asyl- und migrationspolitik
Migrationsbeauftragte will Schul- und Kindergartenbesuch ermöglichen
Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU) will Kindern von illegal nach Deutschland Eingewanderten einen Rechtsanspruch auf einen Schulbesuch zusichern, der in den Schulgesetzen der Bundesländer verankert werden soll. Entsprechend sei das Aufenthaltsgesetz zu ändern. Schulen sollen entpflichtet werden, den Behörden zu melden, wenn sie von illegal in Deutschland lebenden Ausländern erfahren. Böhmer will auch den Kindergartenbesuch sicherstellen.
(Azadî/FR, 6.3.2010)
CDU/CSU-Innenpolitiker wollen schärferes Ausweisungsrecht
Auf einer Konferenz in Düsseldorf beschlossen die innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU in Bund und Ländern ein schärferes Ausweisungsrecht, um Terrorismusverdächtige aus Deutschland abschieben zu können. Danach solle gesetzlich festgelegt werden, dass ausländische Straftäter, „die zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden sind, unmittelbar nach Verbüßung der Haft ausgewiesen werden müssen“.
(Azadî/FR, 6.3.2010)
Zwei Bundesländer fordern härtere Bestrafung für rassistische Gewalttaten
Die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern brachten am 5. März einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, mit dem sie erneut auf härtere Strafen für fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten dringen. Laut Aussagen der Justizministerin Sachsen-Anhalts, Angela Kolb (SPD), sei eine Verschärfung des Strafrechts zwar kein Allheilmittel, doch könne eine Gesetzesänderung ein Baustein sein, um zu zeigen, dass solche Angriffe untolerierbar seien.
(Azadî/ND, 6.3.2010)
Weniger Migrantenkinder in Kitas
Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, nehmen Eltern ausländischer Herkunft seltener Angebote zur Kinderbetreuung in Anspruch als Eltern ohne Migrationshintergrund. Die Betreuungsquote am 1. März 2009 habe demnach bei Kindern unter sechs Jahren mit Migrationshintergrund bei knapp 47 Prozent gelegen. Dagegen seien 61 Prozent der Mädchen und Jungen ohne Migrationshintergrund in einer Kindertagesstätte oder von einer Tagesmutter betreut worden. Nach Auffassung türkischer Eltern seien bei der Vergabe von Kindergartenplätzen Migrantenkinder oft benachteiligt, insbesondere dort, wo es zu wenig Hort- und Kindergartenplätze gebe. Viele Türken hätten den Eindruck, dass Kinder aus deutschen Familien bevorzugt würden. Nach Auffassung türkischer Elternvereine seien viele Mütter ausländischer Herkunft arbeitslos und zu Hause; deshalb spielten auch finanzielle Gründe eine Rolle, Kinder nicht in eine Betreuungseinrichtung zu geben.
(Azadî/ND, 11.3.2010)
Nach Suizid eines Jugendlichen verfügt Hamburger Senat Stopp für Abschiebehaft
Nach der Selbsttötung eines 17-jährigen Flüchtlings aus Georgien, der nach Polen abgeschoben werden sollte, hat der Hamburger Senat auf die heftige Kritik reagiert und beschlossen, dass ab sofort ausreisepflichtige minderjährige Flüchtlinge nicht mehr in Abschiebehaft genommen werden dürfen. Er empfinde „tiefes Bedauern über den Tod des jungen Mannes“, der sich nach einem Hungerstreik am 7. März in der JVA erhängt hatte. Hilfsorganisationen fordern eine bundeseinheitliche Regelung, nach der alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kindgerecht betreut und in Clearingstellen aufgenommen werden, wo ihre Fälle unter dem vorrangigen Aspekt des Kindeswohls geprüft werden müssten. Pro Asyl prangerte wiederholt die „gnadenlose Umsetzung ausländerrechtlicher Regelungen“ an.
(Azadî/FR, 11.3.2010)
Studie: Schlechtere Bewerbungschancen von Menschen mit türkischem Namen
Einer Studie zufolge, die im Auftrag des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) an die Universität Konstanz vergeben wurde, haben es türkischstämmige BewerberInnen schwerer als ihre deutschen MitbewerberInnen. Berücksichtigt wurden über 1000 Bewerbung auf Praktikumsstellen für Wirtschaftsstudenten, die an etwa 500 verschiedene Arbeitgeber in Deutschland gerichtet worden sind. Hierbei waren die fiktiven Bewerber mit einem typisch deutschen oder türkischen Namen versehen. Eindeutiges Resultat: Bewerber mit türkischen Namen bekamen insgesamt 14 Prozent weniger positive Antworten auf ihr inhaltlich gleichwertiges Bewerbungsschreiben als Bewerber mit deutschen Familiennamen. In kleineren Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern lag die Quote gar bei 24 Prozent. Eine Erklärung sehen die Wissenschaftler insbesondere in einem unzureichenden Einschätzungsvermögen und mangelnden Erfahrungen der Personalverantwortlichen über die Eigenschaften von Bewerbern türkischer Herkunft. Die Forscher nennen dies eine „statistische Diskriminierung“.
Könnten die Bewerber mit türkischem Namen ein Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber vorlegen, seien deren Chancen allerdings größer. Volker Rossocha, Bereichsleiter Migration und Antirassismus des DGB, fordert den Ausbau von Klagemöglichkeiten und endlich eine Verbesserung der Beratungsstrukturen auf lokaler Ebene. Nur wenige Bundesländer – so NRW – verfügen über unabhängige Beratungsmöglichkeiten.
(Azadî/ND, 12.3.2010)