gerichtsurteile
Langjährige Haftstrafen für mutmaßliche DHKP-C-Mitglieder
Der über zwei Jahre lang geführte Prozess gegen zwei mutmaßliche DHKP-C-Mitglieder vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart-Stammheim endete am 16. Juli mit der Verurteilung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten für Devrim Güler und fünf Jahren und vier Monaten für Ahmet Düzgün Yüksel. Sie waren angeklagt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach § 129b StGB. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden linken Aktivisten politische Schulungen durchgeführt, Geldsammlungen organisiert und Waffen für die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) geschmuggelt und so die Organisation in der Türkei unterstützt haben. Durch ihre Aktivitäten hätten die Beiden dazu beigetragen, dass die Organisation in der Türkei schwerste Gewalttaten verüben konnten, trug der vorsitzende Richter Hermann Wieland vor. Die Verteidiger kritisierten, dass der überwiegende Teil der angeblichen Beweise gegen ihre Mandanten von türkischen Justiz- und Polizeistellen stammt, von denen bekannt sei, dass dort nachweislich gefoltert wird. Solche Materialien dürften aber in deutsche Gerichtsverfahren nicht eingeführt werden. Wieland selbst räumte ein, dass sich die Bundesanwaltschaft auf die Aussagen eines Zeugen gestützt hätten, der sowohl für den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz als auch für den türkischen Geheimdienst MIT gearbeitet habe.
Seit dem 11. März läuft vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen drei mutmaßlich führende DHKP-C-Funktionäre. Auch sie sind nach §129b StGB und zusätzlich mit dem Vorwurf des Spendensammelns für die Organisation nach §34 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der sog EU-Terrorliste angeklagt.
Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 29. Juni einen Teil dieser Listung für ungültig erklärt. Die Richter haben klargestellt, dass bei der Erstellung dieser Listen gegen elementare Verfahrensgarantien verstoßen wurde, denn: den Angeklagten sei es einerseits nicht möglich gewesen, gegen die Aufnahme der DHKP-C in die Listen vorzugehen und andererseits habe es bis Juni 2007 an einer Begründung für die Aufnahme gefehlt. Eine gerichtliche Kontrolle der Gründe sei mithin nicht möglich gewesen. Deshalb könne §34 AWG auf die Terrorlisten bis zu diesem Zeitpunkt nicht angewendet werden.
(Azadî)
Bundesverwaltungsgericht legitimiert Geheimdienstbeobachtung gegen LINKSPARTEI
Bodo Ramelow: Linke Gedanken unter Generalverdacht gestellt
Nach einer Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 21. Juli darf der Verfassungsschutz den früheren Bundestagsabgeordneten und jetzigen Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Thüringer Parlament, Bodo Ramelow, weiterhin beobachten. Dies sei nach Meinung der Richter rechtmäßig und verstoße nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Allerdings hat das Gericht der Auffassung des Verfassungsschutzes widersprochen, Ramelow könne für alles, was Einzelne in der LINKSPARTEI tun, haftbar gemacht werden. „Das kann man nicht“, so der Vorsitzende Richter. Hierbei bezog er sich auf die Argumente des Amtes, wonach es in Teilen der Partei Bestrebungen gebe, die „gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung der Bundesrepublik“ gerichtet seien. Genannt wurden die Kommunistische Plattform und das Marxistische Forum.
„Ich bin fassungslos. Mit diesem Urteil habe ich überhaupt nicht gerechnet, weil das Thema gar nicht zur Debatte stand. Ursprünglich ging es darum, ob Teile des Urteils aufzuheben seien, mit dem das Oberverwaltungsgericht Münster das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Januar 2008 bestätigt hatte. Demnach durfte der Verfassungsschutz mich als Person nicht beobachten, aber unsere Partei insgesamt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun sogar das Kölner Urteil rückwirkend aufgehoben und den Maßstab etabliert, dass sämtliche Mitglieder und Funktionsträger der Partei ab sofort von den Schlapphüten des Verfassungsschutzes observiert und belästigt werden dürfen. Das halte ich nicht nur für ein krasses Fehlurteil, sondern für das größte Beschäftigungsprogramm, das je auf Kosten von Linken für den Verfassungsschutz in Gang gesetzt wurde,“ so Bodo Ramelow in einem Gespräch mit der jungen welt vom 23. Juli. Auf die Frage, ob er gegen dieses Urteil eine Verfassungsbeschwerde einreichen werde, antwortet der Linkenpolitiker u. a.: „Um es klar zu sagen: Ich habe nichts zu verlieren außer meine Akten – und die Belästigung durch eine staatliche Institution, die sich die Freiheit nimmt, linke Gedanken unter Generalverdacht zu stellen. […] Offenkundig soll hier ein sehr erfolgreicher Mitbewerber unter Generalverdacht gestellt werden. Da bot sich das Exempel gegen meine Person an. […] Ich werde nicht klein beigeben.“ Der Anwalt der Gegenseite, Wolfgang Roth, hat laut Ramelow der Linkspartei vorgeworfen, Joachim Gauck nicht zum Bundespräsidenten gewählt zu haben. „Das sei der Beweis für unser gestörtes Verhältnis zur DDR-Vergangenheit. Die CDU hat Gauck meines Wissens aber auch nicht gewählt.“
Aufgrund einer Anfrage aller Abgeordneten der LINKEN an die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode war durch deren Antwort bekannt geworden, dass alle 53 Parlamentarier_innen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erfasst waren.
(Azadî/ND/jw, 21.,22.,23.7.2010)
Internationaler Gerichtshof segnet
NATO-Politik gegen Serbien ab
Einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht völkerrechtswidrig / Sevim Dagdelen: Rückfall in Zeitalter des Imperialismus
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat laut einem am 22. Juli bekannt gegebenen nicht bindenden Gutachten bestätigt, dass die vor zwei Jahren einseitig erklärte Unabhängigkeit des Kosovo von Serbien nicht gegen internationales Recht verstoße. Serbien hatte bei der Vollversammlung der Vereinten Nationen erreicht, dass die UN den Gerichtshof auffordert, zwischen den beiden Grundprinzipien des Völkerrechts abzuwägen. Belgrad nämlich sah in der Unabhängigkeit seiner früheren Provinz eine Verletzung seiner territorialen Integrität. Im Gegensatz hierzu bestanden die Albaner, die die Bevölkerungsmehrheit im Kosovo bilden, auf dem Recht der Völker auf Selbstbestimmung. Vorab schon hatten insbesondere die USA und Deutschland deutlich gemacht, dass sie die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo begrüßen; sie und 15 weitere Anerkennungsstaaten – darunter Saudi-Arabien und Kroatien – werden sich darum bemühen, weitere unterstützende Staaten zu finden. Dagegen argumentiert hatten Spanien, Zypern, Venezuela, Bolivien, Russland und China.
„Der serbische Außenminister Vuk Jeremic hatte im Vorfeld des Gutachtens zu Recht darauf hingewiesen, dass – sollte der IGH sich für die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo verwenden – dies weltweit zu einer Eskalation von Konflikten führen werde“, schreibt die Sprecherin für internationale Beziehungen der Fraktion die LINKE, Sevim Dagdelen u. a. in ihrem Kommentar. Und weiter: „Das Gutachten bedeutet eine Stunde Null. Die Welt ist wieder auf das Zeitalter des Imperialismus zurückgeworfen. Die wesentlichen Grundzüge des Völkerrechts stehen zur Disposition. […] Man muss aber davon ausgehen, dass der IGH und die Staaten von den USA bis Deutschland einen Bumerang geworfen haben, der sie eines Tages selbst treffen kann.“
(Azadî/FR/ND,jw, 23.,24.,25.7.2010)
Auf das Gutachten des IGH können sich ab dem 22. Juli nunmehr all jene Kräfte berufen, die ihre Unabhängigkeit von Zentralregierungen anstreben, seien es Basken, Katalanen oder Kurden.