AZADI infodienst nr. 86
februar 2010


 

parlamentarisches

 

Bundesrat beschließt Gesetzentwurf gegen Zwangsheirat

Der Bundesrat beschloss am 12. Februar aufgrund eines Gesetzentwurfs von Baden-Württemberg und Hessen schärfere Regeln gegen Zwangsheirat. Die Initiative, die nunmehr in denBundestag eingebracht wird, sieht einen eigenständigen Straftatbestand „Zwangsheirat“ im Strafgesetzbuch vor, der sich an den Tatbeständen Nötigung, Menschenhandel und Verschleppung orientieren soll. Tätern droht demnach eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bestraft werden soll zudem, wer eine Frau durch List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zur Heirat zwingt.

(Azadî/jw, 13.2.2010)

 

Bundestagspräsident Lammert: Anfragen werden «ungenügend» beantwortet

Gänzlich neu ist die Kritik nicht. Dass sie aber von dem CDU- Bundestagspräsidenten Norbert Lammert geäußert wird, ist zu begrüßen, erinnert er doch die schwarz-gelbe Regierung daran,dass die Behandlung von Anfragen „den Ansprüchen nicht genügt, die das Parlament an die Regierung hat“. So würden Fragen aus demBundestag gar nicht oder nur fragmentarisch beantwortet, weshalb er das Kanzleramt bzw. einzelne Minister gegenüber „gelegentlich“ habeanschreiben müssen. Sie hätten jetzt die Gelegenheit, ihre als Abgeordnete geäußerten „Anforderungen an Schnelligkeit und Präzisionbei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen mit gutem Beispiel zu belegen.“ Und was sagt der Parlamentarische Geschäftsführer derFDP, Jörg van Essen? Er weist die Kritik zurück und meint, die Bundestagsverwaltung würde „tendenziöse Fragen einer Oppositionsfraktionnicht zurückweisen.“

(Azadî/FR, 15.2.2010)

 

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