repression
AI fordert unabhängige Untersuchungskommissionen bei Vorwürfen von Polizeigewalt
Katharina Spieß, Referentin für Polizei und Menschenrechte von Amnesty International, zeigte sich erstaunt darüber, wie selten Vorwürfe von Polizeigewalt überhaupt zur Anklage kommen und dass Ermittlungen größtenteils eingestellt werden. „Wir schätzen, dass nur extrem wenige Fälle vor Gericht landen. In Berlin folgten 2008 aus rund 550 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten nur zwei Anklagen.“ Dieses Fazit zieht Katharina Spieß in einem Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Sie sehe das Problem in falsch verstandenem Korpsgeist und im Hinblick auf Übergriffe bei Demonstrationen die Nichtidentifizierbarkeit von Polizisten. Deshalb sei eine individuelle Kennzeichnung der Beamten zu fordern. Auch dass die Polizei gegen die Polizei ermittle, solle beendet werden. „Wir setzen uns deswegen für eine unabhängige Untersuchungskommission ein, die statt der Polizei bei Vorwürgen gegen Polizisten ermittelt.“ Dieses Modell gebe es bereits in Irland, Norwegen und Großbritannien. Hiergegen sperren sich Polizeigewerkschaften, die argumentieren, dass „die Kontrolle der Polizei gewährleistet“ sei.
(Azadî/FR, 7.1.2010)
Mit EU-Terrorlisten und Außenwirtschaftsgesetz gegen unliebsame Organisationen
Die Abgeordneten Jan Korte, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und Ulla Jelpke von der Fraktion DIE LINKE haben in einer Kleinen Anfrage mit dem Titel „EU-Terrorlisten und Außenwirtschaftsgesetz“ (AWG) die Bundesregierung danach befragt, welcher politische Zusammenhang hier vorliegt. Zur Antwort heißt es in einer Erklärung u.a.: „Die Verfolgung politisch unliebsamer Personen auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EU-Terrorliste ist ein weiterer Schritt zur Etablierung eines Feindstrafenrechts.“
Auf die Frage, wie viele Verstöße gegen § 34 AWG „im Zusammenhang mit auf den EU-Terrorlisten genannten Organisationen und Personen innerhalb des Bundesgebietes“ der Bundesregierung „seit Inkrafttreten der EG-Verordnung 2580/2001“ bekanntgeworden sei, antwortet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie u.a.“ „Seitens des Generalbundesanwaltes wurde in drei Fällen Anklage erhoben, in denen auch der Tatvorwurf des Verstoßes gegen § 34 AWG enthalten war. Die Angeklagten betrafen acht Personen. Drei Angeklagte wurden wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 126b Abs. 1, i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB verurteilt. Der Vorwurf des AWG-Verstoßes gegen diese Angeklagten war zuvor in der Hauptverhandlung nach § 154a S t P O eingestellt worden. Gegen zwei Angeklagte wird noch verhandelt. Das Verfahren gegen drei Beschuldigte ist noch nicht eröffnet worden.“
Welche auf den EU-Listen terroristischer Organisationen genannten Gruppierungen oder Einzelpersonen nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Bundesgebiet vertreten seien, wollte die Linksfraktion ferner wissen. Das Ministerium listet in ihrer Antwort u. a. auf:
„Volkskongress Kurdistans (Kongra-Gel), vormals PKK/Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (Kadek), Revolutionäre Volksbefreiungspartei – Front (DHKP-C), Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) und HAMAS.
Auf die Frage, wie hoch die eingefrorenen Gelder oder Vermögenswerte der auf den EU-Listen genannten Organisationen gewesen seien, schreibt die Bundesregierung:
„Insgesamt sind 203,93 Euro nach der Verordnung Nr. 2580/2001 eingefroren.“ Die Beträge seien „von den Kreditinstituten gemeldet, bei denen sie eingezahlt worden sind.“
Wie undemokratisch diese EU-Terrorlisten sind, macht die Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Abgeordneten, in wie vielen Fällen betroffene Einzelpersonen oder Organisationen gegen Maßnahmen deutscher Behörden vor deutschen und europäischen Gerichten geklagt hätten, deutlich: „Einzelpersonen und Organisationen haben keine Möglichkeit, gegen Maßnahmen deutscher Behörden vor dem Gericht oder dem Gerichtshof der Europäischen Union zu klagen.“
Siehe zu dieser Thematik auch den im Azadî-infodienst Nr. 84 veröffentlichten Text der Rechtsanwältinnen Anni Pues und Britta Eder.
Teilerfolg der MLPD gegen Deutsche Bank
Gekündigte Konten können weitergeführt werden
Im Rechtsstreit der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gegen die Deutsche Bank wegen der Kündigung von Konten, hat die Partei einen Teilerfolg errungen. Das Landgericht Essen gab dem Antrag der MLPD auf eine einstweilige Verfügung statt. Bis zur Entscheidung im Klageverfahren können die Konten weitergeführt werden. Mitte November 2009 hatte die Bank alle sechs Geschäftskonten ohne Begründung gekündigt; bereits im Februar wurde das Privatkonto des Parteivorsitzenden Stefan Engel bei der Commerzbank gekündigt. Die Versuche der Partei, bei der Nationalbank und der SEB-Bank Konten zu eröffnen, schlugen fehl. Hinter diesem Vorgehen vermuten die Parteiaktivisten einen „abgesprochenen politisch motivierten Boykott“. In der Verhandlung hat sich der Rechtsanwalt der Deutschen Bank geweigert, die Gründe der Kündigung zu nennen. Voraussichtlich wird in der Hauptsache ab Juli verhandelt.
(Azadî/ND, 9.1.2010)
Militär- und Polizeikongresse in Berlin und Leipzig
Linke rufen zu Protesten auf
Im Rahmen des „13. Internationalen Polizeikongresses“ werden für den 2. und 3. Februar Polizeibeamte, Politiker, Militärs und Mitarbeiter der Sicherheitsindustrie im Congress Center in Berlin erwartet. Veranstalter ist die Verlagsgruppe des Behörden-Spiegel, der im vergangenen Jahr über 1800 Teilnehmer aus 70 Staaten gezählt hat. Die Besucher wollen sich 2010 neben innenpolitischen Themen dem „Kampf gegen Terrorismus, organisierte Kriminalität und illegale Migration“ widmen. „Herausforderungen für europäische Sicherheitsbehörden“ und „Transatlantische Sicherheitszusammenarbeit in Drittstaaten – Was kann man von den Streitkräften lernen?“ lauten etwa Workshops und Vorträge. Software- und Sicherheitsfirmen werden auch in diesem Jahr ihre Überwachungsprodukte anbieten. Linke Gruppen rufen zu Protesten gegen das Militaristentreffen auf. Für den 2. Februar, 17.00 Uhr, ist eine Demonstration vor der Filiale des Softwareherstellers SAP (Rosenthaler Str. 30) geplant, der den Kongress wie in den Vorjahren unterstützt.
Vom 4. bis 6. Mai wird eine internationale Fachmesse für Polizeiausrüstung in Leipzig stattfinden. Mehr als 500 Aussteller wollen „ein umfassendes Produktspektrum an aktueller Ausrüstung und Zukunftstechnologie für die Zielgruppen Polizei, Grenzschutz, Zoll, Strafvollzug, staatliche Sicherheitsdienste sowie Spezialeinheiten, Feldjäger und Infanterie“ präsentieren.
Kontakt: http://euro-police.noblogs.org
(Azadî/jw, 9.1.2010)
OLG Stuttgart lädt erneut für Folter Verantwortlichen aus der Türkei als Zeuge
Pro Asyl: Deutsche Justiz darf Folter nicht legitimieren
In dem Hauptverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der sowohl in der Türkei als auch in Deutschland verbotenen Organisation DHKP-C, ist als Zeuge der Leiter der Anti-Terror-Abteilung der Polizei Istanbul geladen worden. „Damit soll der Leiter derjenigen politischen Abteilung der Polizei vernommen werden, die regelmäßig Folter als Mittel gegen politische Widersacher anwendet“, erklärte Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. Trotz Foltervorwürfe und damit zusammenhängenden Strafanzeigen gegen den Zeugen, hat das OLG Stuttgart den Türken – unter Mitwirkung des Bundeskriminalamtes – am 18. Januar erneut geladen. „Eine Abschöpfung von unter Folter zustande gekommenen Informationen darf es in einem Rechtsstaat nicht geben“, kritisierte Pelzer das Verhalten des Gerichts. Die deutsche Justiz dürfe Folter „nicht legitimieren, indem sie für Folter Verantwortliche als Zeugen anhört.“ Das OLG Stuttgart wird aufgefordert, „die Vernehmung des türkischen Zeugen umgehend einzustellen.“
(Azadî/Presseerklärung Pro Asyl, 18.1.2010)
Es bleibt dabei: Der Feind steht links
Bundesfamilienministerin jagt „Phantom angeblich linker Gewalt“
Erstmals stellt das Bundesfamilienministerium Geld für Projekte gegen „linksextremistische und islamistische Gewalt“ bereit: Zwei Millionen Euro aus nicht verwendeten Haushaltsmitteln aus dem Jahre 2009. Was konkret mit diesem Geld geschehen soll, stehe nach Auskunft eines Ministeriumssprechers noch nicht fest. Das Vorhaben von Ministerin Kristina Köhler (CDU) stößt bei der Opposition, den Gewerkschaften und Extremismusforschern auf harsche Kritik. Durch diesen Aktionismus werde der Akzent zu Lasten der Programme gegen den ihrer Meinung nach viel gefährlicheren Rechtsextremismus verschoben. Es gebe zu wenige Erkenntnisse darüber, wie andere Extremismen zu bekämpfen seien. Aus den Reihen der Linksfraktion wurde darauf verwiesen, dass sich Straf- und Gewalttaten von Neonazis seit Jahren auf einem Rekordniveau bewegten. Die Regierung halluziniere aber ein „Phantom angeblich angewachsener linker Gewalt.“ Die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth, warf der Ministerin eine „krude begriffliche Vermengung aller Extremismen“ vor.
(Azadî/FR, 20.1.2010)