zur Sache: TÜrkei
Türkische Armee setzt Giftgas gegen kurdische Guerilla ein
Was schon seit langem befürchtet wurde, scheint sich zu bestätigen: die türkische Armee setzt im Kampf gegen die PKK Chemiewaffen ein. War bislang ein Nachweis nicht möglich, könnte sich das durch ein Gutachten des Hamburger Universitätsklinikums ändern.
Eine Menschenrechtsdelegation aus der Bundesrepublik hat im März dieses Jahres auf ihrer Reise durch das kurdische Gebiet der Türkei von Menschenrechtlern zahlreiche Fotos verbrannter, verstümmelter und verätzter Körperteile der Leichen von acht kurdischen Guerillakämpfern der PKK erhalten, die im September 2009 getötet wurden. Nach ihrer Rückkehr wurden diese Dokumente der Presse übergeben und die Tageszeitung (taz) legte die Fotos einem deutschen Bildfälschungsexperten vor, der die Authentizität der Fotos verifizieren sollte. Außerdem wurde Jan Sperhake, Forensiker am rechtsmedizinischen Institut des Hamburg-Eppenheimer Universitätsklinikums beauftragt, ein medizinisches Gutachten anzufertigen. Die Experten kamen zu dem Ergebnis, dass die acht Kurden mit hoher Wahrscheinlichkeit „durch den Einsatz chemischer Substanzen“ gestorben sind.
„Die neuerlichen Ereignisse sind so eklatant, dass die türkische Seite sie dringend aufklären muss“, forderte die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth gegenüber SPIEGEL online vom 12. August. Es sei „nicht nachvollziehbar, warum eine Obduktion der Leichen von PKK-Kämpfern angeordnet“ worden sei, „aber die Ergebnisse unter Verschluss gehalten“ würden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Ruprecht Polenz, erklärte: „Die Türkei muss diese Vorwürfe dringend aufklären. Der beste Weg dazu ist sicherlich, dies unter internationaler Beteiligung zu tun.“ Auch die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Abrüstung und Rüstungskontrolle, Uta Zapf (SPD), will das Außenministerium auffordern, eine Untersuchung durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen zu veranlassen.
Gisela Penteker, Ärztin und Türkei-Beauftragte der Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs, weist darauf hin, dass „die Menschen vor Ort“ seit Jahren immer wieder sagen, dass die Türkei Chemiewaffen einsetze. Weil die Leichen oft erst sehr viel später freigegeben würden, sei eine intensive Obduktion häufig nicht mehr möglich, was einen Nachweis schwierig mache. Inzwischen liegen neue schockierende Obduktionsaufnahmen von sechs weiteren getöteten Kurden, die ebenfalls dem Hamburger Gutachter vorgelegt worden sind.
Sowohl die türkische Armee als auch die AKP-Regierung von Tayyip Erdogan verweigern bislang jede Stellungnahme und wiesen die Behauptungen als „PKK-Propaganda“ zurück.
Der Parlamentsabgeordnete der prokurdischen BDP und frühere Vorsitzende des türkischen Menschenrechtsvereins IDH, Akin Birdal, beklagt, dass sich der Premierminister „nicht für Menschenrechtsverletzungen interessiere“ und parlamentarische Anfragen mehr oder weniger unbeantwortet lasse. Für Erdogan zähle nur, dass die Armee das sog. PKK-Problem aus der Welt schafft, „mit welchen Methoden auch immer“.
Die Türkei gehört zu den Unterzeichnerstaaten der internationalen Chemiewaffenkonvention, die 1997 in Kraft getreten ist. Vieles deutet ernsthaft darauf hin, dass die türkische Armee gegen dieses Abkommen verstoßen hat. „In diesem Fall handelt es sich um gravierende Kriegsverbrechen,“ äußerte der deutsche Journalist Martin Dolzer gegenüber dem Spiegel vom 26. Juli 2010.
(Azadî/ Spiegel/Spiegel-online/Zeit-online v. 26.7., 12.,13.8.)
Der Soziologe und Publizist Ismail Besikci wieder einmal vor Gericht
Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe wegen angeblicher PKK-Propaganda
Am 28. Juli begann vor der 11. Strafkammer für besonders schwere Verbrechen in Istanbul ein Prozess gegen den international renommierten türkischen Soziologen und Publizisten, Ismail Besikci. Dem als Kurden-Kenner bekannten Wissenschaftler wird vorgeworfen, für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Propaganda betrieben zu haben, weshalb die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von insgesamt achteinhalb Jahren fordert. In der türkischsprachigen Zeitschrift „Unter Zeitalter“ hatte Besikci im Rahmen seiner Forschungen den Beitrag „Nationale Selbstbestimmung und die Kurden“ veröffentlicht. Dem Herausgeber der Zeitschrift, Zeycan Balci, drohen ebenfalls achteinhalb Jahre Haft.
Wie die Gesellschaft für bedrohte Völker berichtete, wurde Besikci wegen seiner Veröffentlichungen über die Verfolgung und Diskriminierung der Kurden in den vergangenen vier Jahren zu insgesamt 100 Jahren Haft und einer Geldstrafe von zehn Milliarden Lira (rd. 5,1 Milliarden Euro) verurteilt. Davon hat er in türkischen Gefängnissen 17 Jahre zubringen müssen. Ihm war u.a. die „Gründung einer geheimen Ein-Mann-Organisation“ vorgeworfen worden. Seinen Publikationen hat der Wissenschaftler neben der kurdischen Thematik auch der Verfolgung von Aleviten, Yeziden oder der armenischen syrisch- und griechisch-orthodoxen Christen gewidmet – 32 von den 36 Büchern war bzw. sind in der Türkei verboten.
Unter dem Motto „Die Ehre der Wissenschaft wird nicht allein gelassen!“ haben türkische, kurdische und andere Intellektuelle eine Kampagne gestartet, mit der Druck auf die Regierung in Ankara ausgeübt werden soll, das Verfahren gegen Ismail Besikci einzustellen.
Informationen: Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) - www.gfbv.de
E-Mail: nahost@gfbv.de
(Azadî/Pressemitteilung GfbV v. 27.7.2010)
Türkisches Außenamt verglich Hrant Dink mit dem deutschen Neonazi Michael Kühnen
In einem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte laufenden Prozess im Zusammenhang mit dem von einem Nationalisten verübten Mord an Hrant Dink im Januar 2007 in Istanbul, hatte das türkische Außenministerium in seiner Argumentation den türkisch-armenischen Journalisten mit dem deutschen Neonazi Michael Kühnen verglichen. Hrant Dink war kurz vor seiner Ermordung wegen „Beleidigung des Türkentums“ verurteilt worden. Das Straßburger Gericht befasst sich derzeit mit einer Beschwerde gegen dieses Urteil.
Außenminister Ahmet Davutoglu bestätigte die im Außenamt verfasste Erwiderung auf die Beschwerde und zeigte sich gegenüber der Zeitung Milliyet „schockiert“ über die entsprechende Passage.
(Azadî/ND, 19.8.2010)
Ausweisung eines US-amerikanischen Journalisten wegen Berichterstattung über Kurdistan / Berliner Fotojournalist verlässt die Türkei nach Drohungen «freiwillig»
Der US-amerikanische Journalist Jake Hess, der seit 2008 in Diyarbakir (Amed) lebte, ist am 12. August von Antiterroreinheiten der Polizei verhaftet und drei Tage später vor Gericht gestellt worden, wo der Bezirksstaatsanwalt die Ausweisung beantragte. Unterstützung durch die US-Botschaft hat Jake Hess strikt abgelehnt. Er war hauptsächlich für die Agentur IPS tätig und veröffentlichte Reportagen und Artikel über die kurdischen Landesteile der Türkei, über Folter oder kurdische Flüchtlinge. Außerdem machte er Übersetzungen für den türkischen Menschenrechtsverein IHD. Sein Name tauchte in der Anklageschrift gegen den IHD-Vorsitzenden von Diyarbakir, Muharrem Erbey, auf. Das machte ihn für die türkische Justiz verdächtig, die PKK zu unterstützen. Mit seiner Ausweisung in die USA ist innerhalb der nächsten Tage zu rechnen. Zuvor konnte er von einer Menschenrechtsdelegation der Linken aus Berlin und Nordrhein-Westfalen im Gefängnis von Diyarbakir (Amed) besucht werden – ein Besuch bei anderen politischen Gefangenen wurde hingegen nicht genehmigt.
Wie die junge welt berichtet, hat ein Fotojournalist aus Berlin, der über den türkisch-kurdischen Konflikt berichten wollte, nach Drohungen der Polizei die Türkei freiwillig verlassen.
(Azadî/jw, 21.8.2010)