gerichtsurteile
Urteil der Verfassungsrichter: Rassistischer Freibrief für Neonazis
Das Bundesverfassungsgericht hat die Urteile wegen Volksverhetzung gegen drei Mitglieder des rechtsextremistischen Vereins „Augsburger Bündnis – Nationale Opposition“ aufgehoben. Sowohl das Augsburger Amts- als auch das Landgericht hatten deren Plakate mit der Parole „Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ als einen „Angriff auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachung eines Teils der Bevölkerung“ gewertet und die Männer verurteilt. Die Verfassungsrichter meinten hingegen, das dem Plakat „nicht ohne Weiteres zu entnehmen“ sei, „dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen“. Ein Angriff auf die Menschenwürde läge nur dann vor, „wenn der betroffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt“ werde. Der Fall wurde zur Neuverhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Az: 1 BvR 369/04
(Azadî/jw, 6.3.2010)
OVG: Klassenfahrten auch ins Ausland gehören zur Schulpflicht
Schülern müssen «Notreiseausweis» erhalten
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat die örtliche Ausländerbehörde dazu verpflichtet, zwei türkischstämmigen Hauptschülern einen „Notreiseausweis“ auszustellen, damit sie an einer Klassenfahrt ins Ausland teilnehmen können. So müssen diese nicht befürchten, nicht wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen. Der Entscheidung zugrunde lag der Fall einer Schülerin und eines Schülers, die über keinen sicheren Aufenthaltstatus verfügen und nur geduldet sind, weil ihre Eltern unrichtige Angaben über die Staatsangehörigkeit gemacht haben sollen.
Laut OVG gelte die Schulpflicht explizit auch für Klassenfahrten, denn: wer in Deutschland geboren und aufgewachsen sei, dürfe bei der Erfüllung der Schulpflicht nicht benachteiligt werden. Az: 1B 60/10
(Azadî/FR, 16.3.2010)
Bayer. Verwaltungsgericht: Irakische Flüchtlinge können wieder abgeschoben werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof veröffentlichte am 24. März drei Urteile, wonach Iraker grundsätzlich wieder in ihr Geburtsland abgeschoben werden können. Bei einer Rückkehr der Betroffenen nach Bagdad, Mosul oder Kirkuk gebe es nach derzeitiger Einschätzung der Sicherheitslage keinen Grund mehr für die Gewährung eines Abschiebeschutzes. Es bestehe für Zivilpersonen keine ernsthafte Gefahr mehr für Leib und Leben. Zuvor war vom Bundestag durch die Anpassung des Aufenthaltsgesetzes an EU-Richtlinien eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgesetzt worden, welches die Anerkennung von drei Irakern als Flüchtlinge widerrufen hatte.
(Azadî/jw, 25.3.2010)