repression
Anwaltverein:
Abhörverbot und umfassenderes Zeugnisverweigerungsrecht für alle Anwälte
Nach Auffassung des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Wolfgang Ewer, muss der Schutz vor Abhörmaßnahmen verbessert und ein umfangreicheres Zeugnisverweigerungsrecht gewährleistet werden. Das Abhörverbot, das bislang nur für Strafverteidiger besteht, müsse auf alle Rechtsanwälte ausgeweitet werden. Eine geplante Pflicht von Zeugen zur Aussage bei der Polizei wird von Ewer abgelehnt. Anwälte selbst sollen auch dann die Aussage verweigern dürfen, wenn ihr Mandant sie von der Schweigepflicht befreit.
(Azadî/ND, 14.5.2010)
EU-Terrorliste auf dem Prüfstand
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles eines in Deutschland anhängigen Prozesses gegen drei türkische linke Aktivisten, hat am 12. Mai vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg die mündliche Verhandlung in einem Vorabentscheidungsverfahren stattgefunden, in der alle Verfahrensbeteiligten ihre Stellungnahmen vorgetragen haben. Von der Verteidigung eines der Angeklagten nach § 129b StGB/§ 34 Außenwirtschaftsgesetz wurde die Möglichkeit eingefordert, dass europarechtlich nachträgliche Rechtsschutzmöglichkeiten eingeräumt werden müssen. Der § 34 AWG besagt, dass diejenigen, die gegen eine wirtschaftliche Sanktionsmaßnahme der EU oder der Vereinten Nationen gegenüber bestimmten Organisationen, Personen oder Ländern verstoßen, mit Strafen zwischen 6 Monaten und 15 Jahren Haft bestraft werden können.
„Terrorabwehr in allen Ehren, aber Terrorabwehr nicht um jeden Preis. Wenn Freiheit und Rechtsstaatlichkeit unter der Fahne der Terrorismusabwehr auf der Strecke bleiben, ist die Legitimation für diesen Abwehrkampf verloren“, warnte Rechtsanwältin Anni Pues.
Kritische Nachfragen hatte das Gericht insbesondere an die Vertreter des Europäischen Rates und der EU-Kommission gerichtet, so dass mit Spannung die Entscheidung des EuGH im Sommer erwartet werden kann.
Zur Erinnerung: Im März dieses Jahres wurde ein Prozess gegen drei türkische linke Aktivisten eröffnet, denen vermeintliche Verstöße gegen § 34 Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit einer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der auf dem EU-Terrorindex gelisteten Vereinigung DHKP-C vorgeworfen wird. Das bedeutet, sie sind zusätzlich nach § 129 b StGB angeklagt. Die Verteidigung befürchtet, „dass hier ein neues Mittel der Kriminalisierung unliebsamer politisch tätiger Menschen erprobt werden soll, das kaum mehr einer juristischen Kontrolle unterliegt.“ Sollte sich dieses von der Bundesanwaltschaft angestrebte Anklagekonstrukt durchsetzen, würde nach Auffassung von Anni Pues „durch die grund- und menschenrechtlich höchst fragwürdige Aufnahme der Organisation auf die EU-Terrorliste vorweggenommen und somit einer effektiven, einem Strafverfahren angemessenen gerichtlichen Kontrolle entzogen.“
Auf Betreiben der BAW hatte das OLG Düsseldorf mehrere Rechtsfragen zur (Eil-) Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
(Azadî)
Scharfe Kritik an EU-Terrorliste
Auf einer Veranstaltung des Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) sowie des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) wurde am 21. Mai in der Berliner Humboldt-Universität über die „Die EU-Terrorismuslisten in Verbindung mit § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes“ diskutiert. Die Rechtsanwältin Britta Eder und ihr Kollege Wolfgang Kaleck kritisierten das Anklagekonstrukt § 34 in Verbindung mit der EU-Terrorliste als „Feindstrafrecht“ und ein Mittel zur Kriminalisierung politisch unliebsamer Menschen. Für Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus sei dies mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar. Nach Auffassung von Kaleck dienten die EU-Terrorlisten keineswegs dazu, die Finanzierung des Terrorismus zu verhindern. So seien bisher international kaum Gelder eingefroren worden. Die Listen würden vielmehr als Druckmittel eingesetzt und seien von politischen Interessen geleitet.
(Azadî/ND, 25.5.2010)