AZADI infodienst nr. 91
juli 2010


 

Asyl- und migrationspolitik

 

 

Slawik C. tötete sich in Abschiebehaft
Hannoveraner Behörde beschaffte falschen Pass
Inhaftierung war rechtswidrig

In der Nacht vom 2. zum 3. Juli hat sich der aus Aserbaidschan stammende Slawik C. in einem Hannoveraner Gefängnis mit dem Kabel eines Wasserkochers erhängt. Zwei Tage zuvor war er mit Psychopharmaka ruhig gestellt worden. Er sollte ohne seine Ehefrau nach Armenien abgeschoben werden, nachdem ihm die Ausländerbehörde einen falschen Pass beschafft hatte. „Es gab keine Rechtsgrundlage für eine Inhaftierung. Wenn die Ausländerbehörde der Meinung ist, dass sie einen Flüchtling abschieben kann, ist diese Maßnahme aus der Freiheit heraus vorzunehmen,“ sagte Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen in einem Gespräch mit der jungen welt. Nach Auswertung von Hunderten Verfahren sei festgestellt worden, dass „ein Drittel der Inhaftierungen im Nachhinein als rechtswidrig erkannt“ und die Betroffenen aus der Haft entlassen worden seien.
Auf die Frage nach Beschaffung eines falschen Passes durch die Ausländerbehörde äußerte Kai Weber u. a., dass diese eine „Recherche über Interpol angestrengt“ habe, weil sie der Meinung gewesen sei, der Flüchtling habe eine falsche Identität angegeben. Ein Mann gleichen Namens sei zwar festgestellt worden, „der aber schon vom Lichtbild her eindeutig nicht Slawik C. war“ und auch „Geburtsort und –datum sowie der Name des Vaters“ nicht gepasst hätten. Dennoch habe die Ausländerbehörde „das Papier besseren Wissens zur Passbeschaffung“ benutzt.

(Azadî/jw, 9.7.2010)

 

EU-Kommission will Asylrecht harmonisieren und «minimal» verbessern
Bundesregierung sieht «neue Sorgwirkung» und kündigt Widerstand an

Nach Informationen der Bild-Zeitung plant die Europäische Kommission, ein einheitliches Asylrecht der EU-Staaten einzuführen - und die Bundesregierung kündigt Widerstand an. Hintergrund: die EU-Initiative hätte in wesentlichen Punkten eine Lockerung des geltenden deutschen Asylrechts zur Folge.
Als erstes soll die so genannte Flughafenregelung aufgehoben werden: Bei Asylbewerbern, die mit dem Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, kann das Recht auf Asyl vor Ort überprüft werden. Hierfür dürfen sie den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen.
Weiter sollen Flüchtlinge und EU-Bürger bei den Sozialleistungen gleichbehandelt werden. In der BRD haben nur anerkannte Flüchtlinge Anspruch auf Sozialleistungen. Asylbewerber und Geduldete, die nicht abgeschoben werden können, erhalten durchschnittlich 30 Prozent weniger Leistungen.
Ferner soll eine weitere Ausnahme bei der „Drittstaatenregelung“ eingeführt werden. In der BRD gilt seit der Grundgesetzänderung von 1993, dass Flüchtlinge, die aus einem als sicher eingestuften Land nach Deutschland eingereist sind, in dieses zurückgewiesen werden können.
Die Dauer von Asylverfahren soll neu geregelt werden. Danach sieht die EU-Initiative verbindliche Fristen von sechs Monaten mit sechs Monaten Verlängerung vor.
Da die EU seit fast elf Jahren über eine Harmonisierung des Asylrechts verhandelt, sind diese Vorschläge nicht neu. Doch hat die seit Anfang Juli amtierende belgische Ratspräsidentschaft das Asylrecht zum Schwerpunkt ihrer Amtszeit erklärt.
Ole Schröder (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sieht eine „neue Sogwirkung“ durch die Umsetzung der EU-Vorhaben und droht, dass „unser bewährtes Asylrecht im Kern nicht angetastet wird“. Die Linksfraktion im Bundestag hält eine Harmonisierung dagegen für „dringend notwendig“ und die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL sprach von einer „minimalen Liberalisierung“ des Asylrechts.

(Azadî/ND, 10./11.7.2010)

 

Kiel: Menschenverachtende Abschiebung von Irakerin und ihrer kranken Tochter

Am Abend des 13. Juli haben 13 Polizeibeamte eine irakische Mutter und ihre an einer Epilepsi erkrankte und mehrfach behinderte Tochter aus ihrer Asylunterkunft in Kiel abgeholt und per Schiff nach Schweden verbracht. Von dort waren sie Ende Dezember 2009 nach Ablehnung eines Asylantrages nach Deutschland geflohen. Noch während der Schiffsfahrt erlitt die Irakin laut dem Diakonischen Hilfswerk Schleswig-Holstein einen Schwächeanfall. Weder deren Anwalt noch die Mitarbeiter des Asylheims sind über die Abschiebung informiert worden. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten erklärte, dass die Maßnahme mit der Kieler Ausländerbehörde abgestimmt gewesen sei. Der Irakerin und ihrer Tochter drohen nun die zwangsweise Rückführung in den Irak. „So etwas nenne ich menschenverachtend,“ sagte die LINKEN-Abgeordnete im Kieler Landtag, Antje Jansen. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg, kritisierte das Vorgehen der Behörden scharf. Sie macht insbesondere Justizminister Emil Schmalfuß hierfür verantwortlich.

(Azadî/ND, 21.7.2010)

 

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