Deutschland Spezial
Befehlen und kassieren
„Wir werden mit der Härte, die geboten ist, zurückschlagen“, war sein Motto. Daran hat er sich auch am 4. September 2009 gehalten. Oberst Georg Klein, der als befehlshabender Offizier beim Bombenangriff auf zwei Tanker in der Nähe von Kundus/Afghanistan für den Tod von bis zu 142 Menschen verantwortlich ist, wurde belohnt: Nicht nur hat die Bundeswehr die internen Ermittlungen gegen ihn eingestellt, er bekommt Presseberichten zufolge nun auch eine zehnprozentige Gehaltserhöhung, etwa 600 Euro monatlich. Sein Grundgehalt soll 6 635 Euro monatlich betragen. Die Angehörigen der Toten erhielten vom Verteidigungsminister als „humanitäre Hilfe“ eine einmalige Zahlung von 5 000 Dollar (3 800 Euro).
(Azadî/jw, 13.9.2010)
Hetzen und kassieren
Das wegen seiner rassistisch-biologistischen Auslassungen äußerst umstrittene SPD- und Bundesbankvorstandsmitglied Thilo Sarrazin hat unter Vermittlung des Bundespräsidialamtes eine höhere Pension ausgehandelt, um seiner Entlassung zuvorzukommen. Der „Spiegel“ zitierte einen Bundesbanker, der mit den Verhandlungen vertraut gewesen sein soll: „Er kassiert nun 1000 Euro mehr im Monat.“ 17 Monate war Sarrazin im Amt. Seine Pension beträgt damit soviel, wie sie ihn am Ende der regulären Laufzeit seines Vertrages im Jahre 2014 zugestanden hätte. Ab Oktober erhält der Mann eine monatliche Altersversorgung von rund 10 000 Euro. Von den Tantiemen für sein Buch, von dem inzwischen Zeitungsberichten zufolge 650 000 Exemplare verkauft worden sind, gar nicht zu reden.
(Azadî/FR, 13.9.2010)
Deutsche Task Force an Menschenjagd beteiligt
Ministerien sehen gezielte Tötung vom Völkerrecht gedeckt
Der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Christian Ströbele, wirft der Bundeswehr vor, an gezielten Tötungsaktionen in Afghanistan beteiligt gewesen zu sein. So gehe aus Angaben des Bundesverteidigungsministeriums hervor, dass sich die deutsche Task Force 47 seit 2007 an Aktionen beteiligt habe, bei denen zweimal gezielt Bomben auf Ziele am Boden abgeworfen worden seien. Außerdem habe die deutsche Seite einer US-Spezialeinheit Zielpersonen genannt, die daraufhin von US-Soldaten gejagt worden seien.
Auf eine entsprechende parlamentarische Frage stehen laut Staatssekretär Thomas Kossendey „Spezialkräften der Bundeswehr … im Vorgehen gegen Zielpersonen in Afghanistan keine Befugnisse zu, die über die Befugnisse anderer Kräfte des deutschen Einsatzkontingents hinausgehen“. Die „deutsche Mitwirkung am Targetingprozess“ richte sich nach den „einschlägigen Verfahrensregeln der ISAF sowie nach der geltenden nationale und NATO-Befehls- und Weisungslage.“ Kossendey umständlich und verharmlosend weiter: „Bei Personen, die sich unmittelbar oder dauerhaft an den Feindseligkeiten beteiligen, besteht die Möglichkeit, die Anwendung gezielt tödlich wirkender militärischer Gewalt zu empfehlen.“ Als vom humanitären Völkerrecht gedeckt sieht auch der Staatssekretär im Außenministerium, Dr. Peter Ammon, diese Möglichkeit.
Wer als feindlicher Kämpfer identiziert werde, könne jederzeit „gezielt bekämpft“ werden, „was auch den Einsatz tödlich wirkender Gewalt“ einschließe.
(Azadî/ND/FR, 7., 16.9.2010)