unterstÜtzungsfÄlle
Im Oktober hat Azadî einen Unterstützungbetrag in Höhe von 900,— Euro bewilligt. Es handelt sich insbesondere um eine anteilige Übernahme des Differenzbetrages zwischen vom Gericht erstatteten Pflichtverteidiger- und nicht erstatteten Wahlverteidigergebühren. Diese waren entstanden durch ein sehr arbeits- und zeitintensives Strafverfahren, bei dem mehrere JVA-Besuche und außergerichtliche Tätigkeiten erforderlich gewesen sind.