Repression
Menschenrechtsorganisation:
Deutschland nutzt Informationen aus Folter
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) nutzen Deutschland, Frankreich und Großbritannien die Informationen ausländischer Geheimdienste, die im so genannten Kampf gegen den Terrorismus unter Folter gewonnen wurden. Obwohl das Völkerrecht Folter absolut und ohne jede Ausnahme verbietet, verwendeten die Regierungen dieser Staaten solche Informationen zu nachrichtendienstlichen und polizeilichen Zwecken, heißt es in einem 69-seitigen Bericht der Organisation.
(Azadî/ND, 29.6.2010)
Das schmutzige Geschäft mit dem Tod
BICC: Stetige Zunahme deutscher Rüstungsexporte auch in Konfliktgebiete
Laut Jahresbericht des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC), ein Institut, das einen aktiven Beitrag zur Konfliktlösung und –prävention leisten will, haben die Exporte deutscher Waffensysteme in den vergangenen Jahre beständig zugenommen. Hat die Bundesregierung im Jahre 2007 Ausfuhren im Wert von 3,67 Milliarden Euro genehmigt, waren es im darauf folgenden Jahr schon 5,78 Milliarden. Dabei hat sich gezeigt, dass viele Rüstungsgüter auch in Drittstaaten exportiert werden, die als „bedenklich“ eingestuft werden müssen. Auf der Grundlage der vom BICC bereit gestellten Datenbank ist nachweisbar, dass in den vergangenen Jahren in über 40 Länder Rüstungsgüter verkauft wurden, deren Menschenrechtssituation als kritisch eingestuft wird. Das betrifft insbesondere den Nahen und Mittleren Osten – laut BICC die weltweit am stärksten militarisierte Region. In diesen Gebieten haben die Waffenlieferungen zur Instabilität beigetragen. Darüber hinaus wurden im Jahre 2008 mehr als 2500 Exportlizenzen im Wert von über einer Milliarde Euro für 41 Länder erteilt, in denen die Menschenrechtssituation prekär ist.
(Azadî/ND, 2.7.2010)
Internationales Waffenkontrollabkommen geplant
Deutschland belegt dritten Platz im schmutzigen Rüstungsgeschäft
Im Jahre 2003 hatte sich Amnesty International, die Hilfsorganisation OXFAM und das Internationale Netzwerk gegen Kleinwaffen IANSA zu einer Kampagne „Waffen unter Kontrolle!“ zusammengeschlossen und mit vielfältigen Aktionen die Regierungen unter Druck gesetzt, ein unterschriftsreifes Waffenkontrollabkommen auszuarbeiten. Mit einem weltweit verbindlichen Vertrag sollen Waffenverkäufe verhindert werden, die zu Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch des humanitären Völkerrechts in den Empfängerländern führen. Die UNO-Vollversammlung hatte daraufhin im vergangenen Dezember einen Vorbereitungsausschuss für eine Vertragskonferenz im Jahre 2012 beschlossen. Auf der soll ein völkerrechtlich verbindliches internationales Abkommen zur Beschränkung des weltweiten Waffenhandels vereinbart werden.
Das Heidelberger Institut für internationale Konfliktforschung hat für das vergangene Jahr insgesamt 365 Konflikte gezählt, von denen 31 als äußerst gewaltsame Auseinandersetzungen und 7 als Kriege eingestuft werden. Das Stockholmer Friedensinstitut SIPRI nannte für 2009 weltweit 17 größere bewaffnete Konflikte mit jeweils mehr als tausend Toten. Weit über 90 Prozent aller Kriege finden in der so genannten Dritten Welt statt. Betroffene Regionen sind vor allem Afrika und Asien. Im Nahen und Mittleren Osten gab es neun Kriege oder bewaffnete Konflikte.
Deutschland nimmt nach den USA und Russland den dritten Platz am globalen Handel mit Kriegswaffen ein. An der Spitze der Exporte stehen Kriegsschiffe, Panzerfahrzeuge (jüngst an die Türkei geliefert, wo sie im Krieg gegen Kurden eingesetzt werden!) und U-Boote (jüngst in das Spannungsgebiet nach Israel geliefert!)
(Azadî/ND, 13.7.2010)
AI veröffentlicht Misshandlungsbericht
Polizei braucht Nachhilfe in Menschenrechtsfragen
Der unter dem Titel „Täter unbekannt – Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“ veröffentlichte Bericht von Amnesty International (AI) bringt es an den Tag: 869-mal wurde AI in den letzten sechs Jahren von mutmaßlichen Opfern eingeschaltet. 2008 sind allein in Berlin 638 Polizisten wegen Körperverletzung angezeigt worden; davon wurden 615 Ermittlungen eingestellt und verurteilt nicht ein einziger. Der AI-Europaexperte David Diaz-Jogeix meinte, es könne vermutet werden, dass bei der Polizei eine Praxis der Straflosigkeit herrsche. Monika Lüke, Generalsekretärin der Menschenrechtsorganisation forderte, dass sich die Polizei nicht nur an Recht und Gesetz zu halten habe, sondern verpflichtet sei, umfassend und unverzüglich zu ermitteln. Außerdem müsse es eine Kennzeichnungspflicht von Beamten geben. Auch eine intensive Schulung in Fragen der Menschenrechte sei nötig sowie die Einrichtung einer Kommission, die Polizeigewalt untersucht. Schlussendlich sei in Polizeizellen und Verhörräumen die Installation von Kameras erforderlich.
(Azadî/FR, 9.11.2010)
Vor dem Hintergrund dieses AI-Berichts fragt sich, wie die Ausbildung von Polizisten u. a. in Irak oder Afghanistan durch deutsche Beamte aussieht, wenn die selbst erst mal Nachhilfe benötigen.

CILIP-Ausgabe: Gewalt gegen/durch Polizei
Auch die Ausgabe 1/2010 der Broschüre CILIP des Instituts für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Gewalt gegen/durch Polizei“. In zehn Beiträgen setzen sich die Autor_Innen ausführlich mit der von den politisch Verantwortlichen inszenierten Kampagne eines angeblich besorgniserregenden Anstiegs von „Gewalt gegen Polizist_Innen“ auseinander, mit der alltäglichen Repression gegen Fußballfans, den Ereignissen von Heiligendamm rund um den G8-Gipfel 2007 bis zu 1. Mai-Demonstrationen. Die „Normalität der Gewalt gegen ImmigrantInnen“ wird eingehend untersucht, die Rolle des Verfassungsschutzes „im Kampf gegen den Extremismus“ oder des Zolls als Teil der „Sicherheitsarchitektur“. Viktor Györffy und Heiner Busch schließlich nehmen das neue Polizeirecht der Schweiz unter die Lupe.
vertrieb@cilip.de; Internet: http://www.cilip.de
Preis pro Einzelheft: 8,— €; Jahresabo (3 Hefte): 21,— €
Dt. Bank verzichtet auf Gerichtsverfahren wegen Kontokündigung der MLPD
Am 15. Juli sollte wegen der Kündigung des Kontos der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) durch die Deutsche Bank vor dem Landgericht Essen prozessiert werden. Wenige Tage vor diesem Termin ließ die Bank mitteilen, dass sie sich „in dieser Sache nicht weiter streiten“ wolle und verbindlich erkläre, „dass die streitgegenständlichen Konten über den 19.1.2010 hinaus als ungekündigte Konten fortgeführt werden“ können. „Das ist ein weiterer Etappensieg der MLDP gegen den systematischen rechtswidrigen politischen Boykott bundesdeutscher Banken gegen die MLPD“, kommentierte deren Vorsitzender, Stefan Engel in einer Pressemitteilung vom 9. Juli. Zuvor schon hatte die Partei gegen ähnliche Vorstöße der Commerzbank geklagt und gewonnen.
(Azadî/Aktuelle Information der MLPD v. 9.7.2010)
Warum hat man überhaupt ausgerechnet bei der Deutschen und Commerzbank ein Konto? Wir empfehlen: Rasch selbst kündigen und Alternativen suchen. Es gibt sie nämlich.
NS-Vergangenheit bundesdeutscher Geheimdienstler und Polizisten
Birthler-Behörde gibt Akten der Staatssicherheit frei
Die Hauptabteilung IX/11 der ehemaligen DDR-Staatssicherheit hatte in den Jahren 1971 bis 1980 Informationen über die Verwicklung westdeutscher Sicherheitsbeamter in Kriegsverbrechen während der Nazi-Zeit gesammelt. So befinden sich in den Akten die Namen von 18 Geheimdienstleuten und Polizisten, die als Mitarbeiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischen Abschirmdienst (MAD), dem Verfassungsschutz sowie bei den Landespolizeien von Schleswig-Holstein, Hamburg und West-Berlin tätig waren. Einer von ihnen ist der frühere Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), SS-Sturmbannführer Kurt Fischer, der u. a. im für die Konzentrationslager zuständigen Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS zuerst in Dachau arbeitete und später ans Amt für Schädlingsbekämpfung in Auschwitz versetzt wurde. Dieses Amt erhielt das aus Deutschland gelieferte Giftgas Zyklon B, mit dem KZ-Insassen in Auschwitz getötet worden sind.
Der 1946 gegründete Vorläufer des BND, die „Organisation Gehlen“ hatte Hunderte Mitarbeiter der NS-Geheimdienste übernommen. Der BND soll auf Anfrage der FR „derzeit“ ein Konzept zur systematischen Aufarbeitung seiner Geschichte erarbeiten. 2010 hat das Bundeskanzleramt nach Angaben der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom März hierfür 500 000 Euro bereitgestellt.
Von insgesamt bislang gesperrten 27 Ordnern des umfangreichen Forschungsvorgangs FV 5/72 der Staatssicherheit sind nun von der Birthler-Behörde zwei Bände freigegeben worden. In schon länger freigegebenen Bänden sind an die 100 NS-Spione namentlich aufgeführt, die später leitende Positionen in Wirtschaft und Politik eingenommen haben.
(Azadî/FR, 12.7.2010)

Mutmaßliches DHKP-C-Führungsmitglied nach Deutschland überstellt
Laut Pressemitteilung des Generalbundesanwalts (GBA), ist am 12. Juli ein mutmaßlicher „Führungsfunktionär der ausländischen terroristischen Vereinigung Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front DHKP-C“ zur Strafverfolgung von Frankreich nach Deutschland überstellt worden. Dem türkischen Staatsangehörigen Sadi Naci Ö. wird vorgeworfen, sich als Rädelsführer an der innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei beteiligt haben (§ 129b Abs. 1 in Verbindung mit § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Strafgesetzbuch). Ferner wird er der „versuchten schweren räuberischen Erpressung“ beschuldigt. Der 40-Jährige soll für Deutschland und Teile Westeuropas zuständig gewesen sein. Am 19. Mai ist er „aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft“ im französischen Colmar in Haft genommen worden.
(Azadî/Pressemitteilung GBA v.13.7.2010)
Ausgrenzung von antifaschistischer Infostelle durch bayerischen Verfassungsschutz
„Die im Februar 2009 begonnene Diffamierung seitens des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz hat natürlich Auswirkungen. So wurden wir letztes Jahr im April aus dem Beratungsnetzwerk der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus geworfen. Durch die Beendigung dieser Kooperation mussten wir unsere eigens dafür geschaffene Teilzeitstelle wieder abschaffen und das Finanzamt widerrief die im Januar 2009 erteilte vorläufige Gemeinnützigkeit“, erklärte der Pressesprecher der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. (a.i.d.a.), Marcus Buschmüller gegenüber dem Neuen Deutschland. Seit 1990 informiert die Stelle über rechte und faschistische Gruppierungen und hat für diese Arbeit eine Reihe von Auszeichnungen erhalten. Dennoch stuft der bayerische Verfassungsschutz den Verein als „linksextremistisch“ ein.
(Azadî/ND, 13.7.2010)
Schnüffelmission erfüllt:
BAW stellt Ermittlungen gegen Andrej Holm ein
Am 13. Juli erklärte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft (BAW), dass die Ermittlungen gegen Andrej Holm wegen Mitgliedschaft in der „militanten gruppe“ (mg) eingestellt worden seien. Der Soziologe wurde fast vier Jahre lang geheimdienstlich observiert und am 31. Juli 2007 festgenommen. Nur aufgrund der Proteste namhafter Wissenschaftler hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und Holm konnte nach drei Wochen U-Haft das Gefängnis verlassen. Außerdem erklärte der BGH Ende November 2007, die Straftaten, die der „mg“ vorgeworfen worden sind, seien keine, die „durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen“ könnten. Somit galt die „mg“ nicht mehr als terroristische, sondern „nur“ als kriminelle Vereinigung. Auch alle mit den Ermittlungen zusammenhängenden Razzien sind im nachhinein als rechtswidrig erklärt worden. Holm geriet in Verdacht, weil Beamte des Bundeskriminalamtes im Internet recherchiert haben und auf den Namen des Soziologen und seine wissenschaftlichen Texte gestoßen seien. Darin habe er Begriffe benutzt, die sich auch in Texten der „mg“ wieder gefunden hätten. Somit galt Holm fortan als intellektueller Stichwortgeber für die vermeintliche terroristische Gruppe, die zwischen 2001 und 2009 aktiv gewesen ist und sich zu mehreren Aktionen u. a. gegen staatliche Institutionen bekannt hatte. Holms Anwältin, Christine Clemm, bezeichnete es als Skandal, dass in der Einstellungsverfügung dasselbe stehe, was der BGH vor drei Jahren festgestellt hatte.
(azadî/ND, 14.7.2010)
Internationale Liga für Menschenrechte:
Zensus 2011 verstößt gegen informationelle Selbstbestimmung / Verfassungsbeschwerde eingereicht
Am 16. Juli haben der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) eine Verfassungsbeschwerde gegen die für 2011 geplante Volkszählung (Zensus) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit der Beschwerdeschrift wurde zugleich eine Unterschriftenliste übergeben, auf der mehr als 13 000 Menschen die Verfassungsbeschwerde unterstützen. „Anders als bei früheren Volkszählungen werden mit dem Zensus 2011 personenbezogene Informationen aus zahlreichen Quellen zusammengeführt – allerdings ohne Einwilligung der Betroffenen. So werden etwa bei Meldebehörden, Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit sowie aus allgemein zugänglichen Quellen Daten abgefragt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte (ilmr), die zu den Unterstützern der Verfassungsbeschwerde gehört. „Die Daten werden zusammengeführt und zentral gespeichert und können über Identifikationskennziffern verknüpft bzw. zugeordnet werden. So entsteht eine riesige zentrale Datensammlung mit erheblichem Missbrauchspotential. Meines Erachtens verstößt der Zensus 2011 in wesentlichen Punkten gegen das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung“, so Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte.
(Azadî/Pressemitteilung ilmr v. 16.7.2010)
Hitzewallung eines Polizeigewerkschafters:
Polizisten aus der Türkei auf Patrouille in «Problemvierteln» deutscher Städte?
Nach Meldungen des online-Dienstes ShortNews vom 20. Juli hat die Deutsche Polizeigewerkschaft vorgeschlagen, in deutschen „Problemvierteln“ Polizisten aus der Türkei (!) mit auf Streife zu schicken, die dabei ihre eigenen Uniformen tragen sollen. Unterstützung erhofft sich der NRW-Landesvorsitzende der Gewerkschaft, Erich Rettinghaus, vom neuen Innenminister, der aus Duisburg kommt und die Probleme kenne.
(Azadî)
Kommentare zum Bespitzelungsurteil gegen die Linkspartei
Bundesrichter a.D. Wolfgang Neskovic: Richter wiederholen Argumente des Verfassungsschutzes auf juristischem Kindergartenniveau
Reaktionen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bespitzelung von LINKEN- Politiker_innen durch den Verfassungsschutz:
Auszug aus dem Kommentar der Süddeutschen Zeitung: „Die ganze Partei zu observieren ist nicht nur rechtswidrig, sondern dumm: Der Wähler mag es nicht, wenn der Verfassungsschutz als verlängerter Arm der die Regierung tragenden Parteien fungiert. […] Politischer Ärger darf kein Anlass sein, den Leuten den Verfassungsschutz auf den Hals zu hetzen. Wer die Linken auf diese Weise als Anti-Demokraten denunziert, muss sich nach seinem eigenen Demokratieverständnis fragen lassen.“ Deshalb habe das Gericht „ein krasses Fehlurteil gefällt“. Der Verfassungsschutz („samt Bundesverwaltungsgericht“) müsse erst noch lernen, dass der „Kalte Krieg“ längst vorbei sei: „Vielleicht lernt er es, wenn er beginnt, seine eigene Vergangenheit aufzuarbeiten.“
Auszug aus dem Kommentar des Neuen Deutschland: „Der Geheimdienst macht sich willfährig zum verlängerten Arm parteipolitischer Interessen. Und hat keine Hemmungen, das offen zu demonstrieren. Hier liegt eine reale Gefahr für die Demokratie.“
„Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linkspartei einstellen“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Es sei „absurd“, Geheimdienstler mit dem Ausschneiden von Zeitungsartikeln zu beschäftigen.
„Dieses Urteil ist ein weit reichender Eingriff in die politische Willensbildung von Parteien“, rügte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles.
„Absurd“ nannte auch Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) das Urteil. Offenbar habe der Verfassungsschutz „nicht genug zu tun“.
„Die behandeln die Linken heute so, wie sie damals uns behandelt haben,“ erinnerte sich Christian Ströbele von den Grünen. So habe der damalige Innenstaatssekretär Carl-Dieter Spranger (CSU) einem CDU-Abgeordneten Geheimdienst-Informationen über die Grünen zugespielt. Das sei nur eines von vielen Beispielen dafür, „wie Beobachtungen des Verfassungsschutzes im Parteienstreit missbraucht werden können – auch wenn es sich nur um öffentlich zugängliche Quellen handelt“.
„Nach dem, wie sich die Linkspartei verhält, ist ihre Überwachung keine Aufgabe mehr für den Verfassungsschutz“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Ernst-Dieter Rossmann.
„[…] Die Richter wiederholen lediglich die auf juristischem Kindergartenniveau angesiedelten Argumente des Verfassungsschutzes. Insgesamt atmet diese Entscheidung den Geist einer seit Weimar traditionellen Feindseligkeit der Justiz gegen linke Politik. […] Es ist nicht vorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht einer solchen politischen Strategie den verfassungsrechtlichen Segen geben wird.“ Dies erklärt der Justitiar der linken Bundestagsfraktion und Bundesrichter a.D., Wolfgang Neskovic.
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder: „Offener kann man die neue Allianz (bezogen auf SPD/Grünen-Kommentare zu dem Urteil) mit einer Partei, in der Gruppierungen verfassungsfeindliche Bestrebungen haben, gar nicht schmieden.“
(Azadî/jw/ND/FR/SZ, 21.,22.,23.,24.7.2010)