gerichtsurteile
Kurde bei Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungshaft erfolgreich
Es sei „unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlicher Verfahren, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen“, heißt es u. a. in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 16. September 2010. Hintergrund des Urteils war die Verfassungsbeschwerde eines Kurden und langjährigen Mitglieds der PKK. Er ist 2003 nach Deutschland eingereist und im August 2006 als politischer Flüchtling anerkannt worden, weil er als PKK-Mitglied gefoltert und vom Staatssicherheitsgericht Malatya wegen Landesverrats zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Während einer Haftunterbrechung ist er nach Deutschland geflohen. Einen Monat nach seiner Asylanerkennung ist der Beschwerdeführer aufgrund eines türkischen Festnahmeersuchens in Berlin trotz ärztlicher Bedenken wegen posttraumatischen Belastungssyndroms in Auslieferungshaft genommen worden. Es wurde behauptet, dieser sei an Bombenanschlägen und Tötungsdelikten beteiligt gewesen. Sechs Tage nach Inhaftierung ist der Kurde schließlich aufgrund ärztlicher Untersuchung im Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten entlassen worden.
Der 2. Senat des BVerfG entschied nun, dass der Beschwerdeführer durch die Inhaftierungsanordnung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in seinem Freiheitsgrundrecht verletzt worden sei. Zu diesem Zeitpunkt nämlich habe bereits das Ergebnis einer medizinischen Untersuchung vorgelegen, wonach der Mann unter seiner durch Folter erlittenen Erkrankung leide und mit schweren psychischen Krisen bei erneuter Inhaftierung gerechnet werden müsse. 2007 hatte das Kammergericht Berlin sowohl eine beantragte Gewährung auf Haftentschädigung als auch die Feststellung der Rechtswidrigkeit abgelehnt, wogegen der Kurde Verfassungsbeschwerde erhoben hatte. Die angegriffenen Entscheidungen hob nun das BVerfG auf und verwies die Sache an das Kammergericht zur erneuten Entscheidung zurück. Die Richter betonten dass der Mann über ein gesichertes Aufenthaltsrecht und eine Meldeanschrift in Deutschland verfüge, weshalb Fluchtgefahr als Haftgrund eher nicht bestehe (Az: 2 BvR 1608/07)
Dänisches Gericht weist Verbotsklage gegen ROJ TV ab
Am 31. August 2010 hatte die dänische Staatsanwaltschaft mit Genehmigung des Justizministeriums ein Verbotsverfahren gegen die in Dänemark ansässigen Firmen Mesopotamia Broadcast A/S METV und ROJ TV wegen terroristischer Unterstützung eingeleitet und deren Konten mit der Begründung eingefroren, dass die Gelder von der PKK stammten und für propagandistische Zwecke genutzt werden sollten.
Am 19. Oktober hat das zuständige Gericht in Kopenhagen in einer 15-minütigen Verhandlung diese Klage wegen fehlender juristischer Begründung, insbesondere im Hinblick auf das Einfrieren der Konten abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft habe einer gerichtlichen Entscheidung vorgegriffen und müsse sich vorwerfen lassen, eine Vorverurteilung vorgenommen zu haben. Nach Auffassung des Gerichts gebe es keinen Anlass, den kurdischen Fernsehsender ROJ TV zu verbieten.
Eine schriftliche Begründung des Gerichts wird in den nächsten Wochen erwartet.
Nach Informationen der Anwälte von ROJ TV soll das Hauptverfahren gegen den Sender im Sommer 2011 beginnen.
ROJ TV sendet seit seiner Gründung am 1. März 2004 mit dänischer Lizenz; seitdem versucht die türkische Regierung mit allen Mitteln, eine Aufhebung dieser Lizenz zu erreichen.
(Azadî)
BGH verwirft Revision gegen § 129b-Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Urteils des Oberlandesgerichts gegen ein Mitglied der türkischen Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C) verworfen. Dieses war im August 2009 wegen Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ (§ 129b StGB) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Damit ist das OLG-Urteil rechtskräftig (Az: 3 StR 214/10).
(Azadî/ND, 23./24.10.2010)