AZADI infodienst nr. 90
juni 2010


 

verbotspraxis

 

Halil S. wegen Nachermittlung auf freiem Fuß

Weil in dem Verfahren gegen den kurdischen Aktivisten Halil S. wegen fehlender Unterlagen nachermittelt werden muss, hat das Landgericht Dresden den Haftbefehl gegen ihn zum 3. Juni ausgesetzt.
Im März 2009 war der Kurde wegen des Vorwurfs, gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben, verhaftet und im Juli zu einer Strafe von 10 Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt worden. Wegen Bewährungsverstoßes ist er dann am 12. Januar dieses Jahres erneut verhaftet worden und befand sich bis zur Aussetzung des Haftbefehls in Untersuchungshaft. Er verfügt nun über den Duldungsstatus und darf das Stadtgebiet von Dresden nicht verlassen – das Verfahren gegen ihn läuft weiter. Nach Auffassung seiner Verteidigerin hätte dieses eigentlich eingestellt werden müssen.

(Azadî)

 

US-Gericht: Unterstützung für PKK oder LTTE kann zu Terrorismusanklage führen

Das Oberste Gericht der USA hat in einem Grundsatzurteil die Strafverfolgung von Gruppen und Personen erleichtert, die in den Verdacht gestellt werden, “terroristische” Organisationen zu unterstützen. Die Richter entschieden in einem am 21. Juni veröffentlichten Urteil, dass nicht nur Finanzhilfen oder die aktive Mitarbeit als Terrorunterstützung gewertet werden kann, sondern auch zivile Hilfsleistungen wie juristische Aufklärung über die Rechte von Angeklagten oder Seminare zur friedlichen Konfliktlösung. Dem Urteil zugrunde lag die Klage der Menschenrechtsgruppe Humanitarian Law Project, die Hilfeleistungen u. a. der PKK und den Befreiungstigern von Tamil Eelam (LTTE) in Sri Lanka zukommen ließ.
Künftig muss diese wie jede andere Gruppe mit einer Anklage wegen Terrorunterstützung rechen, sollten sie ihr Engagement für von der US-Regierung als Terroristen eingestuften Organisationen fortsetzen.

(Azadî/tagesanzeiger(Schweiz)/Nûce, 21.,25.6.2010)

 

Verfassungsschutzbericht 2009:
Das jährliche Kriminalisierungsspektakel eines überflüssigen Apparates

Am 21. Juni stellte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière gemeinsam mit dem Präsidenten des Verfassungsschutzes, Heinz Fromm, den Verfassungsschutzbericht 2009 vor. Als Ergebnis der auf 300 luftig beschriebenen Seiten übertreffen sich die Medien am nächsten Tag in Warnungen vor einer Eskalation linker Gewalt, die angeblich dramatisch angestiegen sei. So ist wieder einmal der Hauptfeind ausgemacht: die Linken oder – wie es im Bericht natürlich heißt – Linksextremisten und ihre “linksextremistischen Straftaten”. Und die Zahlen: Insgesamt sollen im vergangenen Jahr 24 952 Straftaten mit politischem Hintergrund verübt worden sein -
18 750 von Neonazis, 4734 von Linken und 707 Straftaten im Bereich “Ausländerkriminalität”. Ein Unding auch, dass die im Bundes- und etlichen Landesparlamenten vertretene LINKSPARTEI überwacht wird. Absurd sei, “dass es 20 Jahre nach dem Fall der Mauer möglich ist, dass eine Bundesregierung einen Geheimdienst dazu benutzt, um die linke Opposition in diesem Land einzuschüchtern,” konstatierte die Linken-Vorsitzende Gesine Lötzsch und forderte ein sofortiges Ende der Observation. Heinrich Fink, Vorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten, nannte es “unerträglich”, dass “in diesem Land gegen engagierte Linke, Kriegsgegner und Antifaschisten vorgegangen” wird und forderte die sofortige Auflösung des Verfassungsschutzes.

Wider die Völkerverständigung

Auch AZADÎ hat das „jährliche Kriminalitätsspektakel eines überflüssigen Apparates” kritisiert und insbesondere im Hinblick auf die seit Jahren vorgenommene Stigmatisierung der PKK und ihrer Anhänger_innen, die konstant mit 11 500 angegeben werden, als innerdeutsches Sicherheitsrisiko. Die aus der PKK hervorgegangenen Organisationen KADEK, KONGRA-GEL, KKK oder KCK werden ohne nähere Erläuterungen unter das PKK-Betätigungsverbot subsumiert und die Föderation der kurdischen Vereine (YEK-KOM) als quasi deren legaler Arm eingestuft. Seit Jahren sind nicht nur dem türkischen, sondern auch dem deutschen Staat die kurdischen Medien ein Dorn im Auge – sei es die Tageszeitung Yeni Özgür Politika (Neue Freie Politik), der kurdische Fernsehsender ROJ TV oder die Nachrichtenagentur ANF (Firat News Agency), denen gebetsmühlenhaft vorgeworfen wird, Propaganda für die PKK zu betreiben und mit ihrer Arbeit gegen den „Gedanken der Völkerverständigung” zu verstoßen. In Anbetracht des weltweiten militärischen Einsatzes deutscher Soldaten und Waffen eine Unverfrorenheit. In allen nationalen und internationalen Statistiken zu Rüstungsexporten ist Deutschland stets auf den vordersten Plätzen zu finden. Das gilt auch für den Lieferumfang von Waffen und Kriegsgerät an den NATO-Partner Türkei, die vom türkischen Militär gegen Kurdinnen und Kurden einsetzt werden. Wer also verstößt gegen “Völkerverständigung”?

„In diesem ganzen Kriminalisierungsspektakel geht es weder um Völkerverständigung noch um die so genannte Innere Sicherheit oder gar den Schutz von Verfassung und Demokratie. Es geht einzig um die Sicherung von Macht, um Kontrollausübung, um die radikale Verfolgung wirtschaftlicher, geostrategischer und militärischer Interessen und das Eingebundensein in eine internationale Allianz, die weltweit Kriege zu diesem Zwecke führt. Wer sich gegen diese zerstörerische und zutiefst unmenschliche Politik zur Wehr setzt, wird zum Staatsfeind erklärt.” So AZADÎ in seiner Pressemitteilung vom 22. Juni.

Uni Freiburg: Verfassungsschutzberichte verfassungswidrig

Erinnert sei an eine im Dezember 2009 veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg. Danach sind die meisten der in den vergangenen vier Jahren veröffentlichten Verfassungsschutzberichte verfassungswidrig (mit Ausnahme von Berlin und Brandenburg, welche mit dem Grundgesetz vereinbar seien). Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in den Bundesberichten und den übrigen Bundesländern zwischen Verdachtsfällen und Fällen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit entweder gar nicht oder nicht hinreichend deutlich unterschieden werde (s. Azadî-infodienst Nr. 84).

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zum Seitenanfang   zum Seitenanfang