AZADI infodienst nr. 93
september 2010


 

repression

 

BAW erhebt Anklage gegen drei Tamilen nach §§ 129a/b und § 34 Außenwirtschaftsgesetz

Wie der Generalbundesanwalt (GBA) am 31. August mitteilt, hat die Bundesanwaltschaft am 19. 8. Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der tamilischen „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE) vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erhoben. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a/StGB) und „Verbrechen nach § 34 Abs. 4 und 6 Außenwirtschaftsgesetz“ vorgeworfen. Nach Auffassung der BAW verfüge die LTTE über „Auslandsfilialen, um ihem Alleinvertretungsanspruch für alle Tamilen weltweit Geltung zu verschaffen“. Weil diese seit Juni 2007 auf dem EU-Index als terroristische Vereinigung gelistet sei, sei es daher „nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar, der Organisation Vermögens- oder Sachwerte zukommen zu lassen.“
Die Beschuldigten sollen in unterschiedlichen Zeiträumen die „deutsche Auslandsfiliale“ der LTTE unter der Bezeichnung Tamil Coordination Committee (TCC) in Oberhausen“ geleitet haben. Ihre Aufgabe sei es gewesen, „die finanziellen Mittel der tamilischen Bevölkerung in Deutschland über ein fest strukturiertes hierarchisches Eintreibungssystem abzuschöpfen und die eingetriebenen Spendengelder sowie Sachmittel für den bewaffneten Kampf nach Sri Lanka zu transferieren.“
Die srilankische Armee hat im Frühjahr 2009 die LTTE, die seit 1976 für eine Loslösung des von Tamilen bewohnten Nordostends der Insel kämpfte, zerschlagen.

(Azadî/Pressemitteilung GBA, 31.8.2010)

 

Neuer Besen kehrt den gleichen Mist
Bundesinnenminister de Maizière plant wider das Grundgesetz

Bislang haben sich alle Innenminister – insbesondere KantherSchilySchäuble – durch noch schärfere Gesetzesvorschläge oder Befugnisausweitungen für die Geheimdienste überboten. Der derzeitige Minister Thomas de Maiziére schien etwas zurückhaltender zu sein. Schien. Nun trägt auch er sein Repressionsschärflein in der Ahnengalerie bei: Unter seiner Ägide haben das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (VS) eine „Rahmenvereinbarung“ abgeschlossen, deren Ziel es ist, künftig die Mitarbeiter_innen auszutauschen, um die „fachliche Kompetenz des Personals zu steigern“ und eine „reibungslose Zusammenarbeit“ zu fördern. Mit dem Vorhaben des Verfassungsministers wird einmal mehr der im Grundgesetz festgelegte Trennungsgrundsatz umgangen, wonach eine Vermischung von Polizei und Geheimdienst verfassungswidrig ist. Doch ist dieses Prinzip längst aufgeweicht. So arbeiten seit Dezember 2004 im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) unter Führung des BKA und VS Mitarbeiter_innen von vierzig Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern unmittelbar zusammen. Insofern ist das jüngste Ministerprojekt lediglich ein fortgesetztes Agieren wider das Grundgesetz.

(Azadî/jw/ND, 8.,9.9.2010)

zum Seitenanfang

Neues Deutschland fragt:
Heute Verbotsverfahren gegen Neonazi-Organisation HNG – morgen gegen die Rote Hilfe ?

Im Zusammenhang mit den bundesweiten Durchsuchungen von Büros, Wohnungen und Vereinsräumen der 1979 gegründeten Neonazi-Gefangenenhilfsorganisation HNG am 7. September und der vom Bundesinnenministerium angekündigten Verbotsprüfung, kommentierte Jörg Meyer im Neuen Deutschland u.a.: „So gut es ist, wenn eine Naziorganisation verboten wird. Die Freude wird durch die Begründung getrübt. In der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 17/1484 v. 23.3.2010, Azadî) behauptet die Bundesregierung über die Rote Hilfe, sie sei nicht auf die Resozialisierung von Straftätern ausgerichtet, sondern wolle gewaltbereite Linke in ihrem Kampf gegen die bestehende Ordnung stützen. Das klingt allzu ähnlich. Der schwarz-gelben Bundesregierung ist mit ihren Aussteigerprogrammen für „Linksextremisten“ und ihrem „Kampf gegen jeden Extremismus“ einiges zuzutrauen. Wollen wir hoffen, dass nicht als nächstes das Verbot der Roten Hilfe droht.“
Die vom Bundesinnenminister veranlassten Razzien gegen die HNG wurde damit begründet, dass es der HNG nicht um die „Resozialisierung von Straftätern“ gehe, sondern darum, „die häufig fragmentierte neonazistische Szene jenseits bestehender ideologischer Grabenkämpfe zu vernetzen und zu stärken.“

(Azadî/ND, 8.9.2010)

Nachbemerkung: Wie der „Tagesspiegel“ berichtete, sind seit der Wiedervereinigung in Deutschland mindestens 137 Menschen bei Angriffen von Neonazis und anderen rechten Gewalttätern ums Leben gekommen. Das sind fast dreimal so viele wie von Bundesregierung und Polizei bislang gemeldet. Die Zeitung hat sich bei ihren Recherchen auf die Sichtung zahlreicher Gerichtsurteile und Befragungen von Staatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden und Opferberatungsstellen zu den einzelnen Todesfällen gestützt.

(ND, 16.9.2010)

Verfassungsschutz übernimmt politische Deutungshoheit
Fortschreibung ohne Fragezeichen

Hatten wir im august-info die Titelgeschichte über die Aufgabenerweiterung des Verfassungsschutzes in Richtung politischer Deutungshoheit noch als Frage formuliert, erhalten unsere Zweifel durch die jüngste Meldung neue Nahrung. So berichtet die junge welt über das Vorhaben des CDU-Landesinnenministers Uwe Schünemann, dass sich der niedersächsische Verfassungsschutz stärker der politischen Bildung in Schulen widmen soll. Hierzu stellte er am 13. September eine „Grundrechtefibel“ für Schüler_innen der 4. Klasse der Öffentlichkeit vor, welche zusammen mit Baden-Württemberg entstanden sei. Ein Rabe und sein Kumpel Dachs müssen dafür herhalten, Neunjährigen die Grundrechte beizubringen. Für die Mittelstufe gibt’s dann verschiedene „Extremismus“-Comics und das von Verfassungsschutzkünstlern entwickelte Planspiel „Demokratie und Extremismus“ (hiermit gemeint sind die -ismen Rechts, Links, Islam). Danach können Schüler mal die Rolle als Demonstranten – links oder rechts – und mal Polizei einnehmen, also gut und böse spielen.
„Wir werden über den Verfassungsschutz vermehrt politische Bildung betreiben und das in allen Altersstufen von 9 bis 99 Jahren,“ kündigte Schünemann an. (Was mag sich das Amt wohl für 99-Jährige einfallen lassen?)
Scharf kritisierte die LINKSPARTEI das Vorhaben: „Politische Bildung von Viertklässlern durch den Verfassungsschutz bedeutet nichts anderes als politische Indoktrinierung von Minderjährigen.“

(Azadî/jw, 14.9.2010)

 

Bodo Ramelow und Gregor Gysi wollen alle juristischen Mittel gegen Beobachtung der Linkspartei ausschöpfen

Gegen die Beobachtung des Fraktionschefs der Linkspartei im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, durch den Verfassungsschutz und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli dieses Jahres, mit der die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigt wurde, wird der Politiker weiter gerichtlich vorgehen. Nachdem ihm das schriftliche Urteil inzwischen zugegangen ist, kann er nunmehr gegen das Urteil Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. Es sei hier „nicht Recht gesprochen“ worden, sondern maßgeblich seien „Verdächtigungen, Unterstellungen und politische Vorurteile des Kalten Krieges zusammengetragen“ und daraus ein „furchtbares“ Urteil gefällt worden, erklärte Ramelow. Damit werde die gesamte Partei unter Generalverdacht gestellt, dem „Schnüffelstaat“ seien Tür und Tor geöffnet.
Auch der Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Gregor Gysi, will „alle juristischen Mittel gegen die Beobachtung“ ausschöpfen, weil es dem Verfassungsschutz nicht um Kontakte der Linkspartei gehe, sondern nur um das Verhältnis zur DDR. Er kündigte zudem an, beim Bundesinnenminister gegen eine weitere Beobachtung der Linkspartei zu intervenieren.

(Azadî/ND, 14.9.2010)

 

 

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zum Seitenanfang   zum Seitenanfang