AZADI infodienst nr. 94
oktober 2010


 

unterstÜtzungsfÄlle

 

Im Oktober hat Azadî einen Unterstützungbetrag in Höhe von 900,— Euro bewilligt. Es handelt sich insbesondere um eine anteilige Übernahme des Differenzbetrages zwischen vom Gericht erstatteten Pflichtverteidiger- und nicht erstatteten Wahlverteidigergebühren. Diese waren entstanden durch ein sehr arbeits- und zeitintensives Strafverfahren, bei dem mehrere JVA-Besuche und außergerichtliche Tätigkeiten erforderlich gewesen sind.

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zum Seitenanfang   zum Seitenanfang