verbotspraxis
Vorsitzender der Föderation kurdischer Vereine (KON-KURD) in Europa in Italien verhaftet und in Auslieferungshaft genommen
Am 18. Juli hat die italienische Polizei den Vorsitzenden der Konföderation der kurdischen Vereine in Europa (KON-KURD), Nizamettin Toguc, während eines Urlaubs mit seiner Frau in der Nähe von Venedig fest- und in Auslieferungshaft genommen. Die Verhaftung erfolgt augenscheinlich auf Antrag der türkischen Justizbehörden und der Tatsache, dass kurdische Politiker_innen auf Europol- und Interpollisten geführt werden.
Herr Toguc ist niederländischer Staatsbürger. Er war 1992 als Abgeordneter der inzwischen längst verbotenen prokurdischen Partei DEP ins türkische Parlament gewählt worden und musste später die Türkei wegen der Repression gegen die kurdischen Politiker_innen (wie u.a. Leyla Zana, Zübeyir Aydar, Remzi Kartal oder Orhan Dogan) die Türkei verlassen.
„Wir protestieren schärfstens gegen die Verhaftung von Nizamettin Toguc und fordern seine sofortige Freilassung,“ erklärte die Konföderation am 21. Juli in Amsterdam und ruft Europa dazu auf, sich für eine Lösung zu engagieren, weil der „Krieg in Kurdistan auch ein europäisches Problem“ ist. Das Mindeste, für das sich Europa einsetzen müsse sei, dass kurdische Politiker und Organisationen ihre Bemühungen um Demokratie „in Frieden und ungehindert fortsetzen“ können.
(Azadî)
Hatz à la Bild-Zeitung gegen Linksfraktion im Landtag NRW / Kurdischstämmige Abgeordnete in Terrornähe gerückt
Ihr Schmutzpotenzial hat die Bild-Zeitung erneut unter Beweis gestellt. In ihrer Ausgabe vom 14. Juli werden die Abgeordneten der Linkspartei im Landtag NRW vorgestellt – mit Fotos und kurzen Texten, die bei den Leserinnen und Lesern den Eindruck hinterlassen sollen, dass mit ihnen der Untergang des Abendlandes bevorsteht. So stehen die beiden kurdischstämmigen Mitglieder der Linksfraktion, Hamide Akbayir und Ali Atalan am Bild’schen Pranger. Sie seien im Wahlkampf von der „Kurden-Organisation YEK-KOM unterstützt“ worden, „die der Terrortruppe PKK nahe steht“. Eine andere Abgeordnete gehöre der Roten Hilfe an, „die sich u. a. für RAF-Terroristen einsetzt“, eine andere sei Aktivistin im Arbeiterverein DIDF, die „außerparlamentarischen Widerstand“ befürworte, ein Mitbegründer der WASG stelle „laut Verfassungsschutz die Systemfrage“ und eine Parlamentarierin zähle sich zur „Sozialistischen Linke“, die „vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft“ werde. Damit macht Bild das, was sie immer schon gemacht hat: Hetze und Aufwiegelung gegen alles Linke – Hassprediger in Zeitungsredaktionen, Vorfeldaktivisten bundesdeutscher Geheimdienste.
(Azadî)
Das Geheimwissen des Geheimdienstes über Herrn B.
Ausländerbehörde Kiel lehnt Aufenthalt wegen angeblich verbotener Tätigkeit ab
Der kurdische Flüchtling B. reiste im Dezember 2003 in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte einen Antrag auf Asylanerkennung, was ein halbes Jahr später vom damaligen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgelehnt wurde. Die Klage gegen diesen Bescheid ist nur einen Monat später vom Verwaltungsgericht (VG) Schleswig abgewiesen worden wegen angeblich widersprüchlicher Angaben des Asylbewerbers und obwohl es Hinweise auf Folterspuren gab.
Im Februar 2005 stellte der Kurde erneut einen Antrag, der vom Bundesamt wieder abgelehnt worden ist, woraufhin ihn die Ausländerbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg abschieben wollte. Im Folgeverfahren hatte der Rechtsanwalt auf das Vorliegen eines Posttraumatischen Belastungssyndroms (PTBS) hingewiesen. Sodann erhielt der Kurde eine befristete Aufenthaltserlaubnis, welche aufgrund seines Umzugs nach Kiel von der dortigen Behörde bis September 2009 verlängert wurde.
Am 21. September beantragte Herr B. die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, die von Kiel drei Monate später abgelehnt wurde. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Verweis auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums, wonach der Betroffene Funktionär der früheren PKK – heute KONGRA-GEL – gewesen sei und an Demonstrationen und Protestaktionen der Deutsch-Kurdischen Gesellschaft teilgenommen habe, z.B. am 1. November 2008 an einer Demo „Gegen Folter und Militäreinsätze gegen Kurden in der Türkei“ oder am 7. August an einem Info-Stand gegen das Verbot des kurdischen Senders ROJ TV.
Ein von seinem Rechtsanwalt eingelegter Widerspruch wurde von der Ausländerbehörde zurückgewiesen, weil der Verfassungsschutz den Kurden als Funktionär der PKK ausgewiesen habe, weshalb die Stadt Kiel ihm keine Aufenthaltserlaubnis erteilen könne. Der beim Kieler Innenministerium für den Verfassungsschutz zuständige Beamte, Herr Sven Kahle, erklärte, nicht offen legen zu können, wie er zu den Erkenntnissen über die Funktionärstätigkeit von Herrn B. gekommen sei.
(Azadî)
Justiz erwägt Anwendung des § 129b StGB
auch gegen mutmaßliche PKK-Aktivisten
Nachdem die deutschen Strafverfolgungsbehörden den § 129b Strafgesetzbuch nicht nur gegen islamistische Gruppen, gegen die linke türkische DHKP-C, sondern inzwischen auch gegen Unterstützer der Befreiungsbewegung Tamil Tigers (LTTE) aus Sri Lanka in Deutschland anwenden (s.a. Azadî-infodienst Nr. 90), konnte die junge welt „aus Justizkreisen“ in Erfahrung bringen, dass die Anwendung des § 129 b auch gegen die PKK erwogen werde. Bislang erfolgt eine Strafverfolgung von mutmaßlichen Mitgliedern nach „nur“ nach § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung) oder für „Altfälle“ aus den 1990-er Jahren nach § 129a („terroristische“ Vereinigung).
(Azadî/jw, 16.7.2010)
Anmelderin von Solidaritätsdemonstration zu Geldstrafe verurteilt
Misshandelter kurdischer Demoteilnehmer erlebt Retraumatisierung
Am 27. Juli fand vor dem Landgericht Berlin der Prozess gegen die Anmelderin einer Demonstration, die am 15. August 2009 unter dem Motto „Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf“ in Berlin durchgeführt wurde, statt. Weitgehend der Argumentation von Polizei und Staatsanwaltschaft folgend, ist sie zu 60 Tagessätzen à 30,– € verurteilt worden, wogegen Revision eingelegt wird.
Aus einem Prozessbericht der Kurdistansolidarität Berlin:
„Die Polizei, die während der Demonstration immer wieder durch besondere Aggressivität und mehrfacher massiver Gewaltanwendung auffiel, warf der Aktivistin Landfriedensbruch, versuchte Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.“ In einer politischen Erklärung machte die Anmelderin deutlich, dass nicht die angeblichen Straftaten Gegenstand sein sollten, sondern „dass der türkische Staat in alldem [der Repression, dem Krieg, den extralegalen Morden, der Folter] von der Bundesregierung tatkräftig unterstützt wird: durch Rüstungsexporte, Polizeiausbildung oder den Export von Gefängnismodellen. Als europäische Vorreiterin des PKK-Betätigungsverbots diffamiert die Bundesregierung das Recht auf Widerstand, kriminalisiert politische Aktivist_innen mit dem Ziel, eine politische Basisbewegung in Europa mundtot zu machen.“ Einer der Zeugen im Prozess, ein kurdischer Demonstrationsteilnehmer, war „unter dem Einsatz völlig unverhältnismäßiger Gewalt“ durch ebenfalls als Zeugen geladene Polizisten „wegen des Tragens einer verbotenen Fahne festgenommen worden“. Hierbei soll die Anmelderin interveniert haben. „Während sich die beiden Polizeizeugen ganz offensichtlich widersprachen und insbesondere der erste Zeuge an entscheidenden Stellen ‚Gedächtnislücken’ aufwies, konnte er sich an alles, was in die Verurteilungsstrategie von Staatsanwaltschaft und Gericht passte, unwahrscheinlich genau ‚erinnern’. Die Schilderung dieses Polizeizeugen grenzte dabei ans Absurde – die Anmelderin soll einen Polizisten am Nacken gepackt haben und gleichzeitig mit der anderen Hand versucht haben, den Gefangenen zu befreien.“
Der kurdische Demoteilnehmer „schilderte sehr eindrücklich die für ihn persönlich schweren Konsequenzen der an ihm verübten Polizeigewalt. Der zuvor schon Traumatisierte“ erlebte durch den Angriff eine Retraumatisierung. „Er erklärte, noch Monate später unter schweren Schlafstörungen zu leiden und das Gesicht des prügelnden Polizisten nicht mehr aus dem Gedächtnis zu bekommen. Aus diesem Grunde hatte er im vorangegangenen Prozess gegen ihn das Urteil akzeptiert, obwohl er offensichtlich nach Aktenlage das Opfer einer Verwechslung geworden war. Er sah sich aufgrund seiner Erlebnisse an diesem Demonstrationstag nicht mehr in der Lage, dem Beamten ein weiteres Mal gegenüber zu treten, der ihn so schwer traumatisiert hatte.“
Laut dem Prozessbericht ist die Staatsanwältin durch „abfällige Äußerungen bezüglich des kurdischen Zeugen und offensichtlicher Kumpanei mit den Polizeibeamten aufgefallen“. Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei der „traumatisierte Flüchtling ironisch als ‚absolutes Opfer’ verhöhnt“ worden, während „nach Augenzeugenaussagen verschiedener Demoteilnehmer_innen der misshandelnde Polizist als glaubwürdiges Opfer dargestellt“ worden sei.
„Dass diese Praxis der Polizeigewalt, der Einschüchterung und anschließender juristischer Verfolgung der Opfer kein Einzelfall darstellt, ist in der aktuellen Kampagne von Amnesty International ‚Mehr Verantwortung bei der Polizei’ gut dokumentiert.“
(Azadî/Bericht Kurdistan Solidaritätskomitee Berlin, 27.7.2010)
Siehe hierzu in dieser Ausgabe unter der Rubrik „Repression“ Meldung zum AI-Bericht über Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland.