder sein Anhang Ansichten“ vertreten oder „Äußerungen dulden“ würden, „die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand“ habe, was in diesem Fall zutreffe. Als Beleg hierfür wurde die Eintrittskarte herangezogen, auf der „Bilder von Personen, die innerhalb eines kreisförmig umrandeten Sterns gruppiert“ seien und die Jahreszahlen „1979 – 2009“ trage. Außerdem bedeute die kurdisch verfasste Überschrift in deutscher Sprache „Gratulation zum 31. Jahrestag der PKK“ und bei dem abgebildeten Stern handele es sich „um die Symbolik der Fahne der CDK“ und die wiederum sei eine „Nachfolgeorganisation der YDK“, des „politischen Arms der PKK.“
Dass es sich bei der beabsichtigten Versammlung „in jedem Fall um eine Veranstaltung“ handele, „die in erheblichem Maße von der PKK getragen“ sei, werde dadurch ersichtlich, „dass Feierlichkeiten nicht nur in Berlin, sondern ebenfalls in Bonn, Hamburg und Mannheim und damit offenbar durch eine übergeordnete Organisationsebene geplant“ seien. Darüber hinaus würden solche Veranstaltungen „in erheblichem Maße das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den beteiligten Personen“ stärken und „deren Gemeinschaft unter dem gemeinsamen Nenner PKK“ festigen. Und weil das nicht sein darf, muss die geplante Feier wegen Verstoßes gegen § 20 Abs. 1 Vereinsgesetz verboten werden – so das LKA.
Gegen das Verbot wurde Widerspruch eingelegt.

(Azadî)

 

Berliner Polizei zerschlägt Demonstration gegen Haftbedingungen Öcalans

Wie die Kurdistansolidarität Berlin in ihrer Presseerklärung mitteilte, hat die Berliner Polizei am 5. Dezember eine Demonstration von mehreren hundert Kurdinnen und Kurden sowie deutschen Antifaschist(inn)en von Anfang an provoziert und nach wenigen hundert Metern zerschlagen. Kurdische Vereine wollten gegen die Verschärfung der Haftbedingungen von Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali demonstrieren.
Vor Betreten des Auftaktortes durchsuchte die Polizei die Demo-TeilnehmerInnen. Pro 50 Personen durfte nur jeweils ein Bild von Abdullah Öcalan gezeigt werden, allerdings keines, auf dem er ein blaues Hemd vor gelbem Hintergrund trägt. Erste Festnahmen erfolgten nach dem Rufen von Parolen zugunsten von Öcalan; die Demonstrierenden setzten sich daraufhin auf die Straße. Greiftrupps der Polizei griffen willkürlich Personen heraus, wobei mindestens ein Dutzend Demonstranten brutal festgenommen worden sind. Umstehende wurden mit Schlägen und Tritten traktiert, selbst ältere Menschen, die sich deeskalierend eingesetzt hatten. Diese anhaltenden Provokationen machte eine Fortführung der Demonstration unmöglich. Die Kurdistansolidarität erklärt: „Offenbar ist es im rot-rot regierten Berlin für Kurdinnen und Kurden nicht möglich, ihre Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. In einer Zeit, in der selbst im türkischen Parlament über eine friedliche Lösung der kurdischen Frage diskutiert wird, setzt die deutsche Polizei anscheinend auf weitere Eskalation.“

(Azadî/Kurdistansolidarität, 5.12.2009)

 

ERGENEKON am Rhein?
Fünf PKK-Gegner vor Gericht

Seit dem 30. November stehen fünf mutmaßliche Gegner der PKK vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln. Sie müssen sich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Verabredung zu einem Verbrechen sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten. Von der Staatsanwaltschaft wird ihnen vorgeworfen, sich zu einer antikurdischen kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen zu haben. Ihr Motiv soll nicht nur der Kampf gegen die PKK gewesen sein, sondern auch die persönliche Bereicherung. So sollen zwei Angeklagte einen Raubüberfall auf einen ihrer Meinung nach vermögenden PKK-Sympathisanten geplant haben. Ferner wollten drei der fünf Männer ein von Kurden betriebenes Wettbüro überfallen. Der Plan scheiterte, weil die Polizei frühzeitig davon erfahren hatte.
Mit einem Urteil wird am 14. Dezember gerechnet.

(Azadî/yahoo-nachrichten, 30.11.2009)

 

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