verbotspraxis
«Frühjahrsputz»
Wohnungen in Halle durchsucht
Blätter und Blumen im Frühjahr erwachen, Staatsanwaltschaften und Richter rüsten zum Reinemachen in Wohnungen von Kurd(inn)en und kurdischen Vereinen, so auch am späten Nachmittag des 28. April in Halle. Dort wurden die Wohnungen von zwei Kurden durchsucht und zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt. Abdulmenaf G. und Abdulbahri S. mussten zwecks ED-Behandlung zur Polizei und wurden vier Stunden lang dort festgehalten. Sie werden beschuldigt, gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben.
(Azadî, 29. April 2010)
Kleine Anfrage zu Interpol-Haftbefehlen gegen kurdische Schriftsteller
Bundesregierung mischt sich nicht ein und führt keine Statistiken
Die LINKSFRAKTION wollte mithilfe einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/1331) von der Bundesregierung die Hintergründe für türkische Haftbefehle gegen kurdische Schriftsteller in Deutschland in Erfahrung bringen. Als Beispiel schilderte sie in der Vorbemerkung den Fall des kurdischstämmigen Schriftstellers Haydar Isik, der bereits seit 1974 in Deutschland lebt. Die türkischen Justizbehörden werfen dem heute 71-Jährigen vor, Mitglied des 1995 gegründeten und vier Jahre später aufgelösten Kurdistan-Parlaments im Exil gewesen zu sein, das seinerzeit auf Vorschlag von Abdullah Öcalan gebildet worden sei. Mithin – so wird behauptet – „entwickle“ Isik „bis heute als hochrangiges Mitglied der PKK/KONGRA-GEL-Terrororganisation Aktivitäten“.
Da Haydar Isik deutscher Staatsbürger ist, kann er an keinen anderen Staat ausgeliefert werden. „Doch im Ausland kann eine zufällige polizeiliche Personenkontrolle zu seiner Inhaftierung, mehrmonatlicher Auslieferungshaft und möglicherweise seiner Auslieferung führen.“ Das führte u. a. dazu, dass er am 19. November 2009 nicht an einer von ihm mitorganisierten Konferenz der Fraktion GUE/NGL im Europaparlament in Brüssel zum Gedenken an die Massaker an den Dersim-Kurden (1938) teilnehmen konnte. Deshalb wollte die LINKSFRAKTION u. a. wissen, ob die Bundesregierung Kenntnis hat von dem Interpol-Haftbefehl und inwieweit sie die Gefahr einer Festnahme von Isik im Ausland sieht. Erstens nehme die Bundesregierung „keine Stellung zu möglichen laufenden Fahndungen“ und zweitens könne jeder Staat, der ein Fahndungsersuchen erhält, nach „seinen innerstaatlichen Vorgaben“ entscheiden, „wie mit dem Fahndungsersuchen verfahren wird und ob er diesem nachkommen wird,“ lautet die Antwort des Bundesjustizministeriums vom 22. April 2010.
Bei weiteren Fragen nach der Einschränkung der Bewegungsfreiheit, danach, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sehe, den Interpol-Haftbefehl außer Kraft zu setzen und ob sie gegenüber der türkischen Regierung auf eine Aussetzung des Haftbefehls dränge, verweist das Bundesjustizministerium in seiner Antwort auf das laufende Verfahren, zu dem es keine Stellung beziehe.
Bestätigt wurde hingegen, dass „nach Kenntnis der Bundesregierung“ keine Möglichkeit zur Aussetzung von Interpol-Haftbefehlen dritter Staaten für das Gebiet der EU bestehen.
Prima herausgeredet hat sich die Bundesregierung bei der Frage, wie viele Interpol-Haftbefehle der türkischen Justiz wegen mutmaßlicher politischer Straftaten es in den vergangenen fünf Jahren gegen in Deutschland lebende Personen gegeben habe. „Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben zu dieser Frage vor.“ Man kanns glauben oder auch nicht.
(Azadî berichtete mehrfach über die Repression gegen den kurdischen Schriftsteller: info-Ausgabe Nr. 73 v. Dezember 2008; Nr. 77 v. April 2009; Nr. 86 v. Februar 2010; Nr. 88 v. April 2010)
Aus Rechtsstaatlichkeitsgründen gibt’s keine Auskunft
In einer Kleinen Anfrage mit dem Titel „EU-Maßnahmen gegen die PKK“ (Bundestags-Drucksache: 17/1691) wollte die LINKSFRAKTION in fünf Einzel- und zahlreichen Unterfragen u. a. wissen, welche politischen Hintergründe für die massiven Repressionsmaßnahmen gegen den kurdischen Fernsehsender ROJ TV und prominente kurdische Exilpolitiker im Februar/März vorlagen und welche Staaten im einzelnen für die Aktionen verantwortlich waren.
Wir dokumentieren die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums vom 26. Mai, das die Fragen 2 bis 5 zusammenfassend beantwortet hat:
In der ersten Frage erkundigt sich die Fraktion danach, „inwieweit US-Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahre 2007 bezüglich der Bekämpfung von PKK-Strukturen und Finanzwerken bei europäischen respektive deutschen Behörden vorstellig“ geworden seien. Bundesregierung: „Gegenüber der Bundesregierung sind keine Initiativen der in Rede stehenden Art unternommen worden.“
„Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Auch soweit deutsche Stellen Kenntnis von den in Rede stehenden Seminaren, Beratungen und Schulungen erlangen oder teilweise an ihrer Durchführung mitwirken, liegt ihnen ein abschließender Überblick nicht vor.
Im März 2007 nahmen Vertreter des Generalbundesanwalts und des Bundeskriminalamts an einer von EUROJUST in Den Haag organisierten eintägigen Tagung mit internationaler Besetzung (65 Teilnehmer aus EU-Staaten, der Türkei und den USA) teil, die dem Erfahrungsaustausch über die strafrechtliche Verfolgung von PKK-Aktivitäten in den EU-Staaten diente. Angaben zu Teilnehmern, Form, Inhalt und Ergebnis der Tagung und dem Ergebnis weiterer Beratungen sowie zum sonstigen Informationsaustausch zu Art und Umfang der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der PKK können aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gemacht werden, um Ermittlungen nicht zu erschweren oder zu gefährden.
Am 23. April 2007 fand in Brüssel ein EU-US-Troika-Treffen auf der Ebene der Ratsarbeitsgruppe COTER statt. Die USA thematisierten hierbei die PKK und riefen zu koordiniertem Vorgehen beim Umgang mit der Organisation auf.
Der EU-Antiterrorismuskoordinator legte am 13. Mai 2009 ein Dokument zur stärkeren Bekämpfung der PKK in Europa vor, in dem u. a. die Finanzierung der PKK behandelt wurde und zu dem mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, schriftlich Stellung nahmen. Auf dieser Grundlage erstellte der damalige schwedische Ratsvorsitz unter dem 30. Oktober 2009 ein Dokument mit Handlungsempfehlungen, das im November 2009 in den für Terrorismus zuständigen Ratsarbeitsgruppen TWG und COTER sowie im Artikel-36-Ausschuss behandelt und konzentriert wurde. Am 11. März 2010 befasste sich der Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit nach Art. 71 AEUV (CaSI) mit zwei vom EU-Antiterrorismuskoordinator vorgelegten Maßnahmenpapieren, die Kooperations- und Unterstützungsmöglichkeiten zugunsten der Türkei in Bezug auf die PKK betreffen. Der Vorsitz fasste die Erörterungen dahingehend zusammen, dass an den beiden Papieren weiter gearbeitet werden müsse. EUROPOL-Besprechungen mit den Mitgliedstaaten und weiteren Kooperationspartnern zu strategischen und operativen Aspekten der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität, an denen das Bundeskriminalamt teilnahm, betrafen auch die PKK.
Soweit in den vorgenannten Initiativen und Besprechungen operative Maßnahmen eine Rolle spielten, unterliegt die grundsätzliche Antwortpflicht der Bundesregierung hierzu einer Grenze, die aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, nämlich dem hier betroffenen Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 (343 f.)).“
Der gesamte Anfragentext ist unter www.ulla-jelpke.de zu finden.