repression
Sterben Linke früher?
Anlässlich des Todes des SPD-Politikers Hermann Scheer, schreibt Thomas Fix in einem Leserbrief u. a.: „Ich habe den Verdacht, dass gerade linksprominente Politiker früher sterben als rechte. […] Es kann sich der Eindruck durchaus aufdrängen, dass Linke unter größerer Beobachtung stehen, mehr Repressionen und Stress, vor allem von Rechtskonservativen, Rechtsradikalen und den Rechten ausgesetzt sind. Die Erwartungen der Bevölkerung sind oft erdrückend, die Medien berichten oftmals nicht richtig über sie. Dennoch sind sie engagiert für Menschen, für die Umwelt, für Gerechtigkeit. […] Trotzdem geben sie nicht auf, machen weiter. […]“
(Azadî/jw, 25.10.2010)
Chefredakteur des Gefangenen-Info freigesprochen
Die Berufungsverhandlung im Prozess gegen den Chefredakteur der Zeitschrift „Gefangenen-Info“, Wolfgang Lettow, endete am 11. Oktober vor dem Landgericht Berlin-Tiergarten mit einem Freispruch. Der Hamburger war im April zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden, weil 2009 in der Juli-Ausgabe des infos über den Düsseldorfer § 129b-Prozess gegen türkische Linke berichtet wurde. In diesem Beitrag war der vorsitzende Richter Breidling zitiert worden, der mit dem zynischen Hinweis auf die Erblindung eines geladenen Zeugen, der die Aussage verweigert hatte, gesagt haben soll, dass er sich in der Beugehaft ja besinnen könne. Hierdurch sah sich der Richter falsch zitiert und verklagte den Journalisten. Dessen Anwälte wiesen in der Berufungsverhandlung darauf hin, dass der Richter u. a. für rassistische Zusätze in Urteilsbegründungen bekannt sei. So spreche er gegen arabisch-stämmige Angeklagte gern von „Märchen aus 1001 Nacht“.
Die Richterin des Landgerichts Berlin führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass der Bericht nicht vom pressrechtlich Verantwortlichen des Gefangenen-infos, sondern von Prozessbeobachtern einer Rote Hilfe-Ortsgruppe verfasst worden sei. Sie gehe davon aus, dass eine Bemerkung ähnlich der dokumentierten, gefallen sein könnte. Es sei nicht Aufgabe des Redakteurs gewesen, beim Richter nachzufragen, wie er seine Aussage gemeint habe.
(Azadî/jw, 13.10.2010)
Verwaltungsgericht Wiesbaden:
Datenweitergabe an NATO rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass das Bundeskriminalamt (BKA) vor dem NATO-Gipfel 2009 keine Journalisten-Daten hätte an die NATO weitergeben dürfen. Dies sei rechtswidrig gewesen. Einem polnischen Reporter war ohne Angabe von Gründen die Presse-Akkreditierung verweigert worden. Er hatte diese im Januar 2009 übers Internet beantragt, woraufhin die NATO dem BKA die persönlichen Daten übermittelte, die diese wiederum mit dem polizeilichen Informationssystem INPOL abglich. Das BKA empfahl der NATO die Ablehnung der Akkreditierung. Hierfür aber habe eine gesetzliche Grundlage gefehlt, rügte das Gericht.
(Azadî/ND, 13.10.2010)
Kabinett beschließt höheres Strafmaß für Widerstand gegen Polizisten
Kritische Polizist_innen: Provokateure in Stuttgart wie „organisierte Bande“
Was die zuständige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger monatelang zuvor noch für überflüssig erklärte, wurde dann mit ihrer Zustimmung vom Kabinett verabschiedet – nämlich die Neuregelung des § 113 Strafgesetzbuch, wonach das Strafmaß bei „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ von zwei auf drei Jahre angehoben werden soll. „Ein besserer Schutz von Polizisten ist keine Frage von Paragrafen, sondern eines Gesamtkonzepts. Entscheidend ist, dass ausreichend Personal und eine gute Ausstattung sowie Ausrüstung der Polizei zur Verfügung stehen“, war der Ministerin Meinung zuvor. „Dieser Aktionismus der Bundesregierung ist sachlich nicht gerechtfertigt“, sagte der Rechtsexperte der Grünen, Jerzy Montag.
Im Vorfeld der Diskussionen hatte Konrad Freiberg, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft mit Verweis auf die Bürgerproteste „Stuttgart 21“ und die bevorstehenden der Atomkraftgegner im Wendland u. a. erklärt: „Fehlende politische Überzeugungskraft kann nicht durch polizeiliches Handeln kompensiert werden. Wir wollen als Polizisten nicht für ungelöste gesellschaftliche Konflikte den Kopf hinhalten.“
In einer Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten e.V. vom 23. Oktober wurden harsche Vorwürfe hinsichtlich des Einsatzes von polizeilichen Provokateuren gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ erhoben und auf Videos verwiesen, auf denen deutlich erkennbar sei, dass hier ein „von Steuergeldern finanzierter Agent provocateur, der sogar noch selbst zum Täter geworden ist“, gegen die Demonstrierenden eingesetzt war. Teile der Polizeikräfte hätten sich wie eine „Bande“ verhalten. „Nein, noch schlimmer, denn im Grunde handelt es sich um organisierte Kriminalität (OK) im Sinne der etwas diffusen offiziellen Beschreibungsformel: Hier handelten mehr als zwei Personen dauerhaft mit kriminellen Mitteln, um Einfluss auf Politik, Verwaltung und auch die Öffentlichkeit zu nehmen.“
(Azadî/FR/jw, 12.,14.,27.10.2010)
Linkspolitiker reicht Verfassungsbeschwerde gegen Geheimdienstbeobachtung ein
In einer Pressekonferenz am 19. Oktober präsentierten der Vorsitzende der LINKEN-Bundestagsfraktion, Gregor Gysi und sein Kollege im Thüringischen Landtag, Bodo Ramelow die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 21. Juli, das die Beobachtung von Ramelow durch den Verfassungsschutz gebilligt hatte. Beide Politiker erhoffen sich nun vom Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil, mit dem staatlichen Observationsmaßnahmen ein Ende bereitet wird. Die Leipziger Richter hatten die Beobachtung des Linkenpolitikers für gerechtfertigt erklärt, weil er in einer Partei aktiv sei, die „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolge.
Bodo Ramelow hatte zur Pressekonferenz auch seine in zahlreichen Passagen geschwärzte Verfassungsschutzakte mitgebracht. Die von ihm geforderte Herausgabe der ungeschwärzten Akten habe der Verfassungsschutz mit Verweis auf „Quellenschutz“ verweigert. Dabei dürfen sich die Geheimdienstler laut der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eigentlich nur aus „öffentlich zugänglichen Quellen“ informieren. Ziel der Überwachungen sei eine „Stigmatisierung“ der Linken, die dazu führen solle, „dass bestimmte Leute nicht zu uns kommen oder uns wählen“, erklärte Gregor Gysi. Deshalb unterstütze er Ramelows Verfassungsbeschwerde. Sollte diese scheitern, werde er sich an die nächste Instanz, den Europäischen Gerichtshof, wenden.
Seit 2007 liegt eine Organklage der Bundestagsfraktion der Linken beim Bundesverfassungsgericht und harrt der Entscheidung. Mit der Klage wendet sich Die Linke dagegen, dass der Verfassungsschutz über sämtliche Bundestagsabgeordnete eine so genannte Sachakte führt.
(Azadî/ND, 20.10.2010)
Scharfe Hunde, Flaschen- und Steinewerfer der Polizei im Einsatz
Im Zusammenhang mit den brutalen Polizeiangriffen auf Protestierende in Stuttgart am 30. September, hat ein an diesen Auseinandersetzungen beteiligter Polizist im „Hamburger Abendblatt“ vom 18. Oktober u. a. berichtet: „Wenn man scharfe Kampfhunde, ich meine die Polizei-Spezialeinheiten, mit zu einer Demonstration nimmt und sie dann auch noch ohne ersichtlichen Grund von der Leine lässt, dann beißen sie ohne Erbarmen zu. Dafür wurden sie gedrillt und ausgebildet. Das wussten die, die für den Einsatz verantwortlich waren, ganz genau. Sie mussten das O.k. von oben haben, von ganz oben. Mindestens vom Innenministerium.“ Ein anderer äußert: „Ich weiß, dass wir bei brisanten Großdemos verdeckt agierende Beamte, die als taktische Provokateure, als vermummte Steinewerfer fungieren, unter die Demonstranten schleusen. Sie werfen auf Befehl Steine oder Flaschen in Richtung der Polizei, damit die dann mit der Räumung beginnen kann.“
„Wir können die Polizei vor einem ähnlichen Vorgehen [wie 2007 anlässlich des G-8-Gipfels in Heiligendamm, wo verdeckte Ermittler Steine in Richtung uniformierter Polizisten warfen und Umstehende zum Mitmachen animierten] beim Castortransport nur warnen. Die Provokation würde auch dieses Mal wieder ans Licht kommen,“ notiert die Kampagne „Castor? Schottern!“ in einer Erklärung. „Wir empfehlen überforderten Polizisten, sich an diesem Tag krankschreiben zu lassen. Niemand muss sich zum Sünden bock einer verantwortungslosen Politik machen lassen,“ so Mischa Aschmoneit, Pressesprecher der Kampagne.
(Azadî/jw, 19.10.2010)