Ein weiterer Schritt in Richtung Anpassung der EU
an antikurdische Politik der Türkei:
DÄnische JustizbehÖrden wollen Anklage gegen kurdischen Fernsehsender ROJ TV erheben
Wegen „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ wird in Dänemark Anklage gegen den dort ansässigen kurdischen Fernsehsender ROJ TV erhoben werden. Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft einen Widerruf der Sendelizenz durch die dänische Radio- und Fernsehbehörde. Nach Auffassung des Generalstaatsanwalts Jorgen Stehen Soerensen bewerbe ROJ TV die Aktivitäten der von der EU als terroristisch eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). So würden fortlaufend Interviews mit PKK-Mitgliedern gesendet und es werde über Gefechte zwischen der PKK-Guerilla und der türkischen Armee berichtet. Zeitgleich zu dieser Ankündigung wurden die Büros des Senders durchsucht und Materialien beschlagnahmt. Wie die Presseagentur epd im Juni berichtete, soll der aus Aserbaidschan stammende ehemalige Direktor des Senders, Manouchehr Zonoozi, nach seinem Rücktritt im Jahre 2008 enge Beziehungen zwischen dem kurdischen Sender und der PKK eingeräumt haben. Die dänische Tageszeitung „BerlingskeTidende“ veröffentlichte Fotos, die leitende Mitarbeiter des Senders mit Vertretern der kurdischen Bewegung zeigte. Kurdische Organisationen protestierten daraufhin gegen diese Presseberichte als „voreingenommen“.
Druck-Diplomatie
ROJ TV strahlt seit 2004 seine Programme in mehreren Sprachen und Dialekten nicht nur in Europa, sondern auch in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens aus und zählt für Millionen Kurden zu den wichtigsten Informationsquellen.
Von Anfang an übte die Türkei mit den stets gleich bleibenden Begründungen massiven Druck auf die dänische Regierung aus und verlangte von ihr den Entzug der Sendelizenz des kurdischen TV. Mehrere Prüfverfahren der zuständigen Instanzen, insbesondere auch des Radio- und Fernseh-Zulassungsgremiums, kamen jedoch zu dem Ergebnis, dass die Sendungen von ROJ TV von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und keinen Anlass böten, gegen die Betreiber vorzugehen. Sechs Jahre später und angesichts der maßgeblich von den USA und der Türkei forcierten und den EU-Ländern bereitwillig in die Tat umgesetzten politischen Verfolgung der kurdischen Bewegung und ihrer Institutionen, ist das jetzige Vorgehen der dänischen Justiz wenig überraschend.
Deutschland turnt vor
Die Bundesregierung in Person des damaligen CDU-Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble war dem Drängen der Türkei bereits vor zwei Jahren nachgekommen.
Am 13. Juni 2008 ließ er die in Dänemark ansässigen Aktiengesellschaften ROJ TV A/S und Mesopotamia Broadcast A/S METV im „Geltungsbereich des [deutschen] Vereinsgesetzes“ verbieten. Einen Monat zuvor waren die Studioräume von ROJ TV in Wuppertal sowie der für den Sender produzierenden Firma VIKO in Köln durchsucht, geschlossen und das Vermögen beschlagnahmt worden. Razzien fanden auch in den Privatwohnungen von Mitarbeiter_innen statt.
Das Verbot vom Juni 2008 begründete der Bundesinnenminister u. a. mit der Behauptung, bei dem Sender handele es sich um das „Sprachrohr“ der PKK, dessen Tätigkeit „Strafgesetzen zuwiderlaufe“, der sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ richte und dessen Sendungen das „friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ gefährde. Außerdem würde durch die Programme „Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange“ hervorgerufen und Vereinigungen „innerhalb und außerhalb des Bundesgebietes“ unterstützt, die „Anschläge gegen Personen und Sachen veranlassen, befürworten und androhen“. Nicht zuletzt sei es Aufgabe von ROJ TV, die Anhängerschaft der PKK „in Europa mit Nachrichten zu versorgen“ und dazu beizutragen, den „organisatorischen Zusammenhalt der Organisation“ aufrechtzuerhalten.
Gerichtliches Nachspiel
Weil sie sich in ihren Rechten verletzt sahen, hatten die Betroffenen mit dem Ziel der Aufhebung der Verbotsverfügung die Entscheidung des Bundesinnenministers angefochten und ein Verwaltungsstreitverfahren in Gang gesetzt. Am 14. Mai 2009 entschied der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig: „Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 13. Juni 2008 wird wiederhergestellt, soweit sich die genannte Verfügung gegen die Antragstellerin richtet und in ihr die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 € festgesetzt.“
Am 24. Februar 2010 informierte das BVerwG die Öffentlichkeit darüber, dass dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt worden sei, „inwieweit das Verbot eines im europäischen Ausland ansässigen Fernsehsenders durch eine deutsche Behörde mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist“ und dass ROJ TV vor dem Hintergrund der Senatsentscheidung vom 14. Mai 2009 seine Tätigkeit „zunächst“ fortführen könne.
Bislang hat der Europäische Gerichtshof über die vom BVerwG vorgelegte Frage noch nicht entschieden. Ob und inwieweit die jüngsten juristischen Schritte der dänischen Behörden gegen ROJ TV den Beschluss der EU-Richter beeinflussen, bleibt abzuwarten. Es könnte zu einem europarechtlich abgestützten Verbot oder zu einem deutschen Verbotssonderweg kommen. Denn immerhin hat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung vertreten, dass der im nationalen Recht verankerte Verbotsgrund [PKK-Betätigungsverbot] erfüllt sei. Selbstverständlich kann der EU-Gerichtshof genauso gut auch das Recht der Kurdinnen und Kurden auf Meinungs- und Informationsfreiheit stärken und feststellen, dass die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Eine Hand wäscht die andere
Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der dänischen Justiz gegen den kurdischen Sender ist ein Ereignis aus dem Jahre 2009 von Belang:
Am 1. August trat Anders Fogh Rasmussen sein Amt als neuer Generalsekretär der NATO in Brüssel an. Zuvor war er Ministerpräsident in Dänemark und hatte sich strikt geweigert, den Forderungen der Türkei nach einem Verbot von ROJ TV mit dem Hinweis auf die Unantastbarkeit der Presse- und Meinungsfreiheit in seinem Land nachzukommen. Ähnlich verhielt er sich auch 2005 im Zusammenhang mit dem Konflikt um die antiislamischen Mohammed-Karikaturen. Das führte dazu, dass sich die Türkei massiv seiner Ernennung zum NATO-Chef widersetzte. Doch eine flugs angetretene Reise nach Istanbul zu einer Konferenz über den Dialog der Zivilisationen und freundlichen Worten: „Ich respektiere den Islam als eine der großen Religionen“ führten ebenso zu einem „Klima“wechsel wie die Zusicherung gegenüber der türkischen Regierung, Dänemark werde Schritte gegen ROJ TV einleiten. Rasmussen kam ins NATO-Hauptquartier und zeigte fortan seine Zuneigung für die Türkei, jüngst am 15. September in Brüssel: „Ich bin sehr dafür, dass die EU auf einige Sorgen von NATO-Staaten reagiert, die nicht EU-Mitglieder sind.“ Er rate der EU, der Türkei die Mitarbeit in der EDA [European Defence Agency, Azadî]* zu erlauben, was die Verteidigungsvorhaben und Rüstungsprojekte der EU-Staaten vereinfachen soll.
Europa in Repressionsaktion
Nachdem es im Februar 2010 in Italien und Frankreich zu zahlreichen Razzien und Verhaftungen kurdischer Aktivist_innen kam, trat am 4. März 2010 auch die belgische Polizei auf den Plan: Durchsucht und zerstört wurden die Studios von ROJ TV Brüssel, Büros des Kurdischen Nationalkongresses (KNK), der Auslandsvertretung der prokurdischen Partei für Frieden und Demokratie (BDP) sowie Dutzende Privatwohnungen. Unter den 15 Festgenommenen befanden sich auch der KONGRA-GEL-Vorsitzende Dr. Remzi Kartal und dessen Vorgänger Zübeyir Aydar, um deren Auslieferung sich die türkische Justiz mithilfe internationaler Haftbefehle seit langem bemüht. So war Dr. Kartal im Jahre 2005 in Deutschland in Auslieferungshaft genommen, wenige Wochen später aber auf Beschluss des zuständigen Oberlandesgerichts wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Am 24. März 2009 geriet er dann erneut in Auslieferungshaft, diesmal in Spanien. Doch auch die spanische Justiz lehnte den Antrag der Türkei ab. Am 13. Juli wurde Remzi Kartal aus der Haft entlassen.
Mit diesem systematisierten repressiven Vorgehen gegen die kurdische Bewegung, ihre Einrichtungen und Aktivist_innen nähern sich die verschiedenen EU-Länder immer weiter den antikurdischen Verfolgungsstrategien des türkischen Staates an. Die US-Regierung, die EU und die NATO räumen ihrem Partner Türkei im Zuge hegemonialer Neuordnungspläne im Nahen und Mittleren Osten eine herausgehobene geo- und militärstrategische Position ein, die es ihr erlauben, im Gegenzug auf die Realisierung lang erhobener Forderungen zu bestehen. Die Vernichtung der kurdischen Bewegung unter dem Deckmantel des internationalen Anti-Terror-Kampfes steht hierbei absolut im Vordergrund. Mit der Indizierung der PKK und aller aus ihr hervorgegangenen Organisationen nach dem 11.9.2001 sowohl auf die UN- als auch die EU-Liste terroristischer Organisationen hat sich die internationale Gemeinschaft von der Suche nach einer politischen Konfliktlösung verabschiedet.
Kurd_innen antworten autonom
Die Kurdinnen und Kurden hingegen wollen sich nicht damit abfinden, in einem permanenten Kriegszustand gehalten zu werden. Sie setzen ihre Kräfte vielmehr auf den politischen Kampf für ein demokratisches, selbstverwaltetes autonomes Kurdistan, das auf ein freiwilliges Zusammenleben mit allen Menschen der Türkei abzielt und nicht dem Separatismus dienen soll.
Durch Verbote, Repression, Kriege und Waffen ist kein gerechter Friede herzustellen, sondern nur durch Dialog und gleichberechtigte, vernunftgeleitete Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien.
(Azadî)
*) The European Defence Agency has been created to help EU Member States develop their defence capabilities for crisis-management operations under the European Security and Defence Policy.