Stadt Hannover verweigert
kurdischem Verein die UnterstÜtzung
Angeblich keine erkennbare Position zum deutschen Rechtsstaat
„Leider können wir auch nach der aktuellen Überprüfung der Sachlage unsere Stellungnahme, die Ihnen im November 2009 von Seiten des Fachbereichs Steuerung, Personal und Zentrale Dienste gegeben wurde, nur bestätigen“, lautet die Absage des Büros des Hannoveraner Oberbürgermeisters vom 21. Mai 2010 an den Vorstand des Kurdistan-Volkshauses e.V.
Was war geschehen?
Position zum deutschen Rechtsstaat „nicht eindeutig erkennbar“
Im September 2009 beantragte der kurdische Verein bei der Stadt Hannover eine finanzielle Unterstützung für das Kurdistan-Volkshaus. Zwei Vorstandsmitglieder führten in diesem Zusammenhang im November ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin. Die Antwort der Stadt mit dem Ergebnis ihrer Antragsprüfung war schnell abgeschlossen. Nur wenige Tage nach dem Gespräch lag die schriftliche Mitteilung auf dem Tisch, dass die Verwaltung wegen „der nicht eindeutig erkennbaren Position des Kurdistan-Volkshaus e.V. zum deutschen Rechtsstaat keine Beihilfen und Zuwendungen […] gewähren“ könne. Dafür werde der Verein „sicher Verständnis haben.“
Geheimdienstinformationen
Um eine derartige Abfuhr zu erteilen, bediente sich die Stadt Hannover – und nicht nur diese – der Kollaboration des Verfassungsschutzes, der mit seinen jährlichen Berichten genau darauf abzielt, missliebige Personen, Organisationen und Vereine in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen. Nicht etwa eigene Einschätzungen der Stadtverwaltung lagen der Absage zugrunde, sondern die „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes. Man habe „die Information erhalten“, dass das „Kurdistan-Volkshaus e.V. mehrfach in den jährlichen Verfassungsschutzberichten des Landes Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland erwähnt“ werde. Der Verein sei „an die Strukturen der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland e.V. (YEK-KOM) angebunden“ und „Anhänger der PKK“ würden ihre Parteiarbeit dort organisieren. Damit sei „sichergestellt“, dass „neben der satzungsgemäßen Pflege der kurdischen Belange, auch und vor allem regionale Interessen der PKK (worin diese liegen, wird nicht näher erläutert, Azadî) gewahrt“ würden.
Kriminalisierung von Veranstaltungsanmeldungen
Ferner trete „YEK-KOM und ihre Ortsvereine, die zwar nicht vom bestehenden PKK-Betätigungsverbot erfasst werden (!), regelmäßig als Anmelder von Versammlungen in Erscheinung, die einen mehr oder weniger eindeutigen (!) Bezug zu der politisch-ideologischen Zielsetzung der PKK“ aufwiesen. Als Beispiel nennt die Stadtverwaltung die „für den 7.2.2009 angemeldete(!) Demonstration (Motto: „Stoppt die Isolationshaft gegen Öcalan“ / „Freiheit für Öcalan“).“
Nix Neues: Hannover bleibt beim Nein
Weil sich der Verein nicht ohne weiteres mit dem Absagebescheid zufrieden geben wollte, trugen Vorstandsmitglieder diesen Vorgang im Rahmen einer Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters und in der Einwohnerfragestunde des Migrationsausschusses der Stadt im April 2010 vor.
An der ablehnenden Haltung indes hatte sich nichts geändert. Wir kommen auf das Anfangszitat aus dem städtischen Schreiben vom 21. Mai zurück, das mit der Aussage endet, man sehe sich „auch weiterhin außerstande, Ihre Arbeit finanziell zu unterstützen.“ Basta.
(Azadî)